Wann muss ich das Gesellschafterdarlehen zurückzahlen? Als GmbH-Gesellschafter können Sie Ihrem Unternehmen ein Darlehen gewähren. Viele Gesellschafter greifen auf diese Möglichkeit in finanziellen Notsituationen zurück. Dabei wird privates Vermögen in die GmbH eingezahlt und später wieder entnommen. In der Insolvenz könnte dieses Geld jedoch wieder von Bedeutung sein. Doch wann kann man das Gesellschafterdarlehen zurückzahlen?
Rückwirkend bis zu 10 Jahre
Manche Gesellschafter denken erst wieder an ihr längst zurückerhaltenes Darlehen, wenn die GmbH auf eine Insolvenz zusteuert. Sobald eine GmbH in der Krise steckt, wird sie kaum Fremdkapital erhalten. Um das Unternehmen natürlich zu retten, springen Sie als Gesellschafter ein und gewähren ein Gesellschafterdarlehen. Sobald es dem Unternehmen besser geht, können Sie sich diesen Betrag unkompliziert wieder entnehmen. Gerät die Firma ein paar Jahre später jedoch in die Insolvenz, könnte es hier schon wieder kritisch aussehen. Der Insolvenzverwalter darf von dem Gesellschafter das Darlehen rückwirkend bis zu 10 Jahre wieder herausverlangen.
Begründung
Gesellschafterdarlehen haben grundsätzlich ein Anfechtungsrecht. Dieses wird damit begründet, dass ein normaler Kaufmann neues Kapital durch eine Kapitalerhöhung in die GmbH zugeführt hätte. Stattdessen wurde jedoch auf ein Gesellschafterdarlehen zurückgegriffen. Die Gesellschafter sollen deshalb in der Insolvenz so dastehen, als hätten sie dem Unternehmen frisches und neues Kapital zugeführt. Aus diesem Grund kann das Darlehen rückgängig gemacht werden. Gesellschafterdarlehen zurückzahlen?
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Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.