Finanzamt hat einen Insolvenzantrag gestellt: Was jetzt?
Das Finanzamt hat einen Insolvenzantrag gestellt: Sie erhalten Post vom Insolvenzgericht. Das Gericht will von Ihnen Angaben über Ihr Vermögen und Einkommen haben. Sie sind selbständig und wollen weitermachen. Den Steuerberater können Sie nicht fragen, der wartet seit sechs Monaten auf sein Geld. Was können Sie jetzt unternehmen?
Die Rechtsanwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht mit den Standorten Stuttgart, Leonberg, Göppingen zeigen Ihnen den richtigen Weg.
Wir nehmen Kontakt zum Finanzamt auf und fragen den aktuellen Stand der abgegebenen Steuererklärungen ab. Beruht die Steuerschuld allein nur auf Schätzungen, werden wir Fristverlängerung beantragen. Kommt es zu einer Rücknahme des Insolvenzantrags, so können Sie in Ruhe die Buchhaltung aktualisieren. Und wir werden auch dann eine Lösung finden, wenn das Finanzamt sich quer stellt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sg-kanzlei.de/unternehmensinsolvenz/.
Unsere Stärken
Wir haben als amtlich bestellte Insolvenzverwalter und Treuhänder viele Jahre Erfahrung und wissen, worauf es ankommt. Unsere Mandanten zahlen nicht mit Absicht keine Steuern. Vielmehr sind Sie durch den täglichen Stress überfordert. Wir unterstützen Sie in Ihrer Situation und werden Sie neu organisieren.
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Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem und anderen brennenden Themen Videos an, die auf Ihre Fragen eingehen.
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