Zum Inhalt springen

Das Auto behalten trotz Insolvenz?

Fragen über Fragen

Viele Schuldner besitzen ein eigenes Auto oder Motorrad, bevor sie in die Insolvenz gehen. Fahrzeuge zählen im Grunde zur Insolvenzmasse und werden für die Gläubiger verwertet. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, wenn das Auto für den Beruf genötigt wird.

Sämtliche Güter und Wertgegenstände fallen in die Insolvenzmasse und müssen vom Insolvenzverwalter verwertet werden. Hier zählen die verfügbaren Autos natürlich dazu. Wird es allerdings zum Ausüben des Berufs benötigt und würde es die Berufstätigkeit gefährden, dürfen Sie als Schuldner das Fahrzeug behalten. Am meisten sind Schichtarbeiter betroffen, die ihren Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. In diesem Fall dürfen Sie Ihren Wagen immer behalten, bevor Sie es riskieren, den Job zu verlieren.

Was wird benötigt?

Natürlich muss die Sachlage dem Insolvenzverwalter verständlich erklärt werden. Sie benötigen hierfür eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers hinsichtlich der Arbeitszeiten und der Erreichbarkeit der Arbeitsstelle. Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den Insolvenzantrag aus und fügen das Schreiben direkt bei. Das verhindert ein weiteres Vorgehen des Insolvenzverwalters und Sie dürfen Ihr Fahrzeug behalten. Ebenso schwer haben es Menschen mit einem Beschädigtenausweis. Auch sie haben nicht automatisch recht auf ihr Fahrzeug. In einem strittigen Fall wird das Gericht prüfen, ob eine Verwertung des Fahrzeugs angemessen ist. Hierbei handelt es sich immer um komplizierte Verfahren mit einem ungewissen Ausgang.

Das Auto behalten trotz Insolvenz? Auto vom Insolvenzverwalter abkaufen lassen?

Eine andere Möglichkeit ist, das Auto vom Insolvenzverwalter abzukaufen. Dafür benötigen Sie zwei Kaufangebote von befreundeten Kfz-Werkstätten. Der Insolvenzverwalter akzeptiert meist diese Angebote und wird darauf verzichten, ein teures Wertgutachten erstellen zu lassen. Oder ein Freund des Schuldners kauft den Wagen und lässt Sie damit fahren. Dabei darf sogar die Versicherung auf den Namen des Schuldners laufen. Von der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs ist während des Verfahrens abzuraten. Diese Anschaffung kann ebenso vom Insolvenzverwalter eingezogen werden. Erst in der Wohlverhaltensphase steht der Neuanschaffung nichts mehr im Weg.

 

Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

 

Das Auto behalten trotz Insolvenz? Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken