Zwei Modelle, die beide wohl bedacht sein wollen
Unternehmen mit finanziellen Problemen können trotz Insolvenz selbstständig bleiben. Für diese Situation gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder geht der Unternehmer bei laufendem Geschäftsbetrieb in die Insolvenz oder gibt das Gewerbe komplett auf und flüchtet sich in eine Auffanggesellschaft. Es gibt unterschiedliche Faktoren, die auf diese beiden Wege Einfluss nehmen. Für welche Möglichkeit Sie sich letztlich entscheiden, hängt beispielsweise von der Betriebseinrichtung ab. Besitzt das Unternehmen nur sehr wenig Betriebseinrichtung, so ist die Auffanggesellschaft eine gute Wahl. Hier geben Sie das Gewerbe auf, lassen eine neue Gesellschaft gründen und melden, nachdem alles erledigt ist, Verbraucherinsolvenz an als angestellter Arbeitnehmer bei der Auffanggesellschaft. Hier handelt es sich meist um eine Mini-GmbH, eine normale GmbH oder eine Limited oder eine Personengesellschaft. In einem persönlichen Gespräch klären wir gern anhand Ihrer Situation, welche Gesellschaft die bessere Wahl ist.
Insolvenz bei großer Betriebseinrichtung und trotz Insolvenz selbstständig bleiben
Besitzen Sie eine enorme betriebliche Einrichtung, die man nicht einfach mitnehmen kann, bleibt meist nur der Insolvenzantrag. Dies betrifft vor allem Unternehmen mit größeren Maschinen oder Produktionsstrecken. Andernfalls würden Sie eine strafrechtliche Verfolgung riskieren. Mit dem Antrag auf Insolvenz geht das Eigentum des Unternehmens an den Insolvenzverwalter. Sie selbst arbeiten ab diesem Zeitpunkt also in einem fremden Betrieb und müssen sich dem Willen des Insolvenzverwalters unterordnen. Ein erheblicher Nachteil in diesem Fall: Unternehmern steht in der Insolvenz kein pfändungsfreies Einkommen zu. Hier gibt es keine Pfändungsgrenzen und die Insolvenzverwalter lassen dies den Unternehmer gerne spüren. Später besteht die Möglichkeit, dem Insolvenzverwalter das Unternehmen abzukaufen und es in eine Auffanggesellschaft zu führen. Er hat nur einen Anspruch auf Unterhalt. Andernfalls kann der Betrieb durch die Zahlung einer festen Monatsrate wieder freigegeben werden.
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.