Selbstbehalt in der Privatinsolvenz
Sowohl bei Pfändungen vor der Durchführung eines Insolvenzverfahrens als auch im Insolvenzverfahren selbst werden dem (weitestgehend) zahlungsunfähigen Schuldner Beträge zugestanden, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mehr Informationen finden Sie hier.