Kann der Insolvenzantrag noch warten? Das Thema Insolvenz ist bei einer GmbH sehr eng gefasst und genau definiert. Viele Unternehmen gelangen in Zahlungsschwierigkeiten und sind sich unschlüssig, ob sie einen Antrag stellen müssen oder nicht. Deshalb entsteht die Frage: Kann der Insolvenzantrag noch warten oder müssen Sie als Geschäftsführer sofort handeln? Grundsätzlich kann der Insolvenzantrag bei einer GmbH nicht waren. Tritt eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens ein, ist sofortiges Handelns gefragt. Sie als Geschäftsführer müssen sofort einen Insolvenzantrag stellen. Das Herauszögern ist lediglich bis maximal drei Wochen erlaubt, wenn Sie nachweislich eine Sanierung von Unternehmen belegen können. Verpassen Sie jedoch den Insolvenzantrag, drohen Ihnen Klagen aus Schadensersatz und auch das persönliche Vermögen kann in die Haftung mit eingehen. Nicht zuletzt folgt eine strafrechtliche Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft.
Ist die Firma zu retten?
Viele Unternehmer halten sich mit dem Insolvenzantrag zurück, um den Betrieb noch retten zu können. Außerdem kommt meist Eigenkapital zum Einsatz sowie Tricks in der Buchhaltung, um eine Überschuldung oder die Zahlungsunfähigkeit zu überdecken. Oftmals befinden sich Geschäftsführer hier in einer wahren Zwickmühle. Auf der einen Seite wollen sie die eigenen Interessen durchsetzen und auf der anderen Seite steht die Pflicht zum Insolvenzantrag.
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