Immer wieder nehmen wir neue Mandate an, bei denen der letzte Kontakt mit den sogenannten Profis nicht gerade professionell ablief.
Denn viele Schuldner werden in der Krise zum Opfer von unseriösen „Schuldnerberatern“, die sich mit ihrer Masche fast schon wegen Betrugs strafbar machen. Die Konsequenz ist ein oftmals sehr teurer Beratervertrag und das Ziel der Schuldenfreiheit wird dabei meist nicht erreicht. Diese „Berater“ kann man nicht einmal als schlechte Berater bezeichnen, weil sie für die Schuldner gar nicht erst ernsthaft tätig werden. Indem sie ihr Vorgehen künstlich in die Länge ziehen, erreichen Sie Ihr Ziel, mit minimalem Aufwand möglichst lange monatliche Honorarzahlungen der Mandanten zu kassieren.
In der Regel werden die Schuldner meist zu der Vornahme eines chancenlosen außergerichtlichen Vergleichs gedrängt. Das bedeutet, dass das teils zu bevorzugende Insolvenzverfahren oft gar nicht als Option erwogen wird. Dieses juristisch durchaus anspruchsvolle Verfahren ist für den unseriösen Schuldnerberater und sein Geschäftsmodell schlicht nicht rentabel, u.a. auch weil diesen Betrügern schlicht jede juristische Fachkenntnis fehlt.
Mit unserer Checkliste fallen Sie nicht auf die Tricks der Betrüger herein
Wenn Sie Ihre Entschuldung anstreben, sollten Sie stark auf Indizien unseriöser Schuldnerberatung achten, denn oft nutzen diese Personen die besondere Drucksituation von Schuldnern aus. Besonders häufig spielen sie mit der Hoffnung auf eine vermeintlich leichte und sichere Entschuldung und kommen bereits im ersten Gespräch ohne große Vorprüfung viel zu schnell zu ersten Ergebnissen: Sie locken die Betroffenen mit einer vermeintlich sicheren Schuldenfreiheit ohne Insolvenz.
Checken Sie diese sechs Punkte unserer Liste aus, um in keine böse Falle zu tappen.
1. Ihr Schuldnerberater ist zugleich Ihr Rechtsanwalt
Ein Schuldnerberater muss in der Lage sein, alle erforderlichen Schritte der Entschuldung durchzuführen. Er sollte also nicht auf die Mitwirkung eines Dritten angewiesen sein.
Fragen Sie konkret danach, wer das Verfahren der Schuldenbereinigung für Sie übernehmen soll. Achten Sie bei der Antwort, die Ihnen gegeben wird, auf den Sitz und die Person des Schuldnerberaters, der Ihre Entschuldung begleiten soll. Verweist Sie der Schuldnerberater an einen anderen Rechtsanwalt und gibt an, dass dieser für Sie weitere Schritte vornehmen soll, sollten Sie stutzig werden.
2. Lassen Sie sich zu keiner Unterschrift drängen
Immer wieder kommt uns ein Trick zu Ohren: Der „Berater“ bietet dem Betroffenen einen privaten Besuch an, um sein Vertrauen zu gewinnen und ihn sofort zur Unterzeichnung eines Vertrags zu überreden. Dabei ist das Ziel, dass lediglich persönliche Daten in vorgefertigte Verträge eingesetzt werden, die Sie unterzeichnen sollen.
Bei einer seriösen Beratung werden Sie nie zur Unterzeichnung gedrängt. Statt dessen erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen und können diese in Ruhe zuhause durcharbeiten.
Achten Sie bei Hausbesuchen also genauer auf die Herangehensweise des sogenannten Beraters.
Tipp: Lassen Sie beim ersten Gespräch mit einem Schuldnerberater Ihre Unterlagen nicht zurück. Im äußersten Falle können Sie ihm Kopien zur Verfügung stellen, aber geben Sie Ihre Originale nicht heraus. Denn sehr oft wollen unseriöse Schuldnerberatungen von einem vermeintlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und Schuldner damit erpressen, dass originale Unterlagen nicht wieder herausgegeben werden, wenn keine Zahlung erfolgt.
3. Sind die Folgen der vorgeschlagenen Beratung für sie zu stemmen?
Oftmals ist die Einleitung des Insolvenzverfahrens die einzige Möglichkeit, um sich vom Schuldenberg zu trennen ohne dass weitere Kosten entstehen. Ein Vergleich macht auch in vielen Situationen durchaus Sinn – allerdings bringt er negative Folgen mit sich! Passen Sie bei diesen Folgen genau auf!
Können Sie als Schuldner Ihren Gläubigern keine ausreichende Ratenzahlung anbieten? Das kann aus vielen Gründen der Fall sein, zum Beispiel weil Ihr Einkommen gering ist oder die Schulden schlichtweg zu hoch für eine akzeptable Quote sind. Genau dann ist es unseriös, den Schuldnern die unberechtigte Hoffnung auf einen Vergleich zu machen. Nur eine für errechnete realistische Vergleichsquote, zeigt Ihnen, dass der außergerichtliche Schuldenvergleich Ihnen helfen kann. Fordern Sie den Berater am besten direkt dazu auf, Ihnen diese Vergleichsquote vorzurechnen.
Die monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer ziehen Ihnen den Boden unter den Füßen weg: Der Vergleich ist aussichtslos, ein solcher Schuldnerberater bekommt so lange sein Honorar, bis irgend ein Schuldner aufgibt und einen Insolvenzantrag anstrebt. Auch dann wollen diese Berater noch Ihr Geld kassieren: Dann verlangen sie Beträge, die sie, statt wie vereinbart an die Gläubiger weiterzuleiten, als „Verwaltungspauschale“ selbst einbehalten.
4. Geeignete Person engagieren
Lesen Sie genau, was auf der Visitenkarte des Beraters steht.
Steht dort Fachmann für Sanierung oder Finanzierung, Finanzberater etc? All das sind keine geschützten Begriffe, jedermann kann sich dies auf die Visitenkarte schreiben.
Schuldnerberatung ist Rechtsberatung. Also hat nur ein Anwalt die Möglichkeit, Sie im Entschuldungsverfahren wirksam zu begleiten. Die in Ihrem Fall relevanten Fragen sind juristische Spezialfragen, die nur ein rechtskundiger Berater erfassen kann. Er muss eine staatlich anerkannte Stelle oder eine geeignete Person im Sinne des § 305 InsO sein, was bedeutet, dass er als eine geeignete Stelle von einer Behörde anerkannt worden sein muss und entsprechende Nachweise vorlegen kann. Laut Gesetz dürfen Schuldnerberatung neben den Rechtsanwälten auch Träger der Wohlfahrt durchführen.
5. Kostentransparenz
Seriöse Berater setzen bei der Bestimmung des Honorars stets auf einen Festpreis! Nur so kann sich der Mandant darauf einstellen, welche Kosten auf ihn zukommen und hat dabei auch die Sicherheit, dass der Prozess zum Vorteil des sogenannten Beraters nicht künstlich in die Länge gezogen wird.
Ein seriöser Berater wird Ihnen von Anfang an sagen, wie viel seine Dienstleistung kostet und woraus sich der Preis ergibt. Dagegen sind vage Aussagen bezüglich der Kosten und der Dauer des Verfahrens Anzeichen dafür, dass das Angebot kein seriöses ist.
Als Gegenprojekt zu dieser Preispolitik gibt es Festpreise für eine konkrete Leistung: So funktioniert Transparenz.
6. Leistungen
Der Berater muss Ihnen eine Palette an Leistungen anbieten können:
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- Kontaktübernahme zu Ihren Gläubigern
- Erarbeitung von Vergleichangeboten
- Durchführung eines Schuldenbereinigungsversuchs
- Umfassende Abfragen bei Ihren Gläubigern zur Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel
- Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD sowie dem Schuldnerverzeichnis, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
- Erstellung einer Bescheinigung nach § 305 InsO
- Stellung des Insolvenzantrags
Nur wenn der vor Ihnen sitzende Berater Ihnen alle zur Verfügung stehenden Leistungen anbietet, können Sie sich auf die Seriosität seines Angebots verlassen.
Vorteile anwaltlicher Schuldnerberatung gegenüber öffentlicher Schuldnerberatung
Wollen Sie schnell wissen, wo Sie stehen und wie Sie es aus der Krise schaffen?
Öffentliche Schuldenberatungen sind häufig überlastet und Sie müssen lange auf Termine und Gespräche warten, bis man sich dort Ihrer Situation annimmt und sich Ihren Sorgen widmet. Außerdem können Sie sich nicht sicher sein, dass öffentliche Schuldnerberatungen Ihre kompletten Probleme lösen können, denn oftmals kann dort nicht Ihre komplette Entschuldung durchgeführt werden.
Zudem fehlt es den Gläubigern oft an einem Ansprechpartner, der zwischen Ihnen als Schuldner und den Gläubigern vermittelt. Diese Rolle übernimmt die anwaltliche Schuldnerberatung, diese führt für Sie alle Schritte der Entschuldung durch und sie kann für Sie in dieser schwierigen Phase der Entschuldung die entscheidende Rettung sein.
Gerade bei existenziellen Sorgen wie diesen brauchen Sie einen seriösen Berater an Ihrer Seite und den kühlen Blick von außen, um alles, was auf Sie einstürmt, auch gut durchstehen zu können. Dafür sind wir da:
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.