FAQ Privatinsolvenz – Alles rund um das Thema Insolvenz
Unser Insolvenz Glossar bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Begrifflichkeiten zum Thema Insolvenzrecht.
Wer darf die Insolvenz beantragen?
In Deutschland dürfen alle Privatpersonen unabhängig der Erwerbstätigkeit eine Privatinsolvenz anmelden. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zur Antragsstellung.
Wie läuft das Privatinsolvenzverfahren ab?
Öffnen Sie dazu bitte unsere Seite „Ablauf Privatinsolvenz„. Dort wird die Frage ausführlich beantwortet.
Darf ich meinen PKW behalten?
Unter entsprechenden Umständen kann ein Pfändungsschutzantrag gestellt werden. Benötigen Sie das Fahrzeug, um den Arbeitsplatz zu erreichen, ist das Fahrzeug unpfändbar. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen hierzu.
Wissen: PKW in der Insolvenz: Jetzt verliere ich auch noch mein „heiliges Blechle“
Ist mein Haustier von der Insolvenz betroffen?
Haustiere gelten nicht als Vermögen und fallen nicht mit in die Insolvenzmasse. Das bedeutet: Der Insolvenzverwalter darf das Haustier nicht verkaufen oder verwerten. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen hierzu.
Was darf gepfändet werden?
Befinden sich wertvolle Gegenstände in Ihrer Wohnung, darf eine Sachpfändung durchgeführt werden. Dies trifft selbst dann zu, wenn Sie die Sachen als Eigentum einer dritten Person bezeichnen. Die Sachpfändung darf sich nicht auf alle Gegenstände im Haushalt beziehen. Darunter fallen beispielsweise sämtliche Kleidungsstücke, Küchengeräte, Betten und Wäsche. Voraussetzung ist, dass sie einer angemessenen Lebensführung entsprechen. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zu pfändungsrelevanten Themen.
Was passiert, wenn ich neue Schulden in der Insolvenz mache?
Sie müssen für die neuen Schulden geradestehen und können diese nicht mit der Restschuldbefreiung streichen. Schlimmer noch: Erfährt ein Gläubiger von den neuen Schulden, so kann er Ihnen die Restschuldbefreiung sogar versagen. Gerne geben wir Ihnen ausführliche Informationen zum Thema Schulden während der Insolvenz.
Heiraten während der Insolvenz: Haftet mein Ehepartner für meine Schulden?
Ein Insolvenzverfahren ist kein Grund, eine Hochzeit lange aufzuschieben. Weder der Insolvenzverwalter noch die Gläubiger können gegen die Heirat etwas einwenden. Allerdings sollte der Insolvenzverwalter über die Hochzeit informiert werden. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen hierzu.
Hat der Gläubiger auch Zugriff auf die Gegenstände meines Ehepartners?
Im Falle einer Zugewinngemeinschaft haben Gläubiger Zugriff auf die Gegenstände des Ehepartners. Darauf dürfen sich Gläubiger allerdings nur berufen, wenn die Ehe schon besteht oder immer noch besteht. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Darf ich im Insolvenzverfahren dazu verdienen?
Prinzipiell dürfen Sie in der Verbraucherinsolvenz so viel verdienen, wie Sie möchten. Der pfändbare Teil des Einkommens geht an den Insolvenzverwalter. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zu Ihrem pfändbaren Einkommen.
Ist mir meine Riesterrente für das Alter gesichert?
Der Pfändungsschutz für die Altersvorsorge ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige möglich. Jede Rente ist somit nur noch wie ein Arbeitseinkommen pfändbar. Damit dürfen die Gläubiger nicht mehr auf die Lebensversicherung uneingeschränkt zugreifen. Pfändbare Beträge gibt es nur, wenn diese gemäß der Pfändungstabelle überschritten werden. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zum Thema Riesterrente.
Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung eines Insolvenzplans?
Überschlagen Sie einfach, wie viel Geld von Ihrem Einkommen für ein Insolvenzverfahren über die Jahre hinweg gepfändet werden würde. Ziehen Sie zusätzlich die Verfahrenskosten ab. Diesen Betrag muss der Insolvenzplan überbieten. Eine Pauschalisierung kann man hier nicht geben. Je mehr Geld verfügbar gemacht wird, desto besser. Allerdings sollten Sie auch hier die Verfahrenskosten mit einplanen. Insgesamt können 10.000 bis 20.000 € bereits ausreichen. Wir geben Ihnen gerne ausführliche Informationen zu allen Kosten.
Ab wann wird der Insolvenzeintrag bei der SCHUFA gelöscht?
Die Erteilung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von drei Jahren taggenau im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Ihre Informationen über die Versagung einer Restschuldbefreiung werden somit drei Jahre taggenau gespeichert. Die Löschung Ihrer Daten muss automatisch geschehen und nicht erst auf Ihren Antrag hin.
Gemäß der neuen Schufa-Regelung 2023 wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung ab dem 28.März 2023 bei der SCHUFA nun sechs Monate nach der Erteilung der Restschuldbefreiung automatisch gelöscht.