FAQ Privatinsolvenz – Alles rund um das Thema Insolvenz
Unser Insolvenz Glossar bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Begrifflichkeiten zum Thema Insolvenzrecht.
Unser Insolvenz Glossar bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Begrifflichkeiten zum Thema Insolvenzrecht.
In Deutschland dürfen alle Privatpersonen unabhängig der Erwerbstätigkeit eine Privatinsolvenz anmelden. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zur Antragsstellung.
Nachdem alle Unterlagen dem Gericht vorliegen und ein außergerichtlicher Schuldenvergleich gescheitert ist, wird das Gericht Ihr Verfahren eröffnen. Mit dem Beschluss zur Eröffnung werden sämtliche Gläubiger öffentlich informiert. Sie müssen jetzt ihre Forderungen anmelden. Danach wählt das Gericht einen Insolvenzverwalter aus. Hier handelt es sich meist um einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zum Privatinsolvenzverfahren.
Unter entsprechenden Umständen kann ein Pfändungsschutzantrag gestellt werden. Benötigen Sie das Fahrzeug, um den Arbeitsplatz zu erreichen, ist das Fahrzeug unpfändbar. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen hierzu.
Haustiere gelten nicht als Vermögen und fallen nicht mit in die Insolvenzmasse. Das bedeutet: Der Insolvenzverwalter darf das Haustier nicht verkaufen oder verwerten. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen hierzu.
Befinden sich wertvolle Gegenstände in Ihrer Wohnung, darf eine Sachpfändung durchgeführt werden. Dies trifft selbst dann zu, wenn Sie die Sachen als Eigentum einer dritten Person bezeichnen. Die Sachpfändung darf sich nicht auf alle Gegenstände im Haushalt beziehen. Darunter fallen beispielsweise sämtliche Kleidungsstücke, Küchengeräte, Betten und Wäsche. Voraussetzung ist, dass sie einer angemessenen Lebensführung entsprechen. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zu pfändungsrelevanten Themen.
Sie müssen für die neuen Schulden geradestehen und können diese nicht mit der Restschuldbefreiung streichen. Schlimmer noch: Erfährt ein Gläubiger von den neuen Schulden, so kann er Ihnen die Restschuldbefreiung sogar versagen. Gerne geben wir Ihnen ausführliche Informationen zum Thema Schulden während der Insolvenz.
Ein Insolvenzverfahren ist kein Grund, eine Hochzeit lange aufzuschieben. Weder der Insolvenzverwalter noch die Gläubiger können gegen die Heirat etwas einwenden. Allerdings sollte der Insolvenzverwalter über die Hochzeit informiert werden. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen hierzu.
Im Falle einer Zugewinngemeinschaft haben Gläubiger Zugriff auf die Gegenstände des Ehepartners. Darauf dürfen sich Gläubiger allerdings nur berufen, wenn die Ehe schon besteht oder immer noch besteht. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Prinzipiell dürfen Sie in der Verbraucherinsolvenz so viel verdienen, wie Sie möchten. Der pfändbare Teil des Einkommens geht an den Insolvenzverwalter. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zu Ihrem pfändbaren Einkommen.
Der Pfändungsschutz für die Altersvorsorge ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige möglich. Jede Rente ist somit nur noch wie ein Arbeitseinkommen pfändbar. Damit dürfen die Gläubiger nicht mehr auf die Lebensversicherung uneingeschränkt zugreifen. Pfändbare Beträge gibt es nur, wenn diese gemäß der Pfändungstabelle überschritten werden. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zum Thema Riesterrente.
Überschlagen Sie einfach, wie viel Geld von Ihrem Einkommen für ein Insolvenzverfahren über die Jahre hinweg gepfändet werden würde. Ziehen Sie zusätzlich die Verfahrenskosten ab. Diesen Betrag muss der Insolvenzplan überbieten. Eine Pauschalisierung kann man hier nicht geben. Je mehr Geld verfügbar gemacht wird, desto besser. Allerdings sollten Sie auch hier die Verfahrenskosten mit einplanen. Insgesamt können 10.000 bis 20.000 € bereits ausreichen. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zu allen Kosten.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von drei Jahren taggenau im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Ihre Informationen über die Versagung einer Restschuldbefreiung werden somit drei Jahre taggenau gespeichert. Die Löschung Ihrer Daten muss automatisch geschehen und nicht erst auf Ihren Antrag hin.