Vollstreckungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren
Vollstreckungsmaßnahmen müssen mit Eröffnungsverfahren zur Insolvenz eingestellt werden. Dennoch sind Einzelzwangsvollstreckungen im Verfahren möglich. Hier kommt es auf den Zeitpunkt und die jeweilige Rechtsstellung an. Mehr Informationen finden Sie hier.