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PKW in der Insolvenz: Jetzt verliere ich auch noch mein „heiliges Blechle“

PKW in der Insolvenz: Muss ich meinen Pkw hergeben?

Sie fürchten um Ihren Job. Sie befinden sich in der Insolvenz und der Insolvenzverwalter möchte das Fahrzeug verwerten. Ihr Fahrzeug ist zehn Jahre alt und hat einen Marktwert von 2.500,00 €. Sie wissen sich nicht zu helfen? Sie fragen sich jetzt: Pkw hergeben? Wie komme ich aus dieser Misere wieder raus?

Die Rechtsanwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht mit den Standorten Stuttgart, Leonberg und Göppingen zeigen Ihnen den richtigen Weg.

Wir stellen einen Pfändungsschutzantrag beim Gericht. Benötigen Sie das Fahrzeug, um den Arbeitsplatz zu erreichen, ist das Fahrzeug unpfändbar. Ihre Interessen gehen den Interessen der Gläubiger jedoch nur vor, wenn der Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Ist er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, so muss Ihnen die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auch zumutbar sein. Fahrtzeiten von drei bis vier Stunden dagegen sind im Allgemeinen jedermann unzumutbar. Was Ihnen nun zumutbar ist, darauf kommt es immer im Einzelfall an. Können wir das Gericht nicht von unseren Argumenten überzeugen, so bieten wir dem Treuhänder ggf. eine Austauschpfändung an, d.h. Ihr Fahrzeug im Wert von 2.500,00 € wird ausgetauscht gegen ein geringwertigeres Fahrzeug.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sg-kanzlei.de/privatinsolvenz/.

PKW in der Insolvenz: Ihr Vorteil

Wir beraten nicht nur Schuldner, sondern wir sind auch als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Wir wissen wie Ihr Treuhänder tickt. Wir können uns in seine Situation hineinversetzen und werden eine Lösung finden, die Sie zufrieden stimmen wird.

 

Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem und anderen brennenden Themen Videos an, die auf Ihre Fragen eingehen.

Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


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