Insolvenzanfechtung: Was wird rückgängig gemacht? Was wird rückgängig gemacht? Auch private Schuldner müssen vor dem Insolvenzantrag gut über Ausgaben nachdenken. Andernfalls lassen sich viele Handlungen und vor allem Zahlungen durch den Insolvenzverwalter rückgängig machen. Ziel ist eine gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Wer diese aktiv verhindert, muss mit der Rückabwicklung vieler Zahlungen rechnen. Die Insolvenzanfechtung übt meist einen großen Druck auf den Schuldner aus. Bloße Verschiebungen von Vermögen werden dann rückgängig gemacht und an die Gläubiger verteilt. Auch das Weitergeben von Vermögen und Wertgegenstände an Freunde und Verwandte kann wieder aufgehoben werden. So holt der Insolvenzverwalter die Werte wieder in die Insolvenzmasse zurück und schafft Gerechtigkeit für alle Gläubiger. Folgende Rechtshandlungen lassen sich laut InsO anfechten und rückgängig machen.
- Fällige Schulden bezahlt:
- Nicht fällige Schulden bezahlt:
- Nachteilige Rechtshandlungen:
- Unentgeltliche Leistungen:
- Vorsätzliche Benachteiligung:
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