Insolvenz Glossar – Schnell nachgeschlagen, leicht verstanden
Mit unserem Insolvenz Glossar bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Begrifflichkeiten zum Thema Insolvenzrecht und Schuldenberatung.
Mit unserem Insolvenz Glossar bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Begrifflichkeiten zum Thema Insolvenzrecht und Schuldenberatung.
Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn ein Gläubiger den entsprechenden Versagungsantrag stellt. Die Verletzungen der Obliegenheiten müssen innerhalb der Wohlverhaltensperiode stattgefunden haben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Einschränkung der Pfändbarkeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Der Schuldner muss hierzu einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wenn es keinen Eröffnungsantrag gibt oder die Insolvenz mangels Masse abgelehnt wird, dann kann keine Restschuldbefreiung erteilt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird auch als vereinfachtes Verfahren bezeichnet. Es ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen und darf nicht von Vereinen oder Unternehmen angemeldet werden. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens muss eine Regelinsolvenz angemeldet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich wird die erste Gläubigerversammlung zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahren durchgeführt. Ein wichtiger Bestandteil der Gläubigerversammlung ist immer der Bericht des Insolvenzverwalters. Er informiert die Gläubiger in diesem Fall über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Schuldners. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das gerichtliche Mahnverfahren hat den Zweck, Forderungen gegen einen Schuldner ohne kostspieliges Gerichtsverfahren durchzusetzen, d.h. einen vollstreckungsfähigen Titel zu erwirken. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Zwangsversteigerung kann nur auf Antrag eines Gläubigers eingeleitet werden, der einen Anordnungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts vorlegt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Nachdem alle Unterlagen dem Gericht vorliegen und ein außergerichtlicher Schuldenvergleich gescheitert ist, wird das Gericht Ihr Verfahren eröffnen. Mit dem Beschluss zur Eröffnung werden sämtliche Gläubiger öffentlich informiert. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Insolvenzgericht weist in diesem Fall den Antrag des Schuldners auf Insolvenz ab, da die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können. Das bedeutet: Das Regelinsolvenzverfahren wird nicht eröffnet, da kein verwertbares Vermögen zur Verfügung steht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird eine Gesellschaft mangels Masse für einen Insolvenzantrag abgelehnt, so muss sie beendet werden. In diesem Stadion erfolgt der Prozess der Unternehmensauflösung, die Vermögensverteilung und die anschließende Löschung im Handelsregister. Mehr Informationen finden Sie hier.
Selbst hartnäckige Gläubiger müssen Sie während der Vergleichsverhandlungen nicht mehr bezahlen oder auf ihre Schreiben eingehen. Während einer Insolvenz werden alle Gläubiger gleich befriedigt.
Eine alleinerziehende Mutter mit Kind kann auch ohne zur Arbeit zu gehen die Restschuldbefreiung erhalten. Dies ist allein dem Familienrecht geschuldet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zu einem Sanierungskredit gehört immer ein schlüssiges Sanierungskonzept. Es muss anhand der erkannten und erkennbaren Voraussetzungen erstellt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Private Lebens- und Rentenversicherungen sind seit einiger Zeit vor Pfändung geschützt. Dieser Schutz ist jedoch nicht unbegrenzt gültig. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die neue Insolvenzordnung vom 01.07.2014 gilt nicht nur für die neuen Insolvenzverfahren. Sie ermöglicht gleichzeitig eine vorzeitige Restschuldbefreiung für Altverfahren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Haben Sie eine kurz vor der Insolvenz geleistete Zahlung erhalten, so muss der komplette Betrag an den Insolvenzverwalter zurückerstattet werden. Sie reihen sich dann als Gläubiger mit ihrer Forderung ein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Regelinsolvenzverfahren ist nur der Insolvenzverwalter zur Anfechtung berechtigt. Im Verbraucherinsolvenzverfahren alter Regelung ist jeder Gläubiger anfechtungsberechtigt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Fortführungsprognose gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen seine Geschäftsaktivitäten langfristig durchführen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Mehr Informationen finden Sie hier.
Außergewöhnliche Belastungen können dazu führen, dass die jeweilige Pfändungsfreigrenze für einen Schuldner nicht mehr ausreicht. In diesem Fall dürfen die Pfändungsgrenzen für die betroffenen Schuldner angehoben werden, um auch künftig noch die Kosten für den Lebensunterhalt zu decken. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein schriftlicher Antrag reicht alleine nicht aus. Damit der Antrag auf Insolvenzgeld bearbeitet wird, benötigt die Agentur für Arbeit weitere Unterlagen. Dazu gehört beispielsweise die Insolvenzgeldbescheinigung. Diese Bescheinigung erhalten Sie vom Arbeitgeber oder vom zuständigen Insolvenzverwalter. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ist das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag durch die Geschäftsführer oder Vorstände ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Der späteste Zeitpunkt ist drei Wochen nach dem Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Mehr Informationen finden Sie hier.
Dazu gehört neben dem Antrag eine Vermögensübersicht, die Liste sämtlicher Gläubiger und die Liste möglicher Schuldner. Alles zusammen stellt den Antrag zur Regelinsolvenz dar. Mehr Informationen finden Sie hier.
Beziehen Sie ein regelmäßiges Einkommen und führen ein Girokonto, kommt es zur sogenannten Doppelpfändung. Sie erhalten somit einen Pfändungsbeschluss über Ihren Lohn und einen Beschluss über das Konto. Mehr Informationen finden Sie hier.
Einfache Antwort: jeder. In Deutschland dürfen alle Privatpersonen unabhängig der Erwerbstätigkeit eine Privatinsolvenz anmelden. Mehr Informationen finden Sie hier: Wer darf Insolvenz beantragen?
Eintretende Arbeitslosigkeit nimmt keinen Einfluss auf ein laufendes Insolvenzverfahren. Das Verfahren bleibt weiterhin bestehen und wird auch bei einem verminderten Einkommen nicht eingestellt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Hat ein Schuldner das gesetzliche Rentenalter erreicht, so braucht er der bestehenden Arbeitspflicht nicht mehr zu folgen. Er muss auch keine Bemühungen vorzeigen, eine Arbeitsstelle zu finden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Laut § 295 InsO der Insolvenzordnung sind alle Betroffenen verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Eine zumutbare Beschäftigung darf nicht abgelehnt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei einer Unternehmensnachfolge ist wichtig, dass die Arbeitnehmer weiterhin Schutz erhalten und nicht alle sofort gekündigt werden. Schließlich handelt es sich hier um Know-How-Träger für das Unternehmen. Der neue Inhaber des Betriebes steht demnach auch für alle Rechte und Pflichten ein, besonders bezogen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Arbeitsvertrag zwischen dem Schuldner und seinem Arbeitgeber darf auch von einem Insolvenzverfahren nicht berührt werden. Auch der Arbeitgeber darf dem Schuldner das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, nur weil er sich im Insolvenzverfahren befindet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Falle einer Insolvenz geht die Praxis oder Kanzlei von Freiberuflern in die Insolvenzmasse über. Hier gilt es, den Insolvenzverwalter von dem Betrieb zu überzeugen. So könnte die Praxis weiterbestehen und zusätzliches Geld erwirtschaften, um die Gläubiger zu bedienen. Für diesen Zweck muss der Insolvenzverwalter allerdings die Praxis freigeben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Falle einer Insolvenz geht die Praxis oder Kanzlei von Freiberuflern in die Insolvenzmasse über. Hier gilt es, den Insolvenzverwalter von dem Betrieb zu überzeugen. So könnte die Praxis weiterbestehen und zusätzliches Geld erwirtschaften, um die Gläubiger zu bedienen. Für diesen Zweck muss der Insolvenzverwalter allerdings die Praxis freigeben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Neben der privaten Rente gibt es noch andere Modelle der angesparten Altersvorsorge. Ist der Versicherungsvertrag nicht dem Pfändungsschutz unterlegen, können die Gläubiger ihn kündigen und die Versicherung zum Rückkaufswert auszahlen lassen. Der angesparte Beitrag ist jedoch nur bedingt geschützt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Gesetz schreibt in Deutschland die Struktur und den Inhalt eines jeden Insolvenzplanes vor. So teilt sich der Plan in einen darstellenden und einen gestalteten Bereich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Hierbei schließt man das Gewerbe selbst noch vor dem Insolvenzverfahren. Ein Bekannter gründet danach ein deckungsgleiches Gewerbe und stellt Sie als Arbeitnehmer ein. Jetzt können Sie als Arbeitnehmer den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen stellen, wodurch das neue Unternehmen nicht angetastet wird. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Sachverwalter übernimmt in erster Linie die Überprüfung der wirtschaftlichen Lage von Schuldner und Unternehmen. Daneben muss er die Geschäftsführung im eröffneten Verfahren überwachen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Gläubigerversammlung kann die Aufhebung mit der Mehrheit der abstimmenden Gläubiger beschließen, Voraussetzung hierbei ist, dass dem Antragsteller enorme Nachteile durch die Eigenverwaltung drohen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Stundung der Verfahrenskosten wird aufgehoben, wenn sich die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners ändern. Mehr Informationen finden Sie hier.
Von Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn Sie als Schuldner Ihren Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen können. Hierbei prüft das Gericht die liquiden Mittel des Unternehmens und stellt diese den fälligen Schulden gegenüber. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Restschuldbefreiung ist gefährdet, wenn Ihnen in Bezug auf die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das gilt beispielsweise beim Verschweigen eines Gläubiger oder einer Forderung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der außergerichtliche Schuldenvergleich ist nicht immer Pflicht in einem Insolvenzverfahren. Gehen juristische oder natürliche Personen in die Regelinsolvenz, so können sie direkt den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Für eine außergerichtliche Einigung muss ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden, welcher danach zur Prüfung an die Gläubiger geht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird das Auto zum Ausüben des Berufs benötigt und würde es die Berufstätigkeit gefährden, darf man als Schuldner das Fahrzeug behalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Leasing oder eine Autofinanzierung geht immer mit einer Bank einher. Die Bank zählt im Insolvenzverfahren zu Ihren Gläubigern. Durch den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Gläubiger gehört also auch die Bank der Autofinanzierung in die Gläubigerliste des Insolvenzantrags. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auskunfteien sind privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, die personenbezogene Daten über private oder geschäftliche Verhältnisse anderer, besonders über deren Kreditwürdigkeit sammeln und Dritten oder den Betroffenen selbst entsprechende Auskünfte erteilen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein Bankrott liegt immer dann vor, wenn die Buchhaltung nicht den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt. Ebenso ist der Tatbestand erfüllt, wenn Sie die Bilanz nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt haben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sie verwirklichen ein Bankrottdelikt, wenn Sie während der Insolvenz oder der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens Vermögensbestandteile beiseiteschaffen, verheimlichen oder zerstören, die eigentlich zur Insolvenzmasse gehören. Mehr Informationen finden Sie hier.
Einfache Antwort: jeder. In Deutschland dürfen alle Privatpersonen unabhängig der Erwerbstätigkeit eine Privatinsolvenz anmelden. Mehr Informationen finden Sie hier: https://schmidt-wp.von361.de/2014/06/697/
Wer einen Anwalt in seinem Insolvenzverfahren benötigt, muss die Gründe hierfür mit dem Antrag auf Stundung der Insolvenzverfahrenskosten einreichen. Ebenso ist hier ein Anwalt zu benennen, der als Rechtsbeistand eintreten soll. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das ESUG ist eine Art Hilfestellung für Unternehmen in finanziell schwierigen Situationen. Man kann das Gesetz auch als Art Angebot ansehen, einen rechtzeitigen Schutz zu genießen. Alle Unternehmen bekommen hier die Möglichkeit auf ein gerichtlich kontrolliertes Sanierungsverfahren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Schuldner haben immer Anspruch auf Beratungshilfe, wenn das Einkommen eine bestimmte individuelle Grenze nicht überschreitet. Hierbei muss kein eigener finanzieller Beitrag zur Beratung geleistet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Aufgrund zu hoher Kosten für die Staatskasse werden diese Scheine bei den Gerichten immer öfters nicht mehr gewährt. Fragen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle nach. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein schwerer Schlag auf die Einkommenssituation kann es im Falle einer Krankheit oder gar der Berufsunfähigkeit geben. Hier kann entweder eine entsprechende Vorsorge helfen oder es folgt der sichere Weg in einen Schuldenvergleich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Freiberufler können ein Berufsverbot bekommen, wenn Sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Das Verbot wird dann von der zuständigen Kammer verhängt. Besonders betroffen sich Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Der Grund: Sie kommen mit dem Geld der Mandanten in Berührung und haben besondere Sorgfalt in ihrem Beruf zu wahren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Darstellung des Aufbaus der Bescheinigung im Schutzschirmverfahren gliedert sich in formeller und materieller Hinsicht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Vergleich zur Verbraucherinsolvenz bietet die Regelinsolvenz bei Unternehmen eine entscheidende Besonderheit: Die Eigenverwaltung. Unternehmen können in Eigenverwaltung auf eine Sanierung und somit auf eine Fortführung des Betriebes hoffen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unter einem Beteiligungserwerb versteht man die Übernahme eines anderen Unternehmens. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gerade bei Freiberuflern stellt sich die Frage, ob der Betrieb fortgeführt werden kann. Die Entscheidung obliegt dem Insolvenzverwalter. Während in vergangenen Jahren eher auf eine Schließung der Praxis oder des Betriebes geachtet wurde, haben heute viele Freiberufler die Chance auf Eigenverwaltung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Aufmerksame Arbeitnehmer können Anzeichen einer drohenden Insolvenz schon frühzeitig erkennen und sich den entsprechenden Rat holen. Neben uns als Rechtsanwälten steht Ihnen beispielsweise der Weg zum Betriebsrat oder zur Gewerkschaft offen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein Eingehungsbetrug liegt immer dann vor, wenn Sie Dienstleistungen oder Waren entgegennehmen, obwohl Sie diese wissentlich nicht bezahlen können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Unternehmer darf keine Gläubiger bevorzugen und Schulden zurückzahlen, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit bestand. Mehr Informationen finden Sie hier.
Als Schuldner ohne Arbeitsstelle sind Sie verpflichtet, sich sofort nach einem neuen Job umzusehen und aktiv nach Arbeit zu suchen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wie Sacheinlagen bewertet werden sollen ist umstritten, da es sich bei Sacheinlagen nicht um eine Anschaffung bilanzrechtlicher Art handelt, sondern um einen Vorgang gesellschaftsrechtlicher Art.
Die Zwangsversteigerung von Gebäuden und Grundstücken kann prinzipiell in drei Terminen erfolgen. Hierbei unterscheidet das Gericht nach der Situation, ob Bieter vorhanden sind und Gebote abgeben oder ob keiner der Bieter Interesse bekundet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Sachpfändung darf sich nicht auf alle Gegenstände im Haushalt beziehen. Darunter fallen beispielsweise sämtliche Kleidungsstücke, Küchengeräte, Betten und auch Brillen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Während äußere Einflüsse kaum vermeidbar sind oder gelenkt werden können, sollten sich kleine und mittelständische Unternehmen auf die internen Maßnahmen konzentrieren. Dazu gehört beispielsweise ein gutes Controlling. Die Buchführung sollte nicht nur ordnungsgemäß, sondern zeitnah durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Paare, die keinen Ehevertrag schließen, leben nach der Hochzeit automatisch im gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Die Folge ist, dass jeder sein eigenes Vermögen verwaltet und auch jeder für seine eigenen Schulden haftet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Manche Schuldner gelten mit ihrem eigenen Einkommen nicht komplett als kreditwürdig. Um dennoch die finanzielle Unterstützung einer Bank oder eines Kreditinstituts zu bekommen, wird ein Bürge oder ein Mitschuldner eingesetzt. Die anfangs nur als Formalität geltende Unterschrift kann den Mitschuldnern jedoch schnell zum Verhängnis werden. Mehr Informationen finden Sie hier .
Während äußere Einflüsse kaum vermeidbar sind oder gelenkt werden können, sollten sich kleine und mittelständische Unternehmen auf die internen Maßnahmen konzentrieren. Dazu gehört beispielsweise ein gutes Controlling. Die Buchführung sollte nicht nur ordnungsgemäß, sondern zeitnah durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Crowdfunding ist eine moderne Art der Finanzierung, die es jungen Unternehmen und Start-Ups mittels digitaler Crowds ermöglicht, Investoren und Unterstützer für Projekte, Produkte und vieles mehr zu gewinnen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zwischen dem ersten Gang zum Anwalt und der Restschuldbefreiung vergehen im besten Fall etwas über 3 und ansonsten 6 Jahre. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zu den Vermögensrechten zählen selbstständig pfändbare Rechte, bei denen der Schuldner der Rechteinhaber ist. Hier kann es sich um Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen handeln, wie dem Dauerwohnrecht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zahlende Kunden sind ein wichtiges Gut in einem Unternehmen, d.h., rechnen Sie Leistungen unverzüglich ab und achten Sie auf die Richtigkeit der Rechnungen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Beteiligt sich ein Gläubiger an einem Schuldnerunternehmen, anstatt auf seinen Forderungen zu bestehen, spricht man von einem Debt-Equity-Swap. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auch bei Lebens- oder Direktversicherungen droht im Falle einer Insolvenz die Pfändung. Werden Sie daher rechtzeitig aktiv und lassen Sie sich den bestehenden Vertrag in eine pfändungsgeschützte Versicherung umwanden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Viele Gläubiger pfänden auf mehreren Wegen. Beziehen Sie ein regelmäßiges Einkommen und führen ein Girokonto, kommt es zur sogenannten Doppelpfändung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Als Geschäftsführer einer GmbH können Sie bei Insolvenz schnell in die Haftung genommen werden. So sind Sie beispielsweise verpflichtet, das Insolvenzverfahren ohne schuldhaftes Zögern zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit einzureichen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei vorliegenden Zahlungsschwierigkeiten ist ein rechtzeitiges und vor allem professionelles Handeln gefragt. Vor allem bei einer Überschuldung muss sofort reagiert werden, um eine Insolvenzverschleppung und die damit verbundenen Rechtsfolgen zu vermeiden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Dem Gläubiger wird bereits die Kenntnis über die drohende Zahlungsunfähigkeit nachgesagt, wenn er beispielsweise Ratenzahlung vereinbart hat oder einen dauerhaften Zahlungsverzug feststellt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit. Die DSGVO bezweckt den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und gewährleistet auch den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Due Diligence Prüfung beschreibt eine detaillierte Untersuchung für ein potenzielles Beteiligungsunternehmen. Demnach ist die Prüfung als Grundlage für eine Investmententscheidung zu sehen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Insolvenzverfahren ist kein Grund, eine Hochzeit lange aufzuschieben. Weder der Insolvenzverwalter noch die Gläubiger können gegen die Heirat etwas einwenden. Allerdings sollte der Insolvenzverwalter über die Hochzeit informiert werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Um eine eidesstattliche Versicherung zu vermeiden, müssen Sie schnell mit dem Gläubiger in Verbindung treten. Sobald dieser einer Ratenzahlung zustimmt und Sie die Forderung in kleinen Raten abtragen können, wird er keine eidesstattliche Versicherung mehr verlangen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Falle einer Insolvenz sind Immobilien in vollem Umfang Teil der Insolvenzmasse. Eine Möglichkeit zum Erhalt der Immobilie ist die Freigabe durch den Insolvenzverwalter. Damit löst er das Haus aus der Insolvenzmasse heraus und es bleibt Teil Ihres insolvenzfreien Vermögens. Mehr Informationen finden Sie hier.
Trotz Eröffnung einer Insolvenz bleibt in der Eigenverwaltung die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beim Schuldner bestehen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Beziehen Sie ein regelmäßiges Einkommen und führen ein Girokonto, kommt es zur sogenannten Doppelpfändung. Sie erhalten somit einen Pfändungsbeschluss über Ihren Lohn und einen Beschluss über das Konto. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sie müssen als Freiberufler die Zahlungen an den Insolvenzverwalter und die Gläubiger so wählen, als wären Sie ein entsprechendes Arbeitsverhältnis eingegangen. Die Beiträge können entsprechend hoch sein, oder aber auch gering gehalten werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der freiwillige Schuldenvergleich ist eine angenehme Alternative zur Insolvenz. Ein Vergleich kann entweder mit einer Einmalzahlung, den festgesetzten Monatsraten oder gar einer Kombination aus beidem durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sie haben als Schuldner eine Frist von zwei Wochen, auf einen Vollstreckungsbescheid zu reagieren. Dafür können Sie Einspruch oder Teileinspruch einlegen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit der EU-Insolvenz, beispielsweise in England, ist eine Entschuldung innerhalb von 12 Monaten möglich. Schwierigkeiten mit der EU-Insolvenz können nach der Rückkehr auftreten. Die deutschen Gläubiger müssen die EU Restschuldbefreiung anerkennen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Insolvenzplan kann in diesem Fall als Teilzahlungsvergleich angesehen werden. Das komplette Verfahren steht unter gerichtlicher Aufsicht und die Gläubiger bekommen nur einen gewissen Prozentsatz ihrer Forderungen ausgezahlt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Erfolgt die Erbschaft direkt während des Insolvenzverfahrens, ist sie in voller Höhe an den Insolvenzverwalter abzugeben. Hierbei spielt es keine Rolle, wie hoch die Erbschaft ausfallen würde. Allerdings hindert Sie niemand daran, das Erbe zugunsten anderer Familienmitglieder auszuschlagen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Erfolgt die Erbschaft direkt während des Verbraucherinsolvenzverfahrens, ist sie in voller Höhe an den Insolvenzverwalter abzugeben. Hierbei spielt es keine Rolle, wie hoch die Erbschaft ausfallen würde. Allerdings hindert Sie niemand daran, das Erbe zugunsten anderer Familienmitglieder auszuschlagen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auch in der Wohlverhaltensperiode ist es möglich, das Erbe auszuschlagen oder den Pflichtanteil nicht geltend machen zu müssen. Schlagen Sie das Erbe nicht aus, so wird die Hälfte des Pflichtteils oder des gesamten Erbes Teil der Insolvenzmasse. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unter dem Begriff Kapitalerhöhung werden verschiedene Formen der Eigenfinanzierung zusammengefasst, mit denen Aktiengesellschaften (AG), offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ihr Grundkapital erhöhen. In der Regel erfolgt diese Kapitalerhöhung durch eine Herausgabe neuer Aktien bzw. Geschäftsanteile. Mehr Informationen finden Sie hier.
In einem Erörterungs- und Abstimmungstermin wird der Insolvenzplan zur Unternehmenssanierung beschlossen.
Sie dürfen in der Privatinsolvenz Ihr Vermögen für den Lebensunterhalt Ihrer Familie verwenden und maßvoll aufbrauchen. Sie dürfen also nicht wesentlich über die Pfändungsgrenzen hinausgehen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Schuldner bekommen im Insolvenzverfahren nach § 287b InsO eine Erwerbsobliegenheit zugesprochen. Das bedeutet, Sie dürfen Ihre persönliche Einkommenssituation nicht mutwillig verschlechtern. Mehr Informationen finden Sie hier.
Neben der Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument gibt es den Schutzschirm für Unternehmen. Dabei handelt es sich um kein eigenständiges Verfahren, sondern integriert die Eigenverwaltung und das Insolvenzplanverfahren als Kombination. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Eigenverwaltung ist ein wichtiges und starkes Instrument der Sanierung. Sie dient der Restrukturierung und Fortführung eines insolventen Unternehmens. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das ESUG Schutzschirmverfahren kann nicht von jedem Unternehmen genutzt werden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen bestehen, um überhaupt in dieses Verfahren gehen zu können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit der EU-Insolvenz, beispielsweise in England, ist eine Entschuldung innerhalb von 12 Monaten möglich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Rechtsprechung kennt nicht nur den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer. Auch der faktische Geschäftsführer kann in die Haftung genommen werden, wenn er die Firma neben der eingetragenen Geschäftsführung leitet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Falschangaben oder die Verschiebung von Vermögen können Folgen nach sich ziehen. Beispielsweise dürfen Sie als Schuldner gegenüber Banken und Behörden innerhalb der vergangenen 3 Jahre vor dem Antrag auf Insolvenz keine Falschangaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht haben. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Regel versagen Falschangaben die Restschuldbefreiung. Derartige Schummelei fällt jedoch selten auf, sodass Sie keine Angst um Ihre Restschuldbefreiung haben müssen. Allerdings können Gläubiger die Versagung beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Modelle mit einer sehr geringen Befriedigungsquote werden auch als Fast-Nullplan bezeichnet. Auch sie scheitern meistens an den Gläubigern. Das Unternehmen muss dann sofort in das Insolvenzverfahren einsteigen und eventuell eine Sanierung anstreben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zur Pflicht gehört das monatliche Abführen der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Sind Sie hier im Verzug, machen Sie sich strafbar. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Sachpfändung darf sich nicht auf alle Gegenstände im Haushalt beziehen. Darunter fallen beispielsweise sämtliche Kleidungsstücke, Küchengeräte, Betten und auch Fernsehgeräte. Mehr Informationen finden Sie hier.
Was tun, wenn der Insolvenzverwalter eine Forderung bestreitet? Dann nimmt die Forderung nicht an der Schlussverteilung teil. Der Gläubiger muss eine Feststellungsklage auf Feststellung seiner Forderung erheben. Grundsätzlich hat der Gläubiger mit dieser Klage Zeit. Nachdem die öffentliche Bekanntmachung der vorgesehenen Schlussverteilung erfolgt ist, gilt eine Frist von 2 Wochen. Innerhalb dieser Frist muss dem Insolvenzverwalter nachgewiesen werden, dass die Feststellungklage erhoben ist und ggf. in welcher Höhe.
Insolvenzanträge von Gläubigern stammen in der Regel von Behörden. In den meisten Fällen stecken Finanzämter oder Krankenkassen hinter diesen Forderungen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Gesetzgeber zeichnet im Falle einer finanziellen Überschuldung zwei mögliche Wege auf: Beseitigung der Überschuldung oder es wird umgehend ein Insolvenzantrag gestellt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein Finanzplan muss in jedem Haushalt – ob privat, unternehmerisch oder politisch betrachtet – aufgestellt werden. Ein Finanzplan bietet den optimalen Überblick über Soll und Haben und erleichtert Ihnen die Investitionsplanung. Er ist folglich das wichtigste Instrument, um die Liquidität zu erhalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
In einem Insolvenzverfahren muss die bereits bezahlte Gegenleistung, wie beispielsweise die Flugreise oder eine Stromlieferung, nicht mehr erbracht werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Pfändung des Bankkontos führt oftmals dazu, dass dem Schuldner die Kreditkarten und/oder sein Dispositionskredit gekündigt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bestehen Forderungen gegen ein insolventes Unternehmen, so müssen diese angemeldet werden. Dies geschieht direkt beim Insolvenzverwalter. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es ist ein zu großes Risiko für kleine und mittelständische Unternehmen, Forderungsausfälle durch verspätete Zahlungen in Kauf zu nehmen. Langfristig bedeutet dieses Verhalten ein Engpass in der Liquidität und schlimmstenfalls die Insolvenz. Mehr Informationen finden Sie hier.
Seit 2013 besteht in der deutschen Justiz ein Formularzwang hinsichtlich vieler Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Demnach gibt das Bundesjustizministerium verbindliche Formulare für den Auftrag zur Vollstreckung heraus. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Fortführungsprognose gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen seine Geschäftsaktivitäten langfristig durchführen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Kosten der EU-Insolvenz sollten nicht vernachlässigt werden. Sie dürfen nicht mittellos sein, denn ein Entschuldungsverfahren kostet sehr viel Geld in England oder Frankreich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Insolvenz kann bei Freiberufler eine besonders große Tragweite mit sich bringen. Demnach steht vor allem bei den kammergebundenen Freiberuflern die Zulassung auf dem Spiel. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Weiterführung des Betriebes hängt von der Situation der Gläubiger ab. Erhalten diese dadurch eine größere Chance auf Tilgung der Forderungen, so wird der Insolvenzverwalter dem Weiterführen zustimmen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Durch die Heirat ändern sich die Pfändungsfreigrenzen, da eine unterhaltsberechtigte Person hinzugekommen ist. Der pfändbare Teil des Einkommens wird demnach geringer und als Schuldner dürfen Sie mehr von Ihrem Einkommen behalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
In § 35 Abs. 2 InsO ist nun eine Möglichkeit gegeben, das aus der selbstständigen Tätigkeit entsprungene Vermögen freizugeben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus, hat der Insolvenzverwalter immer eine Erklärung abzugeben, ob das daraus entwachsende Vermögen zur Insolvenzmasse gehört oder nicht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es gibt eine Möglichkeit, das Haus aus der Insolvenzmasse freizukaufen. Wird das Haus beispielsweise von einem Gutachter auf einen Wert von 80.000 Euro geschätzt und es ist mit 70.000 Euro Schulden belastet, somit ergibt sich ein hypothetisches Vermögen von 10.000 Euro. Diesen Wert kann man als Ausgleich in die Insolvenzmasse einzahlen und sein Haus behalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Haben Sie sich mit einem Geschäftspartner zu einer GbR zusammengeschlossen, so haften alle Gesellschafter gemeinschaftlich für die Schulden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Falle einer Zugewinngemeinschaft können Gläubiger auch Zugriff auf die Gegenstände des Ehepartners haben. Befinden sich die Gegenstände beispielsweise im Besitz beider Partner, so können sie so behandelt werden, als ob sie alleine dem Schuldner gehören. Mehr Informationen finden Sie hier .
Führt das Unternehmen die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig ab, so veruntreut er das Geld seines Mitarbeiters. Mit diesem Tatbestand macht er sich strafbar und muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei einem Gemeinschaftskonto kommt es auf die Verfügungsbefugnis an. Die beiden betroffenen Inhaber können bei der Bank unterschiedliche Regeln festlegen. Hierbei unterscheidet man zwischen einem Oder-Konto und einem Und-Konto. Mehr Informationen finden Sie hier.
Viele Schuldner befinden sich in einer Ehe oder zumindest in einer Lebensgemeinschaft. Hier ist es üblich, ein Gemeinschaftskonto abzuschließen. Von dem Guthaben des Kontos werden die Lebensunterhaltskosten gedeckt und jeder zahlt auf das Konto ein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Miet- und Genossenschaftswohnungen sind von einer Insolvenz nicht betroffen. Sie dürfen also auch während einer Verbraucherinsolvenz Ihre Wohnung behalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Kommt es in einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern zu keinem Ergebnis, muss ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan angestrebt werden. Dieser Plan steht immer noch einem Schritt vor dem Insolvenzverfahren und könnte Ihnen das komplette Verfahren ersparen. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Wohnung werden nur selten Gegenstände der Einrichtung gepfändet. Sollte also der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, bitten Sie ihn ruhig herein. Er wird sich kurz das Wohnzimmer ansehen und ohne Pfändungen wieder gehen. Sind Sie dagegen anderer Ansicht und möchten Ihre Rechte wahren, so lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorzeigen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Insolvenzverfahren für Privatpersonen ist nicht von dem aktuellen Einkommen abhängig. Auch Menschen mit einem geringen Einkommen ohne Zahlungen an die Gläubiger können ein solches Verfahren durchlaufen und erhalten danach die Restschuldbefreiung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Als Geschäftsführer einer GmbH können Sie bei Insolvenz schnell in die Haftung genommen werden. Sie sind beispielsweise verpflichtet, das Insolvenzverfahren ohne schuldhaftes Zögern zu beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Als Geschäftsführer sollten Sie alle Maßnahmen treffen, um die Zahlungseingänge auf ein anderes Konto umzuleiten. Solange keine neue eidesstattliche Versicherung abgegeben wird, werden Ihre Gläubiger nichts von dem Konto erfahren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Haben Sie sich mit einem Geschäftspartner zu einer GbR zusammengeschlossen, so haften alle Gesellschafter gemeinschaftlich für die Schulden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Schuldbefreiung aus einem Immobilienfonds funktioniert hauptsächlich über ein sehr aufwändiges Klageverfahren. Der andere Weg wäre hier nur noch das Insolvenzverfahren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Laut § 135 der Insolvenzordnung sind die Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz nachrangig zu behandeln. Das bedeutet: Erst werden die Gläubiger bedient, bevor die Gesellschafter sich ihr Darlehen wieder auszahlen können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Gesellschafter selbst sind vor Pfändung geschützt. Ihr Privatvermögen bleibt in jedem Falle unangetastet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz bekommen Sie einen negativen Eintrag bei der Schufa. Dieser bleibt nicht nur bis zur Beendigung bestehen, sondern nach dem Schlusstermin noch jeweils drei Jahre zum Jahresende. Mehr Informationen finden Sie hier.
Liegt eine Pfändung auf dem Girokonto, so wandeln Sie das Konto in ein Pfändungsschutzkonto um. Hier ist ein Antrag bei der Bank fällig. Innerhalb von vier Geschäftstagen muss das P-Konto umgewandelt sein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Damit Sie keinen Gläubiger vergessen, ist eine kostenfreie Abfrage bei den Wirtschaftsauskunfteien sinnvoll, wie beispielsweise der Schufa. Hier sind vielleicht noch Gläubiger verzeichnet, die Ihnen nicht mehr bekannt waren. Mehr Informationen finden Sie hier .
In Vorbereitung auf einen Insolvenzantrag oder einen außergerichtlichen Schuldenvergleich sollten Sie alle wichtigen Dokumente sichten. Dazu gehören sämtliche Gläubigeranschreiben, die Sie in der vergangenen Zeit erhalten haben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Gläubigerbegünstigung ist eine strafbare Handlung, bei der ein zahlungsunfähiges Unternehmen einen Gläubiger gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich dürfen auch Gläubiger sowohl gegen Unternehmen als auch gegen Privatpersonen einen Antrag bei Gericht auf Insolvenz stellen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Anfertigung der Gläubigerliste muss unter größter Sorgfalt geschehen. Hier gehören nicht nur alle Gläubiger samt aktueller Anschrift rein, sondern auch die korrekte Höhe der Schulden. Wer eine Verbraucherinsolvenz beantragen will, muss konkret die Forderungshöhe der einzelnen Gläubiger angeben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens gehört das Sammeln der Gläubigerpost. Ohne diese Unterlagen werden Sie keine saubere Forderungsaufstellung anfertigen können. Mehr Informationen finden Sie hier .
Kommt es zu einem Gläubigervergleich, können Sie sich in den meisten Fällen auf eine Ratenzahlung einigen und müssen nicht die kompletten Forderungen an die Gläubiger zurückzahlen. Insofern ist der Vergleich eine deutlich günstigere Lösung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Stimmrecht in der Gläubigerversammlung ist grundsätzlich nach einer einfachen Regelung festgelegt. So bekommt der Gläubiger mit einer hohen Forderung auch ein größeres Recht zur Mitbestimmung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Thema Insolvenz ist bei einer GmbH sehr eng gefasst und genau definiert. Grundsätzlich kann der Insolvenzantrag bei einer GmbH nicht warten. Tritt eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens ein, ist sofortiges Handelns gefragt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Finanzielle Probleme führen Sie als Geschäftsführer oft in die Zwickmühle und bringen Zeitdruck mit sich. In erster Linie spielen für Sie als Geschäftsführer Möglichkeiten zur Rettung oder Sanierung Ihres Betriebes eine wichtige Rolle. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der sogenannte goodwill einer Arztpraxis oder Anwaltskanzlei ist die Datenbank an Patienten oder Mandanten. Der Insolvenzverwalter kann den Arzt oder Anwalt nicht zwingen, diese Daten zu veräußern oder an eine andere Person weiterzugeben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit dem Eröffnungsantrag kann auch ein Antrag auf Eigenverwaltung gestellt werden. Gleichzeitig sollte auch der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden und möglicherweise auch der Antrag auf Verfahrenskostenstundung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Unternehmergesellschaft ist die kleinere Variante der normalen GmbH. Großer Beliebtheit erfreut sie sich vor allem aus dem Grund, dass man keine 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Es genügt bereits ein Euro. Mehr Informationen finden Sie hier.
Paare, die keinen Ehevertrag schließen, leben nach der Hochzeit automatisch im gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Die Folge ist, dass jeder sein eigenes Vermögen verwaltet und auch jeder für seine eigenen Schulden haftet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Gesellschafter selbst sind vor Pfändung geschützt. Ihr Privatvermögen bleibt in jedem Falle unangetastet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Rahmen der Insolvenz ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer einer GmbH nicht außer Acht zu lassen. Wichtig sind hierbei drei Bereiche: Insolvenzverschleppung, Haftung gegenüber Sozialversicherungsträgern sowie die Haftung gegenüber dem Finanzamt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Verletzten die Geschäftsführer ihre Pflicht, mit eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, kann das zahlreiche zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftungsrisiken mit sich bringen. Mehr Informationen finden Sie hier.
In Deutschland dürfen alle Privatpersonen unabhängig der Erwerbstätigkeit eine Privatinsolvenz anmelden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich dürfen Dinge für den Beruf oder die Ausbildung nicht gepfändet werden. Dazu gehören beispielsweise Bücher, Computer, Scanner und andere fachbezogene Gegenstände. Ebenso sind viele Dinge aus dem alltäglichen Leben nicht der Pfändung unterworfen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Regelfall unterliegen Haustiere dem Pfändungsschutz. Die emotionale Nähe und der Tierschutz untersagen hier die Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Eine Ausnahme besteht dennoch bei sehr wertvollen Haustieren. Besonders wertvolle Haustiere sehen die Insolvenzverwalter beispielsweise in Rassehunden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Haustiere gelten nicht als Vermögen und fallen nicht mit in die Insolvenzmasse. Das bedeutet: Der Insolvenzverwalter darf das Haustier nicht verkaufen oder verwerten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Insolvenzverfahren ist kein Grund, eine Hochzeit lange aufzuschieben. Weder der Insolvenzverwalter noch die Gläubiger können gegen die Heirat etwas einwenden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Kapitalherabsetzung ist eine Kapitalmaßnahme, womit es möglich ist, Bilanzverluste zu beseitigen und Überschusskapital an Anteilseigner zu verteilen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Insolvenzverfahren ist kein Grund, eine Hochzeit lange aufzuschieben. Weder der Insolvenzverwalter noch die Gläubiger können gegen die Heirat etwas einwenden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Vorauszahlung einer Dienstleistung bei höheren Beträgen ist keine Seltenheit. Geht das Unternehmen vorher in die Insolvenz, sehen die meisten Betroffenen ihr Geld nicht wieder. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ist das Haus noch durch ein Bankdarlehen finanziert, sollten Sie schleunigst das Gespräch mit der Bank suchen. Bestenfalls finden Sie noch vor dem Einreichen des Insolvenzvertrags eine Einigung mit der Bank, da diese sonst den Kreditvertrag kündigt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Mitarbeiter und die eigenen Kunden sind die wichtigsten Güter eines Unternehmens. Eine sachgemäße, ehrliche und vor allem rechtzeitige Information ist wichtig. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es ist wichtig, dass Sie, sobald Sie ein Inkassoschreiben bekommen, einen Kosten– und Zinsstop mit dem Unternehmen vereinbaren. Andernfalls werden die Forderungen trotz Ratenzahlung nur sehr langsam weniger. Mehr Informationen finden Sie hier.
Viele Gläubiger geben ihre Forderung an ein Inkassounternehmen weiter. Sie bekommen als Schuldner dann keine Post vom Gläubiger mehr, sondern direkt vom Inkassounternehmen. Der Unterschied: hohe Inkassokosten, Zinsen und Mahngebühren werden folgen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Drei Monate vor der Insolvenzeröffnung haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses Geld wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, wenn ein entsprechender Insolvenzgeldantrag oder die Bescheinigung vorliegt und ein Anspruch auf das Geld besteht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Hinblick auf eine drohende Insolvenz wird es vielen Gläubigern darum gehen, dass ihre Forderung gerade noch vor der Insolvenz beglichen werden. Daher räumt das Insolvenzrecht dem Insolvenzverwalter in den Regelungen der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung (InsO) die Befugnis ein, in bestimmten Fällen Rechtshandlungen des Schuldners mit einem Gläubiger anzufechten und erfolgte Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein falsch ausgefüllter Insolvenzantrag gehört zu den relevanten Versagungsgründen im Insolvenzverfahren. Daher müssen Sie bereits bei der Antragstellung darauf achten, alle Angaben richtig zu formulieren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die bundesdeutschen Insolvenzgerichte haben sich im Internet zusammengeschlossen und eine Webseite für die Insolvenzbekanntmachungen online gestellt. Sämtliche Verfahren sind auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de auch von Außenstehenden einzusehen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Insolvenzgefahr ist bei vielen Unternehmen ständiger Begleiter in der Unternehmensführung und Buchhaltung. Gerade im Hinblick auf die Antragspflicht sollte man die finanzielle Lage des eigenen Unternehmens immer im Auge behalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Regel wird das Insolvenzgeld erst bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgezahlt. Für die Zeit zwischen dem Antrag auf Insolvenz und der Eröffnung oder der Abweisung des Verfahrens lässt sich ein Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Vorfinanzierung lässt sich beispielsweise über eine Bank regeln. Hier gibt die Bank dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Massedarlehen, um die Nettovergütungen sämtlicher Arbeitnehmer in dem Unternehmen zu gewähren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Insolvenzgeld wird für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Insolvenzgläubiger haben bereits ihre Forderungen bei der Eröffnung des Verfahrens gegen den Schuldner geltend gemacht. Eine Einzelzwangsvollstreckung ist in diesem Fall ausgeschlossen, da die Forderungen bereits in den Schuldenplan mit aufgenommen sind. Mehr Informationen finden Sie hier.
Vor dem Gesetz gibt es faktisch nur drei Insolvenzgründe. Erst wenn einer dieser Gründe vorliegt, kann überhaupt ein Insolvenzverfahren für ein Unternehmen oder für eine Person eröffnet werden. Folgende drei Zustände sind hier möglich: Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO, drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO, Überschuldung nach § 19 InsO. Mehr Informationen finden Sie hier.
Nach der Legaldefinition des § 35 Insolvenzordnung umfasst die Insolvenzmasse das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Mehr Informationen finden Sie z.B. hier.
Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Informationen zu allen wesentlichen Themen der Insolvent finden Sie beispielsweise hier.
Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung ist das Insolvenzplanverfahren. Dabei werden die Gläubiger aufgeteilt und mit Stimmrechten ausgestattet, die ihrer Forderungshöhe entsprechen. Auf diese Grundlage wird dann über das weitere Vorgehen entschieden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Insolvenzplanverfahren beginnt immer mit dem Einreichen eines fertigen Insolvenzplans. Der komplette Prozess des Verfahrens umfasst 10 Schritte. Mehr Informationen finden Sie hier.
Neben den allgemeinen Aufgaben in einem Unternehmen, müssen Sie die entsprechenden insolvenzrechtlichen Sonderaufgaben übernehmen. Dazu gehört beispielsweise das Unterrichten der Gläubiger und des Gerichts über verschiedene Verzeichnisse.
Die Insolvenzreife kann jedes Unternehmen treffen und bedarf einer eingehenden Prüfung der Unterlagen. Sobald einer der möglichen Insolvenzgründe eintritt, spricht man von der Insolvenzreife. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es gibt nur wenige Richter, die bei vollem Deputat ausschließlich und mit Herzblut Insolvenzrichter sind. Der Großteil der Richter sind in der Hauptsache Zivil- oder Familienrichter, die nebenher mit einem Anteil von etwa nur 20 % ihrer Tätigkeit Insolvenzrichter sind. Mehr Informationen finden Sie hier.
Firmen in finanzieller Notlage bleibt oft nur der Weg in die Insolvenz. Doch auch die Privatinsolvenz ist für viele Schuldner eine Möglichkeit für einen Neubeginn geworden. In beiden Bereichen haben die Insolvenzen seit Beginn des 21. Jahrhunderts in Deutschland stark zugenommen. Seither halten sich die Zahlen auf einem hohen Stand. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Insolvenztabelle wird vom Insolvenzverwalter geschrieben. Er stellt sie anhand sämtlicher angemeldeten Forderungen zusammen. Natürlich müssen die Forderungen auch von ihm geprüft werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unter dem Begriff des Insolvenzverfahrens versteht man das gerichtliche Verfahren, bei dem die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners und die Befriedigung der Gläubiger geregelt wird. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit dem Antrag des Insolvenzverfahrens leben Sie in einer rechtlich geregelten Situation. Natürlich ist dieser Schritt schwer, doch es gibt klare Richtlinien und keine Verhandlungen mit den Gläubigern mehr. Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung sind Sie in maximal sechs bis sieben Jahren schuldenfrei und können von vorn beginnen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wichtig ist es, die Insolvenzantragspflicht zu beachten. Ist das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Antrag durch die Geschäftsführer oder Vorstände ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Der spätestens Zeitpunkt ist drei Wochen nach dem Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sobald sich herausstellt, dass Ihr Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist, müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen. Die gesetzliche Pflicht liegt bei drei Wochen, doch Vorsicht: Die komplette Frist darf nicht ohne Grund komplett ausgeschöpft werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Viele Gesellschafter einer OHG oder GbR sind verunsichert, was die Insolvenzverschleppung betrifft. Sie stehen jedoch als natürliche Personen vor dem Gesetz. Grundsätzlich sind natürliche Personen nicht zu einem Insolvenzantrag verpflichtet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Insolvenzvertreter sichert Ihr Vermögen und ist erster Ansprechpartner bei allen Fragen zum Verfahren. Allerdings muss er möglichst viel Insolvenzmasse für die Gläubiger sicher und steht faktisch auf deren Seite. Mehr Informationen finden Sie hier.
Für Investoren ist ein Debt-Equity-Swap immer eine risikobehaftete Unternehmensbeteiligung. Wenn die Sanierung nicht plangemäß verläuft, ist das Investment verloren. Auf der anderen Seite bietet die Investitionsform auch großes Potenzial. Wenn sich der Zustand des Unternehmens nämlich verbessert, steigen die Anteile der Investoren deutlich im Wert. Mehr Informationen finden Sie hier.
Freiberufler können den Insolvenzverwalter von dem Fortführen der Praxis oder des Betriebes überzeugen. Hier hilft ein Insolvenzanwalt weiter, um einen passenden Insolvenzplan für das Unternehmen zu erstellen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gerade bei Freiberuflern stellt sich die Frage, ob der Betrieb fortgeführt werden kann. Die Entscheidung obliegt dem Insolvenzverwalter. Allerdings muss der Insolvenzverwalter von der positiven Zukunftsaussicht des Betriebes überzeugt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Überschuldung tritt in den meisten Haushalten ein, wenn das Einkommen für den Lebensstandard nicht ausreicht. Der häufigste Auslöser ist hier der Jobverlust. In der Praxis ist etwa jeder vierte Fall mit einem Jobverlust verbunden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auch juristische Personen können ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Voraussetzung: die juristische Person muss insolvenzfähig sein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unter dem Begriff Kapitalerhöhung werden verschiedene Formen der Eigenfinanzierung zusammengefasst, mit denen Aktiengesellschaften (AG), offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ihr Grundkapital erhöhen. In der Regel erfolgt diese Kapitalerhöhung durch eine Herausgabe neuer Aktien bzw. Geschäftsanteile. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Kapitalherabsetzung ist eine Kapitalmaßnahme, die genau umgekehrt funktioniert. Damit ist es möglich Bilanzverluste zu beseitigen und Überschusskapital an Anteilseigner zu verteilen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Kaution einer Mietwohnung wird in der Insolvenz nicht verwertet, wenn Sie weiterhin in dieser Wohnung wohnen. Ziehen Sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch um, fällt die Kaution in die Insolvenzmasse und darf nun vom Insolvenzverwalter eingezogen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Besteht die Gefahr der Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber, können Pfändungen auch über andere Regelungen vollzogen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Kleintiere sind (in beschränkter Zahl) von der Sachpfändung ausgeschlossen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Kleinunternehmen dürfen trotz Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit in die Privatinsolvenz gehen. Voraussetzung hierbei: Die Unternehmung muss als klein eingestuft werden (vgl. § 304 Abs. 1 InsO).
Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, dürfen Mitarbeiter keine Kunden abwerben. Dieser Tatbestand trifft auch zu, wenn bereits ein Insolvenzverfahren zum jeweiligen Unternehmen eröffnet wurde und die Stilllegung des Betriebes geplant ist. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Grunde hat die Insolvenz als Bezeichnung den Konkurs abgelöst. Etwas einfacher dargestellt verliert man bei der Insolvenz sein Vermögen, erhält jedoch nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Bei einem Konkurs verlor man ebenso sein Vermögen, doch die Schulden blieben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sobald das Girokonto im Minus ist und die Bank von einer Verbraucherinsolvenz oder nur von den Vorbereitungen erfährt, kann sie das Konto fristlos kündigen und einfach schließen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unter einer Kontopfändung versteht man die Beschlagnahme eines Bankkontos. Hierbei wird das pfändbare Guthaben des Bankkunden (Schuldners) beschlagnahmt und an dessen Gläubiger ausgezahlt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unter der Eigenverwaltung bleiben Ihnen alle Rechte der Geschäftsführung erhalten. Bei einer normalen Insolvenz geben Sie diese Rechte an den Insolvenzverwalter ab. Mehr Informationen finden Sie hier.
Anders als bei den Unternehmen dürfen Privatpersonen eine Stundung für die Verfahrenskosten stellen. Diese Stundung wird direkt mit dem Insolvenzantrag eingereicht. Somit übernimmt der Staat die Verfahrenskosten und der Schuldner muss sie nach dem Verfahren zurückzahlen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Überschlagen Sie einfach, wie viel Geld von Ihrem Einkommen für ein Insolvenzverfahren über die Jahre hinweg gepfändet werden würde. Ziehen Sie zusätzlich die Verfahrenskosten ab. Diesen Betrag muss der Insolvenzplan überbieten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Insolvenzanträge von Gläubigern stammen in der Regel von Behörden. In den meisten Fällen stecken Finanzämter oder Krankenkassen hinter diesen Forderungen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Einen weiteren Schlag auf die Einkommenssituation kann es im Falle einer Krankheit oder gar der Berufsunfähigkeit geben. Hier kann entweder eine entsprechende Vorsorge helfen oder es folgt der sichere Weg in einen Schuldenvergleich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auch im Rahmen einer Privatinsolvenz dürfen Sie eine Kreditkarte auf Guthabenbasis einrichten und diese auch benutzen. Wichtig ist hier natürlich die Tatsache der Guthabenbasis. Es handelt sich um eine sogenannte Prepaid-Kreditkarte. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wenn beide Partner gemeinsam einen Vertrag abschließen werden auch beide verpflichtet, haften also auch beide für die eingegangene Verbindlichkeit. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie zusammen eine Anschaffung machen oder Geld aufnehmen und beide den Kauf- oder Kreditvertrag unterschreiben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Trotz Insolvenz bleibt ein Arbeitsvertrag mit allen seinen Inhalten bestehen. Lohn und Gehalt müssen auch weiterhin bezahlt werden und der Arbeitgeber muss seinen Verpflichtungen genauso wie der Arbeitnehmer nachkommen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ebenso wie der Insolvenzverwalter oder Unternehmenskäufer haben auch Arbeitnehmer während eines Insolvenzverfahrens das Recht ordentlich und bei erheblichen Gründen (wie ausbleibende Lohnzahlungen) außerordentlich zu kündigen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Arbeitnehmer in Elternzeit oder im Mutterschutz stehen ohnehin unter Kündigungsschutz. Dieser bleibt auch in der Insolvenz bestehen. Gleichzeitig gibt es bei Menschen mit Behinderung einen Sonderkündigungsschutz. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auf keinen Fall dürfen Schulden laufende Verträge zur Miete, zum Strom oder Telefon mit in eine außergerichtliche Schuldenbereinigung aufnehmen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Schuldenvergleich beginnt grundsätzlich mit der Planung und Vorbereitung. Ob Insolvenz oder Vergleich – die Planung bleibt in ihrem Umfang gleich. Abhängig von der eigenen Ordnung kann die Planungsphase vier Wochen und länger in Anspruch nehmen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Leasing oder eine Autofinanzierung geht immer mit einer Bank einher. Die Bank zählt im Insolvenzverfahren zu Ihren Gläubigern. Durch den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Gläubiger gehört also auch die Bank der Autofinanzierung in die Gläubigerliste des Insolvenzantrags. Mehr Informationen finden Sie hier.
Viele Schuldner befinden sich in einer Wohngemeinschaft. Hier besteht grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass alle Gegenstände in der Wohnung auch dem Schuldner gehören. Als Lebenspartner bleibt nur noch die Möglichkeit einer Inventarliste mit genauen Kaufbelegen, um das Gegenteil beweisen zu können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Falle einer Insolvenz ist auch die Lebensversicherung betroffen. Über die Jahre hinweg haben Sie Zahlungen in die Versicherung einfließen lassen. Diese Beträge können Sie nur sichern, wenn sie die Lebensversicherung kündigen und sich auszahlen lassen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird eine GmbH, eine Limited oder eine AG mangels Masse für einen Insolvenzantrag abgelehnt, so erfolgt der Prozess der Unternehmensauflösung, die Vermögensverteilung und eine anschließende Löschung im Handelsregister. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird eine GmbH, eine Limited oder eine AG mangels Masse für einen Insolvenzantrag abgelehnt, so erfolgt eine Löschung im Handelsregister. Der Geschäftsführer wird dann infolge dessen zum Liquidator der jeweiligen Gesellschaft. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Liquidität zeichnet sich in der Regel dadurch aus, wie schnell Geldtransfers möglich sind. Entscheidend ist beispielsweise, wie schnell das Unternehmen einen bestimmter Teilbetrag einer Investitionssumme in Bankguthaben oder Bargeld umwandeln kann. Zu diesem Thema finden Sie hier.
Eine Möglichkeit der Pfändung ist die Lohnabtretung oder Lohnpfändung für die Gläubiger. Hierbei geht der pfändbare Betrag des Lohnes direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger weiter. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Möglichkeit der Pfändung ist die Lohnabtretung oder Lohnpfändung für die Gläubiger. Hierbei geht der pfändbare Betrag des Lohnes direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger weiter. Mehr Informationen finden Sie hier.
Negativ-Einträge werden drei Jahre lang gespeichert, ausgehend vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung bezahlt wurde. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Insolvenz spielt der Zeitpunkt des Gewinns oder des Geschenks eine wichtige Rolle. Befinden Sie sich als Schuldner noch im eröffneten Insolvenzverfahren, so müssen Sie jedes Vermögen an den Insolvenzverwalter herausgeben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Verfahren zur Regelinsolvenz wird nur eröffnet, wenn die Kosten des gesamten Verfahrens gedeckt werden können. Besitzt das Unternehmen also kein Vermögen mehr, so wird der Antrag auf Regelinsolvenz mangels Masse abgewiesen. Aber, alle natürlichen Personen in der Regelinsolvenz dürfen einen „Antrag auf Stundung“ stellen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zählt der Vermieter bereits zu den Gläubigern, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Wollen Sie in der Wohnung weiterhin wohnen, so sind alle Kosten zu begleichen und dürfen nicht mit in die Forderungen aufgenommen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Einer der Nachteile einer übertragenden Sanierung ist, dass auch alle günstigen Mietverträge auslaufen. Diese müssten wieder neu ausgehandelt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein Missbrauch als Tatbestand ist immer dann erfüllt, wenn Sie als Geschäftsführer die Befugnis missbrauchen und über das Vermögen der GmbH, also über fremdes Vermögen, widerrechtlich verfügen. Mehr Informationen finden Sie hier.
In einer Wohngemeinschaft besteht grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass alle Gegenstände in der Wohnung auch dem Schuldner gehören. Als Mitbewohner bleibt nur noch die Möglichkeit einer Inventarliste mit genauen Kaufbelegen, um das Gegenteil beweisen zu können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Mithaftung und auch eine Bürgschaft sind Schuldverpflichtungen. Bei manchen Kreditverträgen ist es nötig, einen zweiten Kreditnehmer zu definieren. Oftmals ist es der Lebenspartner, der für den anderen Partner einspringt und eine Bürgschaft unterschreibt. Mehr Informationen finden Sie hier .
Einfache Antwort: jeder. In Deutschland dürfen alle Privatpersonen unabhängig der Erwerbstätigkeit eine Privatinsolvenz anmelden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Gläubiger haben für ihre Rückantwort eine Frist von 14 Tagen. Bei Ablehnung des Schuldenplans steht eine Nachverhandlung auf dem Plan, bis man eine Basis mit dem Gläubiger erreicht hat. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Sanierungsprivileg macht in diesem Sinne eine Ausnahme von einem wichtigen Grundsatz in der Insolvenz. In der Regel sind Forderungen aus Gesellschafterdarlehen oder gleichgestellte Rechtshandlungen bei einer Insolvenz als nachrangige Forderungen zu betrachten. Das Privileg hebelt diesen Grundsatz aus. Mehr Informationen finden Sie hier .
Es müssen die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung gegeben sein. Hier benötigt man als Schuldner den entsprechenden Antrag und ein umfassendes Sanierungskonzept. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unternehmer sollten keine Forderungen mehr in der Krise leisten, die bereits vollstreckt werden. Auch bei nahestehenden Personen geht der Gesetzgeber von der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit aus. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sie müssen den Insolvenzverwalter eine Nachricht zukommen lassen, wenn sich Veränderungen in Ihrer Einkommenssituation ergeben. Vor dem Antritt des neuen Jobs gilt es zuletzt noch zu überlegen, ob sich das Einkommen überhaupt hinsichtlich der Pfändungsgrenzen lohnt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gerade bei großen Wohnungen sollten sich Schuldner die Miete und die Nebenkosten genau ansehen. Immerhin bleibt Ihnen in der Insolvenz nur ein Grundbetrag zum Leben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Prinzipiell dürfen Sie in der Verbraucherinsolvenz so viel verdienen, wie sie möchten. Es stellt sich hier lediglich die Frage nach den Abzügen und was vom eigentlichen Verdienst noch übrig bleibt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Neue Schulden entstehen auch während einer Insolvenz. Allerdings sollten Sie in der Zeit der Wohlverhaltensphase besonders vorsichtig sein. Sie müssen für die neuen Schulden geradestehen und können diese nicht mit der Restschuldbefreiung streichen. Mehr Informationen finden Sie hier.
In Vorbereitung auf eine Insolvenz empfehlen wir Ihnen das Eröffnen eines neuen Gehaltskontos. Es ist den Gläubigern unbekannt und kann vorläufig nicht gepfändet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Mittelpunkt des geltenden Insolvenzrechts steht der Erhalt der Substanz von Unternehmen und die Rettung von Arbeitsplätzen in Krisensituationen. Diese Beiträge stellen die verschiedenen Etappen des Neustarts einer Firma dar: Neustart für die Firma nach Insolvenz, Neustart f & uuml;r die Firma & #8211; zurück auf Null
Als Arbeitgeber haben Sie gesetzlich vorgeschriebene Fristen, bis wann Sie die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen. Halten Sie sich nicht an diese Fristen, gehen die Beiträge sofort in die Vollstreckung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Insolvenzverfahren können Ihnen die Gläubiger eine mögliche Restschuldbefreiung versagen. Ein Antrag mit der richtigen Begründung genügt, und die Schulden bleiben auch nach dem Insolvenzverfahren noch bestehen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren spielt vor allem in der Verbraucherinsolvenz bei nicht selbstständiger Tätigkeit eine wichtige Rolle. Der Schuldner kann den Schuldenbereinigungsplan dazu selbst aufstellen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Falle einer Insolvenz geht die Praxis oder Kanzlei von Freiberuflern in die Insolvenzmasse über. Hier gilt es, den Insolvenzverwalter von dem Betrieb zu überzeugen. So könnte die Praxis weiterbestehen und zusätzliches Geld erwirtschaften, um die Gläubiger zu bedienen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Nullplan bedeutet für die Verbraucherinsolvenz, dass auch Schuldner ohne Einkommen oder Vermögen eine Restschuldbefreiung erlangen können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ehemalige Selbstständige können auch den Nullplan für sich nutzen. Allerdings müssen sie weniger als 20 Gläubiger vorweisen und dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, der Sozialversicherung oder der Lohnsteuer besitzen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die rechtskräftige Ankündigung der Restschuldbefreiung leitet die 6-jährige Wohlverhaltensphase nach dem Insolvenzverfahren ein. Selbstständige bekommen in dieser Zeit einige Pflichten durch das Amtsgericht auferlegt, die auch als Obliegenheiten bezeichnet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Oftmals wissen Schuldner nicht, dass Hinweise auf Obliegenheiten oft über die ganze Dauer des Verfahrens gültig bleiben. Dies betrifft z.B. die Mitteilung des Schuldners über Arbeitsaufnahme oder einen Wohnungswechsel. Auch die Bemühungen, bei Erwerbslosigkeit eine bezahlte Tätigkeit zu finden, gehören hierzu. Das bedeutet also, dass man bezüglich derartiger Änderungen nicht nur in der Wohlverhaltensphase entsprechende Bemühungen unternehmen muss, sondern dass Änderungen nach ggf. sehr langer Zeit auch noch nachzuweisen sind.
Bei einem solchen Konto hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinen Einfluss auf den Bestand des Vertrages bei der Bank. Der Ehepartner des Schuldners darf auch weiterhin von dem Konto verfügen, selbst wenn sich der Schuldner in einer Insolvenz befindet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sämtliche Insolvenzverfahren werden im Internet und auch im Staatsanzeiger veröffentlicht. Somit weiß jeder, der diese Veröffentlichungen verfolgt, welche Personen ein Insolvenzverfahren eröffnet haben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Gesellschafter einer OHG oder GbR stehen als natürliche Personen vor dem Gesetz. Grundsätzlich sind natürliche Personen nicht zu einem Insolvenzantrag verpflichtet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das P-Konto schützt das reguläre Einkommen nach dem Grundfreibetrag. Zusätzliche Beiträge können nur auf Nachweis freigegeben werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Patronatserklärung kann als Kreditsicherungsmaßnahme innerhalb eines Konzerns angesehen werden. Dabei wird sie von der Muttergesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaft ausgesprochen, um die Kreditwürdigkeit zu verbessern. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Unternehmergesellschaft ist eine GmbH mit niedrigerem Stammkapital. Wie bei der GmbH handelt es sich aber auch bei der UG um eine juristische Person. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Arbeitgeber wird aufgefordert, den pfändbaren Anteil des Einkommens des Arbeitnehmers nicht mehr direkt an den Schuldner auszuzahlen. Die Beträge gehen fortan an den Insolvenzverwalter. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ohne einen Antrag zur Pfändung, wird kein Gerichtsvollzieher auf Sie als Schuldner zukommen. Nur mit einem Antrag eines Gläubigers, kann eine Pfändung in Gang gesetzt werden.
Auch bei Lebens- oder Direktversicherungen droht im Falle einer Insolvenz die Pfändung. Werden Sie daher rechtzeitig aktiv und lassen Sie sich den bestehenden Vertrag in eine pfändungsgeschützte Versicherung umwanden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen, also die Höhe des Selbstbehalts, sind in der Vorschrift des § 850 c der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Oftmals befürchten Schuldner die Pfändung ihrer geliebten und kostbaren Haustiere. In der Praxis müssen die Tiere jedoch nicht abgegeben werden. Haustiere gelten demnach nicht als Vermögen und fallen nicht mit in die Insolvenzmasse. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Pfändungsschutz für die Altersvorsorge ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige möglich. Mit dem Gesetz will der Staat verhindern, dass die über Jahre hinweg angesparte Altersvorsoge komplett in einem Insolvenzverfahren gepfändet wird und verloren geht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auch bei Lebens- oder Direktversicherungen droht im Falle einer Insolvenz die Pfändung. Werden Sie daher rechtzeitig aktiv und lassen Sie sich den bestehenden Vertrag in eine pfändungsgeschützte Versicherung umwanden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Selbstständige stehen vor dem Gesetz nicht unter Pfändungsschutz. Die einzige Möglichkeit ist der Vollstreckungsschutz, der bei Gericht beantragt werden muss. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei vielen Gläubigern ist der erste Schritt nach dem gerichtlichen Mahnverfahren der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Wenn Sie diese Einkünfte schützen wollen, müssen Sie möglichst schnell ein Pfändungsschutzkonto einreichen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Außergewöhnliche Belastungen können dazu führen, dass die jeweilige Pfändungsfreigrenze für einen Schuldner nicht mehr ausreicht. In diesem Fall dürfen die Pfändungsgrenzen für die betroffenen Schuldner angehoben werden, um auch künftig noch die Kosten für den Lebensunterhalt zu decken. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein Pfändungsbeschluss wird durch das jeweils örtlich und sachlich zuständige Amtsgericht erlassen. Der Pfändungsbeschluss bewirkt, dass Erstattungs- und Vergütungsansprüche mit einem Pfandrecht belastet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Jeder Kontoinhaber kann bei seiner Bank das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Das Konto dient dann weiterhin dem normalen Zahlungsverkehr und ist bis zu einem gewissen Betrag vor Pfändungen geschützt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sowohl bei Pfändungen vor der Durchführung eines Insolvenzverfahrens als auch im Insolvenzverfahren selbst werden dem zahlungsunfähigen Schuldner Beträge zugestanden, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Verfahren zur Regelinsolvenz bringt für Sie als Unternehmer oder ehemaliger Selbständiger auch einige Pflichten mit sich, wie die unaufgeforderte Mitteilung über die aktuellen Einkünfte und über eine mögliche Adressänderung. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Wohlverhaltensphase besteht Ihre Pflicht darin, dass Sie beweisen müssen, dass Sie an der Auszahlung der Gläubiger ernsthaft mitwirken wollen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Privatinsolvenz ist in vielen Fällen der letzte Schritt in finanzieller Notsituation. Bevor Sie also die Privatinsolvenz anmelden, sollten Sie Ihre finanzielle Situation und die rechtliche Lage selbst prüfen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unter dem Begriff der Privatinsolvenz versteht man die Insolvenz einer Privatperson oder eines privaten Haushalts. Mehr Informationen finden Sie hier.
In Bezug auf die verschiedenen Insolvenzverfahren gibt es einen großen Mythos: Selbstständige dürfen demnach nicht in die Privatinsolvenz gehen. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum, denn natürlich steht auch Selbstständigen bei hohen Schulden die Restschuldbefreiung zu. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Entscheidung liegt hauptsächlich beim Insolvenzverwalter, wie es mit der Immobilie weitergeht. Er muss die Gläubiger ausreichend befriedigen und eine hohe Quote rausschlagen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit einem außergerichtlichen Schuldenvergleich lässt sich die Privatinsolvenz in vielen Fällen vermeiden. Somit verbessern Sie Ihre Situation auch ohne Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Sanierungsprivileg beschreibt die Privilegierung einer Sanierungsbeteiligung und weniger eines Sanierungsdarlehens. Ein Unternehmen in der Sanierung nutzt häufig einen neuen Investor, der gleichzeitig auch Gläubiger des Unternehmens sein kann. Mehr Informationen finden Sie hier .
Die Privatinsolvenz kann von jeder Privatperson oder jedem privaten Haushalt beantragt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit der Rangrücktrittserklärung verzichten die Gesellschafter selbst auf die Befriedigung ihrer Forderung. Demnach werden erst alle anderen Gläubiger bedient, bevor die Gesellschafterdarlehen ausgezahlt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Kommt es zu einer Privatinsolvenz, müssen Sie Ratenzahlungen nicht weiter Folge leisten. Stellen Sie die Zahlungen an alle alten Gläubiger ab sofort ein und berufen Sie sich auf den Insolvenzantrag. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Falle einer Insolvenz geht die Praxis oder Kanzlei von Freiberuflern in die Insolvenzmasse über. Hier gilt es, den Insolvenzverwalter von dem Betrieb zu überzeugen. So könnte die Praxis weiterbestehen und zusätzliches Geld erwirtschaften, um die Gläubiger zu bedienen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auch juristische Personen können ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Voraussetzung: die juristische Person muss insolvenzfähig sein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Vorauszahlung einer Dienstleistung bei höheren Beträgen ist keine Seltenheit. Besonders gängig ist diese Form der Bezahlung bei Fluggesellschaften, Hotels und Reiseveranstaltern. Geht das Unternehmen vorher in die Insolvenz, sehen die meisten Betroffenen ihr Geld nicht wieder. Mehr Informationen finden Sie hier.
Einfache Antwort: jeder. In Deutschland dürfen alle Privatpersonen unabhängig der Erwebstätigkeit eine Privatinsolvenz anmelden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit der Restschuldbefreiung nach sechs Jahren und einer positiv verlaufenen Wohlverhaltensphase werden alle Schulden gelöscht. Kommen Sie jedoch der Mitwirkungspflicht nicht nach, gibt es Fehler im Insolvenzantrag oder haben Sie absichtlich Vermögen verschwendet, so steht die Restschuldbefreiung auf der Kippe. Mehr Informationen finden Sie hier.
Nach dem neuen Reformgesetz vom 01.07.2014 dürfen diese Rückstände aus dem gesetzlichen Unterhalt nicht mehr in die Forderungsliste mit aufgenommen werden. Das bedeutet: Nach § 302 Nr. 1 Satz 1 InsO sind diese Rückstände aus der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Für persönliche haftende Unternehmen gibt es immer Sonderregelungen im Insolvenzverfahren. So können Schuldner als natürliche Person auch eine Restschuldbefreiung beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Restschuldbefreiung kann bereits nach 5 Jahren erteilt werden, die Voraussetzung hierfür ist, dass die Verfahrenskosten gedeckt werden können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Restschuldbefreiung kann grundsätzlich nur mit einem Eröffnungsantrag erteilt werden. Wird die Insolvenz also mangels Masse abgelehnt oder gibt es keinen Eröffnungsantrag, so erhalten Sie auch keine Restschuldbefreiung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Unternehmer werden hinsichtlich der Restschuldbefreiung nicht anders behandelt, als ein Verbraucher. Sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzantrages erteilt das Gericht auch in diesem Fall die Restschuldbefreiung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit Falschangaben, die dem Insolvenzverfahren vorausgegangen sind, setzen Sie die Restschuldbefreiung auf’s Spiel. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen gegenüber Banken und Behörden immer korrekt gemacht werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sämtliche Verbindlichkeiten und Zahlungen werden meist am gängigen Lebensunterhalt gemessen. Haben Sie beispielsweise Rechnungen bezahlt, die stark über den eigenen Lebensunterhalt hinausgehen, können diese vom Gericht angezweifelt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Riester-Rente kann prinzipiell nicht vorzeitig aufgelöst werden und darf somit auch nicht gepfändet werden. Die Zahlungen können Sie ohne Zweifel weiter tätigen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zu den Risiken des Schutzschirmverfahrens gehören beispielsweise, dass das Gericht den Schutzschirm ablehnen kann, oder dass es trotz Eigenverwaltung passieren kann, dass viele Mitarbeiter kündigen, wenn Sie keine Gewinne mehr erwirtschaften und Ihnen das Geld ausgeht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Gläubiger kündigt den Vertrag und nimmt sich den in der Versicherung enthaltenen Wert. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der eigene Insolvenzantrag darf bis zur Eröffnung des eigentlichen Verfahrens noch zurückgezogen werden. Danach ist ein Rückzug nicht mehr möglich. Mehr Informationen finden Sie hier.
In den meisten Fällen wird das Nichtbezahlen der Arbeitnehmeranteile unter eine hohe Strafe gesetzt. Grund dafür ist, dass der Unternehmer in diesem Fall nicht mit seinem eigenen Geld arbeitet, sondern mit dem Geld des Arbeitnehmers. Mehr Informationen finden Sie hier.
Um das Unternehmen natürlich zu retten, springen Sie als Gesellschafter ein und gewähren ein Gesellschafterdarlehen. Sobald es dem Unternehmen besser geht, können Sie sich diesen Betrag unkompliziert wieder entnehmen. Aber der Insolvenzverwalter darf von dem Gesellschafter, im Falle einer Insolvenz, das Darlehen rückwirkend bis zu zehn Jahre wieder herausverlangen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es ist kein Zugriff auf geleastes Inventar und keine Zwangsvollstreckung während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens möglich. Auch Eigentumsvorbehalte können nicht mehr durchgesetzt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Das Regelinsolvenzverfahren ist in drei Phasen zu untergliedern:
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Das Verhältnis des Kapitaleinsatzes in eine Vermögensanlage zu den Erträgen aus der Vermögensanlage beschreibt die Rentabilität. Je mehr Erträge eine Anlage bei bestimmtem Kapitaleinsatz bringt, desto rentabler ist sie. Mehr Infos zum Thema können Sie hier nachlesen.
Ein marodes Unternehmen muss in der Insolvenz nicht zwingend schließen. Hier gibt es mit dem Unternehmensverkauf oder der Unternehmensnachfolge sinnvolle Instrumente, Arbeitsplätze und Sachmittel zu erhalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gläubiger dürfen mit einem vollstreckbaren Titel auch einen Sachpfändungsantrag bei Gericht stellen. Oftmals wird dieser Antrag mit einer eidesstattlichen Versicherung verbunden, wenn der Schuldner keine wertvollen Gegenstände besitzt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Gegensatz zur Insolvenz bestellt das Gericht mit der Anordnung zur Eigenverwaltung einen Sachverwalter. Er übernimmt hauptsächlich die Überprüfung und Kontrolle der Eigenverwaltung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Schutzschirm greift als Eröffnungsverfahren im Rahmen einer Insolvenz. Bis zu einem Zeitraum von drei Monaten bekommt der Schuldner hier die Möglichkeit, sich unter einen groß aufgestellten Schutzschirm zu sichern und von hier die Sanierung des Unternehmens vorzubereiten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der außergerichtlichen Sanierung (außergerichtlicher Schuldenvergleich) und den Maßnahmen innerhalb einer Insolvenz (Schutzschirmverfahren). Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein Antrag ohne vorherige Einbindung der wichtigsten Gläubiger ist von vornherein nicht erfolgversprechend. Die Insolvenzordnung räumt nämlich die erheblichen Vorteile des Schutzschirmverfahrens nur solchen Schuldnern ein, die vor der Antragstellung die wichtigsten Gläubiger in ihr Sanierungskonzept einbeziehen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zu einem Sanierungskredit gehört immer ein schlüssiges Sanierungskonzept. Es muss anhand der erkannten und erkennbaren Voraussetzungen erstellt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Sanierungsprivileg beschreibt die Privilegierung einer Sanierungsbeteiligung und weniger eines Sanierungsdarlehens. Mehr Informationen finden Sie hier .
Jede Schmälerung des Vermögens in der GmbH kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Dazu zählen auch Sanierungsmaßnahmen, Scheinverkäufe oder das Bevorzugen mancher Gläubiger. Mehr Informationen finden Sie hier.
Stimmt ein Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan nicht zu, gilt der Versuch der außergerichtlichen Einigung als gescheitert. Der außergerichtliche Versuch muss zwingend zuerst angestrebt werden, bevor ein Insolvenzverfahren startet. Für das Scheitern erhalten Sie eine Bescheinigung, dass ein solcher Versuch stattgefunden hat. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sowohl bei Unternehmern als auch bei Privatpersonen kann ein Insolvenzverfahren scheitern. Somit durchlaufen Sie das Verfahren, ohne am Ende ein Schlussstrich für sich und die Gläubiger ziehen zu können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Schenkungen dürfen Sie behalten, wenn diese während der Wohlverhaltensperiode stattfinden. Wichtig: Im Insolvenzverfahren verhält sich dieser Fall anders. Außerdem darf die Schenkung nicht im Zusammenhang mit einer künftigen Erbschaft stehen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Schrottimmobilie kann viele Privatbesitzer in den Ruin treiben. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, die Immobilie schnell wieder loszuwerden. Zum einen kann man den Verkäufer in einem Klageverfahren zur Rücknahme zwingen. Die andere Möglichkeit ist eine Privatinsolvenz, da Verhandlungen mit der Bank oder gar ein Schadensersatzanspruch in diesem Fall aussichtslos sind. Mehr Informationen finden Sie hier.
Schulden bei der eigenen Hausbank sind keine Seltenheit und werden oftmals vergessen. Es handelt sich um den sogenannten Dispokredit, den viele Kunden mit ihrem Girokonto nutzen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Nullplan oder Fast-Nullplan ist ein wichtiges Insolvenzwerkzeug für jeden Schuldenberater und Insolvenzanwalt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Seit Juli 2014 kann die Privatinsolvenz deutlich verkürzt werden und dauert nicht mehr die geplanten sechs Jahre. Auch nach fünf oder nach drei Jahren kann bereits eine Restschuldbefreiung erreicht werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Seit Juli 2014 kann die Privatinsolvenz deutlich verkürzt werden und dauert nicht mehr die geplanten sechs Jahre. Auch nach fünf oder nach drei Jahren kann bereits eine Restschuldbefreiung erreicht werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Vorbereitung des Schuldenvergleichs ist clever auszuwählen, welche Zahlungen in Zukunft nicht mehr erfolgen werden. Während im Insolvenzverfahren sämtliche Zahlungen gestoppt werden, begrenzt man sich im Vergleich nur auf einige Gläubiger. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Verbraucherinsolvenz muss gut geplant und geschickt eingeleitet werden. Ein Berater geht mit Ihnen nicht nur den Antrag durch, er übernimmt im Vorfeld viel Vorarbeit und berät Sie zu den besten Schritten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Schuldnerinsolvenzantrag wird auch als Eigenantrag bezeichnet. Alle natürlichen Personen dürfen einen solchen Antrag stellen. Bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften dient jedes Mitglied als Vertretungsorgan. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Gesetz sieht keinen wirklichen Schutz vor einer Zwangsversteigerung vor. Allerdings können Sie auf Antrag das Verfahren für eine Dauer von sechs Monaten einstellen lassen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Schutzschirmverfahren ist ein wesentliches und neues Sanierungsinstrument innerhalb des Insolvenzrechts. Die Unternehmer bekommen hier die Chance, ihren Betrieb zu sanieren und behalten gleichzeitig die Kontrolle. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Zusammenhang mit der vorläufigen Insolvenz ist oft von einem schwachen oder starken Insolvenzverwalter die Rede. Beim schwachen Insolvenzverwalter bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Schuldner. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sowohl bei Pfändungen vor der Durchführung eines Insolvenzverfahrens als auch im Insolvenzverfahren selbst werden dem (weitestgehend) zahlungsunfähigen Schuldner Beträge zugestanden, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Folgende Sicherungsmaßnahmen können durch das Gericht veranlasst werden: Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, Verfügungsverbot des Schuldners und die Untersagung und Einstellung von Zwangsvollstreckungen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Beiträge zur Sozialversicherung sind für Arbeitnehmer ein wichtiges Gut. Als Arbeitgeber haben Sie gesetzlich vorgeschriebene Fristen, bis wann diese Beiträge monatlich gezahlt werden müssen. Halten Sie sich nicht an diese Fristen, gehen die Beiträge sofort in die Vollstreckung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Zusammenhang mit der vorläufigen Insolvenz ist oft von einem schwachen oder starken Insolvenzverwalter die Rede. Wird ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, bekommt der Schuldner durch das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Falle einer Insolvenz geht die Praxis oder Kanzlei von Freiberuflern in die Insolvenzmasse über. Hier gilt es, den Insolvenzverwalter von dem Betrieb zu überzeugen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Haben Sie bereits vor der Insolvenz Steuererklärungen gemacht, so müssen Sie auch im Insolvenzverfahren Erklärungen einreichen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Steuerschulden werden wie auch alle anderen Schulden behandelt. Somit können Sie auch mit Steuerschulden eine Restschuldbefreiung erhalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Stimmrecht in der Gläubigerversammlung ist grundsätzlich nach einer einfachen Regelung festgelegt. So bekommt der Gläubiger mit einer hohen Forderung auch ein größeres Recht zur Mitbestimmung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Insolvenz bringt zahlreiche Stolperfallen mit sich. Trotz des durchlaufenen Verfahrens kann Ihnen deshalb die Restschuldbefreiung untersagt werden, wenn beispielsweise Gläubiger in der Liste fehlen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ist das Unternehmen als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) oder als Personengesellschaft ohne Personenhaftung organisiert (z. B. GmbH & Co. KG oder Limited), müssen die Vorgaben des § 15a der Insolvenzordnung (InsO) zur rechtzeitigen Antragsstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beachtet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Geht eine GmbH in die Insolvenz, so hat der Schritt deutlich mehr Folgen, als es bei einer Verbraucherinsolvenz der Fall ist. Die Akte des Insolvenzgerichts wird etwa ein halbes Jahr nach der Eröffnung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sie muss nun ermitteln und überprüfen, ob ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Insolvenz müssen gerade Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG von strafrechtlichen Folgen ausgehen. Viele Vorgänge werden früher oder später der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sie sind Unternehmer und haben einen Gläubiger, der bereits Kenntnis über Ihre Zahlungsunfähigkeit hat. Im Normalfall darf er kein Vermögen mehr von Ihnen annehmen. Haben Sie diesem Gläubiger jedoch noch vor der Insolvenz einige Sicherheiten eingeräumt. So kann dies ein strafrechtliches Verfahren mit sich bringen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auf einen Antrag des Schuldners hin kann er nicht nur die Restschuldbefreiung erhalten, sondern auch die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zu diesem Zeitpunkt stunden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Nach § 4a der InsO darf die Stundung der Verfahrenskosten angestrebt werden. Die Kosten werden also erst nach dem Verfahren fällig. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein stiller Gesellschafter ist eine Sonderform des Gesellschafters. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht an der Geschäftsleitung beteiligt ist. Seinen Beitrag zur Gesellschaft machen seine Einlagen (in Form von Geld- oder Sachleistungen) und seine Beteiligung an Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft aus. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Schufa ist eine privatwirtschaftlich organisierte deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Daten über die Bonität und Kreditwürdigkeit von den Teilnehmern am Wirtschaftsverkehr sammelt und speichert. Die gewonnenen Informationen werden an anfragende Stellen bei Geschäftsvorfällen mit finanziellen Ausfallrisiken weitergegeben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Ziel der Schuldenregulierung ist es, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums schuldenfrei zu werden. Unter der Schuldenregulierung versteht man meist die außergerichtliche Einigung, bei der die Gläubiger gebeten werden, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Damit soll die Privatinsolvenz des Schuldners vermieden werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Insolvenz muss eine Übersicht über die Tilgung der Schulden erstellt werden. Dies geschieht mit Hilfe des Schuldenbereinigungsplans. Dieser Plan muss Insolvenzgläubigern noch vor Beginn des Insolvenzverfahrens vorgelegt werden. Im Schuldenbereinigungsplan muss so detailliert wie möglich beschrieben werden, wie der Schuldner seine Schulden ab bezahlen wird. Mehr Informationen finden Sie hier.
In Bezug auf die verschiedenen Insolvenzverfahren gibt es einen großen Mythos: Selbstständige dürfen demnach nicht in die Privatinsolvenz gehen. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum, denn natürlich steht auch Selbstständigen bei hohen Schulden die Restschuldbefreiung zu. Mehr Informationen finden Sie hier.
Durch die Sanierungsklausel sollen Unternehmen bei einer Übernahme eines anderen Unternehmens (Beteiligungserwerb) die Verlustvorträge des erkauften Unternehmens steuerlich besser nutzen können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Sicherheit ist einer der drei entscheidenden Faktoren einer Vermögensanlage. Je sicherer Ihre Vermögensanlage ist, desto wertbeständiger kann sie die Zeit überdauern. Mehr Infos zum Thema finden Sie hier.
Bei vielen Gläubigern ist der erste Schritt nach dem gerichtlichen Mahnverfahren der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser kann die Kontopfändung beinhalten, zu der natürlich auch Ihr Tagesgeldkonto gehört. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei einer Taschenpfändung darf der Gerichtsvollzieher sämtliche Dinge und Sachgegenstände pfänden, die der Schuldner in seiner Tasche oder Geldbörse mit sich führt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei einer Gläubigerbegünstigung kommt als Täter nur der zahlungsunfähige Schuldner infrage. Voraussetzung ist dabei eine inkongruente Deckung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Einen Widerspruch sollten Sie komplett einlegen, wenn die Forderung nicht berechtigt ist. Doch auch bei zu hohen Verzugszinsen oder bei unberechtigten Inkassokosten kann ein Widerspruch oder Teilwiderspruch bei Gericht eingereicht werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
In manchen Fällen darf eine Immobilie in der Insolvenz behalten werden. Oft ist dies bei sogenannten Schrottimmobilien der Fall. Würde das Haus beispielsweise mehr Kosten verursachen, als der Insolvenzverwalter an Erlös erzielt, wird die Immobilie aus der Insolvenzmasse frei gegeben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Den Treuebruchtatbestand erfüllen Sie dann, wenn Sie der Vermögensbetreuungspflicht nicht nachgekommen sind. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein Tabellengläubiger ist ein Gläubiger im Insolvenzverfahren, bei dessen Zeitpunkt der Leistungserbringung vor der Insolvenzeröffnung lag. Ein Tabellengläubiger hat seine Tabellenforderung schriftlich beim Insolvenzverwalter binnen der Anmeldefrist anzumelden.
Die Spanne zwischen der Kreditgewährung und der Rückzahlung ist auf drei Wochen beschränkt. In diesem Sinne handelt es sich noch um einen kurzfristigen Überbrückungskredit. Einen solchen Kredit nehmen viele Unternehmen in Anspruch. Das Darlehen wird von der Bank kurzfristig gewährt, um eine finanzielle Notsituation zu überbrücken und die Insolvenz zu vermeiden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei Überschuldung einer GmbH gibt es oft nur einen Ausweg: die Insolvenz. Kann das Unternehmen nicht saniert werden, wird sich ein Insolvenzverwalter um dessen Auflösung oder Fortführung kümmern. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Inanspruchnahme von Krediten scheint für viele Haushalte normal zu sein. Allerdings verstecken sich hinter diesem Verhalten auch Gefahren. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, entsteht schnell die Schuldenfalle. Mehr Informationen finden Sie hier.
In einem Insolvenzverfahren gehört die übertragende Sanierung zu den wahren Klassikern. Hinter dieser Methode steht, dass der Insolvenzverwalter das Unternehmen entweder komplett oder nur in Teilen verkauft. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auch ein Und-Konto kann gepfändet werden, allerdings gibt es hier einen entscheidenden Vorteil. Der Insolvenzverwalter darf nur gemeinsam mit dem Ehepartner des Schuldners die Verfügung durchführen. Die Bank kann bei einer Durchführung so lange blockieren, bis beide Parteien zugestimmt haben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Anhand des Nettoverdienstes und der Anzahl der Unterhaltspflichten legt der Staat die jeweiligen Pfändungsgrenzen fest. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Insolvenzreife kann jedes Unternehmen treffen und bedarf einer eingehenden Prüfung der Unterlagen. Sobald einer der möglichen Insolvenzgründe eintritt, spricht man von der Insolvenzreife. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Sanierung kann prinzipiell zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt werden. Der erste Zeitpunkt liegt vor dem Antrag auf Insolvenz. Der zweite Zeitpunkt befindet sich nach dem Antrag auf Insolvenz. Dabei gibt es wichtige Unterschiede zu beachten. Eine Sanierung nach dem Antrag ist immer strikt durch die Insolvenzordnung geregelt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein marodes Unternehmen muss in der Insolvenz nicht zwingend schließen. Hier gibt es mit dem Unternehmensverkauf oder der Unternehmensnachfolge sinnvolle Instrumente, den Betrieb oder zumindest Teile davon zu erhalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Unternehmergesellschaft ist die kleinere Variante der normalen GmbH. Großer Beliebtheit erfreut sie sich vor allem aus dem Grund, dass man keine 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Es genügt bereits ein Euro. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wenn der Geschäftsführer aus eigenen Interessen handelt, zählt es nicht als Bankrott, sondern als Untreue (§ 266 StGB). Das ist z. B. dann der Fall, wenn er Gelder auf seine Privatkonten überweist oder Maschinen für eine anderweitige Unternehmensgründung zur Seite schafft. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Insolvenz kündigt sich meist durch verschiedene Vorstufen im Unternehmen an. Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen sind erste Alarmzeichen, kritischer wird es, wenn die Geschäftsführung die Sonderleistungen wie beispielsweise Urlaubsgeld kürzen möchte. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren spielt vor allem in der Verbraucherinsolvenz eine wichtige Rolle. Der Schuldner kann den Schuldenbereinigungsplan dazu selbst aufstellen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Grenze von 20 Gläubigern spielt bei der Insolvenz eine wichtige Rolle. Hier unterscheidet sich, ob ein Regelinsolvenzverfahren oder ein Privatinsolvenzverfahren angemeldet werden muss. Für Personen mit mehr als 20 Gläubigern kommt das Regelinsolvenzverfahren infrage. Mehr Informationen finden Sie hier.
Prinzipiell dürfen Sie in der Verbraucherinsolvenz so viel verdienen, wie Sie möchten. Es stellt sich hier lediglich die Frage nach den Abzügen und was vom eigentlichen Verdienst noch übrig bleibt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt mit einer vom Gericht beschlossenen Eröffnung. Sobald alle Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sind, kommt es zu dieser Verfahrenseröffnung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auf einen Antrag des Schuldners hin kann er nicht nur die Restschuldbefreiung erhalten, sondern auch die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zu diesem Zeitpunkt stunden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Hohe Schulden aus einem Immobilienkredit bei einer Bank können bei guter Zusammenarbeit auch über einen Vergleich gelöst werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Als Schuldner sollten Sie den Insolvenzverwalter nicht als Ihren Freund betrachten. Schließlich will er Ihnen nicht helfen, sondern sämtliches Vermögen verwerten. Bleiben Sie daher auf einer sehr sachlichen Ebene. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Restschuldbefreiung kann bereits nach fünf Jahren erreicht werden, wenn die Verfahrenskosten gedeckt werden können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Seit dem 1. Juli 2014 ist die Neuregelung für Insolvenzverfahren in Kraft. Hier lässt sich die Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre verkürzen, wenn entsprechende Voraussetzungen eingehalten sind. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit dem ausgearbeiteten Sanierungskonzept geht es in die Eröffnung des Verfahrens. Vorher müssen alle wichtigen Lieferanten, Gläubiger und auch der Betriebsrat informiert werden. Sind alle Beteiligten eingeschworen, geht der Schutzschirmantrag bei Gericht ein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Häuser und auch Wohnungen genießen keinen Vollstreckungsschutz und gehören zu den pfändbaren Gegenständen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Über einen außergerichtlichen Vergleich ersparen Sie sich das Insolvenzverfahren und sind in kurzer Zeit schuldenfrei. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Inanspruchnahme von Krediten scheint für viele Haushalte normal zu sein. Allerdings verstecken sich hinter diesem Verhalten auch Gefahren. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, entsteht schnell die Schuldenfalle. Mehr Informationen finden Sie hier.
Pfändungen beziehen sich nicht nur auf das vorhandene Vermögen eines Schuldners. Sie können auch in andere Vermögensrechte hineingreifen. Dazu zählen beispielsweise Ansprüche aus der Lebens- und Rentenversicherung, Urheberrechte oder Schutzrechte. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es ist nicht erlaubt, das Vermögen im Insolvenzverfahren zu verschleiern oder gar zu verlagern, hierbei steht die Restschuldbefreiung auf dem Spiel. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Insolvenzverwalter nimmt sämtliche Daten und Vermögenswerte des Schuldners auf, um letztere zu veräußern. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die vermögenswirksamen Leistungen brauchen Sie nicht weiter einzuzahlen. Dieses Konto kann komplett gepfändet werden. Anders verhält es sich bei den vermögenswirksamen Leistungen aus der Riester-Rente. Eine Riester-Rente kann prinzipiell nicht vorzeitig aufgelöst werden und darf somit auch nicht gepfändet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Regel liegt das Fehlverhalten des Schuldners einer Versagung der Restschuldbefreiung zugrunde. Dazu zählen nicht nur Fehler in der Wohlverhaltensphase, sondern auch Fehler, die dem eigentlichen Insolvenzantrag vorausgegangen sind. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es gibt insgesamt sieben Gründe, bei denen die Restschuldbefreiung versagt werden kann. In diesem Fall bleiben die Schulden auch nach dem Insolvenzverfahren bestehen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit einem einfachen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss können die Gläubiger die Versicherungsverträge pfänden. Werden Sie daher rechtzeitig aktiv und lassen Sie sich den bestehenden Vertrag in eine pfändungsgeschützte Versicherung umwanden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Als Arbeitgeber haben Sie gesetzlich vorgeschriebene Fristen, bis wann die Versicherungsbeiträge monatlich gezahlt werden müssen. Halten Sie sich nicht an diese Fristen, gehen die Beiträge sofort in die Vollstreckung. Mehr Informationen finden Sie hier.
In der Insolvenz müssen gerade Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG von strafrechtlichen Folgen ausgehen. Viele Vorgänge werden früher oder später der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird ein Sanierungskredit ohne Sanierungsabsicht gewährt, bringt dies Rechtsfolgen, wie unter anderem die Verwertung von Sicherheiten, mit sich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ein Vollstreckungsaufschub ist ein Zahlungsaufschub gegen die jeweilige Vollstreckungsmaßnahme. Mehr Informationen finden Sie hier.
Vollstreckungsmaßnahmen müssen mit Eröffnungsverfahren zur Insolvenz eingestellt werden. Dennoch sind Einzelzwangsvollstreckungen im Verfahren möglich. Hier kommt es auf den Zeitpunkt und die jeweilige Rechtsstellung an. Mehr Informationen finden Sie hier.
Jeder Kontoinhaber kann bei seiner Bank das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Das Konto dient dann weiterhin dem normalen Zahlungsverkehr und ist bis zu einem gewissen Betrag vor Pfändungen geschützt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Vollstreckungsverbot betrifft sämtliche Insolvenzgläubiger als auch neue Gläubiger. Ebenso mit einbezogen werden Gläubiger, die erst nach der Eröffnung des Verfahrens eine Forderung gegen den Schuldner erheben. Mehr Informationen finden Sie hier.
In einem Insolvenzverfahren muss die bereits bezahlte Gegenleistung, wie beispielsweise die Flugreise oder eine Stromlieferung, nicht mehr erbracht werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Privatinsolvenz darf nur von natürlichen Personen angemeldet werden, zudem muss vorher ein gescheiterter Einigungsversuch stattgefunden haben. Die letzte Voraussetzung besteht darin, dass der Antrag schriftlich erfolgen muss. Mehr Informationen finden Sie hier.
Finanzielle Probleme sind keine Seltenheit in deutschen Haushalten. Allerdings wissen die wenigsten Menschen, mit diesen Problemen richtig umzugehen. Hierfür gibt es die Möglichkeit einer offiziellen Schuldnerberatung oder die Beratung durch einen Anwalt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Während Sie als Geschäftsführer einer GmbH sofort die Regelinsolvenz bei Zahlungsunfähigkeit beantragen müssen, besteht diese Antragspflicht als Einzelunternehmer nicht. Diese Chance sollten Sie konsequent für sich nutzen und zunächst nur den Geschäftsbetrieb einstellen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der vorläufige Insolvenzverwalter muss sämtliche Vermögen für die Insolvenzmasse sichern. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit dem Einreichen des Insolvenzantrags beginnt das vorläufige Insolvenzverfahren. Hierbei spricht man von der Zeit bis zur eigentlichen Eröffnung des Verfahrens. Das Gericht prüft in genau dieser Phase der Insolvenz das Schuldnervermögen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Hat ein Gläubiger bereits eine Pfändung erwirkt, muss er vorrangig behandelt werden. In den Vergleich zählt diese Pfändung mit hinein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Vorsatzanfechtung greift an, wenn gewisse Zahlungen unter Vorsatz getätigt worden sind. Mehr Informationen finden Sie hier.
Für die Zeit zwischen dem Antrag auf Insolvenz und der Eröffnung oder der Abweisung des Verfahrens kann man einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit einzureichen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich richtet sich der Verdienst eines Rechtsanwalts nach dem jeweiligen Streitwert der Rechtsstreitigkeit. Mithilfe des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) lässt sich die anfallende Gebühr berechnen. Je höher der Streitwert im Ergebnis ausfällt, desto höher sind die entsprechenden Rechtsanwaltsgebühren und damit das Einkommen des Rechtsanwaltes. Neben der gesetzlichen Vergütung nach der RVG gehört es mittlerweile zum Alltag, dass zusätzlich eine Vergütungsvereinbarung zwischen den Parteien vereinbart wird. Je größer der Aufwand für einen Anwalt ist, desto höher fällt die Vergütungsvereinbarung am Ende des Tages aus.
Die Grenze von 20 Gläubigern spielt bei der Insolvenz eine wichtige Rolle. Hier unterscheidet sich, ob ein Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren angemeldet werden muss. Für Personen mit weniger als 20 Gläubigern kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren infrage. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Vermögensübersicht bietet den optimalen Überblick über Soll und Haben und erleichtert Ihnen die Investitionsplanung. Sie ist folglich das wichtigste Instrument, um die Liquidität zu erhalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Grenze von 20 Gläubigern spielt bei der Insolvenz eine wichtige Rolle. Hier unterscheidet sich, ob ein Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren angemeldet werden muss. Für Personen mit weniger als 20 Gläubigern kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren infrage. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Anlage Ihres Vermögens ist die Basis jedes unternehmerischen Handelns in der Wirtschaftswelt. Sie zeichnet sich durch verschiedene Zielsetzungen aus. Mehr Infos finden Sie hier.
Das Gesetz sieht hier keine eindeutige Regelung vor, unter welchen Bedingungen genau eine Zahlungsunfähigkeit besteht. Demnach richtet sich die Beurteilung nach jedem Einzelfall. Der Richter entscheidet selbst nach seiner Meinung und seinem Ermessen, ob der Antrag zur rechten Zeit eingereicht worden ist und ab wann man die GmbH als zahlungsunfähig bezeichnen kann. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es kann ebenso strafbar sein, ein Geschäft einfach zu schließen, um einen Vermögensverlust zu provozieren oder die Haftungsmasse zu verringern. Klassisches Beispiel ist hier das Verschleudern von Vermögensgegenständen. So werden beispielsweise häufig teure Werkzeuge und Maschinen an Dritte zu einem guten Preis verkauft. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Privatinsolvenz ebnet den Ausweg aus einer finanziellen Notlage. Sind die Ausgaben deutlich höher als die Einnahmen, so können sich Schuldner kaum aus dieser Situation selbst befreien. Scheitert ein Vergleich mit den Gläubigern, bleibt oft nur der Weg in die Privatinsolvenz. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Insolvenz kündigt sich meist durch verschiedene Vorstufen im Unternehmen an. Umstrukturierungen und Sparmaßnahmen sind erste Alarmzeichen, kritischer wird es, wenn die Geschäftsführung die Sonderleistungen, wie Weihnachtsgeld, kürzen möchte. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auskunfteien sind privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, die personenbezogene Daten über private oder geschäftliche Verhältnisse anderer, besonders über deren Kreditwürdigkeit sammeln und Dritten oder den Betroffenen selbst entsprechende Auskünfte erteilen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Falle einer Insolvenz geht die Praxis oder Kanzlei von Freiberuflern in die Insolvenzmasse über. Hier gilt es, den Insolvenzverwalter von dem Betrieb zu überzeugen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Auch im Zeitraum zwischen dem Ende des Insolvenzverfahrens und dem Erhalt der Restschuldbefreiung gibt es wichtige Pflichten für Sie. So haben Sie sich wie bereits erwähnt eine angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen und dürfen selbst in der Regelinsolvenz keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Droht eine Privatinsolvenz, sollte kein Geld unnötig verschwendet werden. Viele Gläubiger werden es Ihnen nicht danken, vor der Insolvenz noch Gelder abgeführt zu haben. Aus diesem Grund sollten alle Zahlungen (bis auf beispielsweise Miete und Strom) eingestellt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Dem Gläubiger wird bereits die Kenntnis über die drohende Zahlungsunfähigkeit nachgesagt, wenn er beispielsweise Ratenzahlung vereinbart hat oder einen dauerhaften Zahlungsverzug feststellt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der richtige Zeitpunkt hängt von der eigenen Zahlunfähigkeit ab. Sind die Konten bereits gepfändet und besteht keine Möglichkeit mehr die Gläubiger zu bedienen, sollten Sie mit dem Antrag auf Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens nicht lange warten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mit dem Antrag auf Regelinsolvenz kann gleichzeitig ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Schließlich ist das oberste Ziel eines solchen Verfahrens, sich von seinen Schulden zu befreien und alle finanziellen Sorgen zu begraben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ganz schlicht gesagt ist eine Zielgruppe erst einmal eine konkrete Gruppe von Personen, die Du als Unternehmer erreichen möchtest, um dein Produkt oder deine Dienstleistung an sie zu verkaufen. Im Idealfall handelt es sich folglich um deine zukünftigen Kunden. Wie hoch die Anzahl von Menschen ist, die diese Gruppe umfasst, ist unbegrenzt.
Bleibt das Unternehmen in Eigenverwaltung, so läuft der gängige Geschäftsbetrieb weiter. Der zukünftige Unternehmensgewinn kann also zur Befriedigung der Gläubiger und zur Tilgung der noch offenen Forderungen mit herangezogen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Zwangsversteigerung von Gebäuden und Grundstücken kann prinzipiell in drei Terminen erfolgen. Hierbei unterscheidet das Gericht nach der Situation, ob Bieter vorhanden sind und Gebote abgeben oder ob keiner der Bieter Interesse bekundet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Rein rechtlich ist das Anmelden eines Gewerbes während der Privatinsolvenz problemlos möglich. Allerdings können zahlreiche insolvenzrechtliche Probleme mit einem solchen Schritt ausgelöst werden. Besser prüfen Sie das Vorhaben im Vorfeld mit dem Insolvenzverwalter. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Insolvenzgeldvorfinanzierung umschließt die Zeit zwischen der tatsächlichen Arbeitsleistung im eröffneten Insolvenzverfahren und der Auszahlung des Insolvenzgeldes. Mehr Informationen finden Sie hier.