Darf der Arbeitgeber bei Insolvenz kündigen? Eine Verbraucherinsolvenz stellt für den Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund dar. Lediglich bei einigen Berufsbereichen gibt es Ausnahmen. Ebenso müssen Sie auch keine sonstigen dienst- oder arbeitsrechtlichen Sanktionen befürchten.
Arbeitsverhältnis in der Insolvenz
Für den Arbeitgeber spielt es keine Rolle, ob seine Angestellten ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Einziger Störfaktor ist meist die Pfändung des Arbeitslohns. Das Abführen des pfändbaren Teils bringt immer Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber mit sich. In einem normalen Insolvenzverfahren entfallen diese Pfändungen jedoch. Neben den klassischen Angestelltenverhältnissen hat eine Verbraucherinsolvenz auch auf Beamte keine disziplinarrechtlichen Folgen. Sie dürfen selbst in dieser Situation ihren Job behalten.
Folgende Ausnahmen gibt es
Ausnahmen bestätigen selbst bei der Insolvenz die Regel. Haben Sie in Ihrem Job etwas mit Geld zu tun oder unterliegen höchsten Sicherheitsanforderungen, so kann sich die Sichtweise des Arbeitgebers etwas ändern. Gleiches gilt, wenn Sie in gehobener Position tätig sind. In diesem Fall zeigt sich eine Schuldenregulierung mit einem freiwilligen Schuldenvergleich als deutlich besser als eine Verbraucherinsolvenz. M
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