Zum Inhalt springen

Kosten der Privatinsolvenz

Transparenz ist uns wichtig.

Es entstehen natürlich Kosten im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Unsere Kanzlei legt jedoch großen Wert darauf, diese Kosten für Sie transparent darzustellen. Wir treffen in der Regel individuelle Honorarvereinbarungen mit unseren Mandanten. Bei uns zahlen Sie monatliche Raten, die alle Kosten enthalten!

Die ersten Fragen an uns zum Thema Schuldenregulierung über die Info-Hotline sind für Sie kostenlos. Wir erteilen Ihnen allgemeine Auskünfte zu insolvenzrechtlichen Themen, wie beispielsweise zur außergerichtlichen Schuldenregulierung, der Wohlverhaltensphase oder zur vorzeitigen Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bitte beachten Sie, dass die Info-Hotline keine Rechtsberatung leisten darf und auch nicht auf konkrete Einzelfälle eingehen kann. Bei konkreten Fragen zu individuellen Lösungen Ihres Insolvenzverfahrens senden Sie uns die Unterlagen zur Prüfung zu. Nicht jeder vermeintlich einfache Fall ist gleich und kann schematisch bearbeitet werden. 

Schon gewusst: Muss der Schuldner für die Privatinsolvenz bezahlen?

Ja, der Schuldner muss alle Verfahrenskosten der Privatinsolvenz selbst tragen. Wenn er zusätzlich einen Anwalt für Insolvenzrecht beauftragt, muss er auch für die Anwaltskosten aufkommen.

Ist es möglich, dass die Kosten für die Privatinsolvenz übernommen werden?

Nein, selbst wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese in der Regel nicht die Kosten einer Insolvenz ab. Auch eine Prozesskostenhilfe ist für die Verbraucherinsolvenz nicht vorgesehen. Sie können jedoch eine Verfahrenskostenstundung beantragen.

Alle Kosten im Überblick

Kostenlose Schuldnerberatung von etwa zehn Minuten

Wenn Sie den Überblick über Ihre Finanzen verloren haben und sich auf dem Weg der Verschuldung oder Überschuldung befinden, dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir bieten Ihnen eine kurze telefonische Schuldnerberatung unverbindlicher Art zur Ersteinschätzung Ihrer Situation an: zu 100 Prozent kostenlos. Ihre Situation wird beurteilt und bewertet. Wir beantworten allgemeine Fragen zum Thema Schulden und Insolvenzen.  

Nutzen Sie die Chance: Über Geld zu sprechen, ist für Sie ein schweres Thema. Deshalb lassen Sie sich durch unsere Handlungsempfehlung und Unterstützung persönlich und wirtschaftlich stabilisieren. Auf diese Weise können Sie wieder neu durchstarten können. Schuldenfrei. 

Telefonische Rechtsberatung von etwa 20 Minuten

Unsere Einstellung ist es, Ihr Rechtsproblem so schnell und unkompliziert wie möglich zu lösen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Rechtsberatung einfach zu machen und juristische Fragen kompetent und leicht verständlich zu erklären. In unserer telefonischen Erstberatung nehmen wir uns 20 Minuten Zeit, um Ihre ersten juristischen Fragen zu beantworten. Während des Telefongesprächs fragen wir den zugrundeliegenden Sachverhalt ab. Diesen benötigen wir zur juristischen Einschätzung Ihrer Gesamtsituation. Und dann entscheiden Sie, ob Sie gemeinsam mit uns Ihre Entschuldung durchführen. Für die Analyse Ihrer Schuldensituation bei Inanspruchnahme einer telefonischen Rechtsberatung durch den Rechtsanwalt berechnen wir Kosten von 130,00 €.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung / Schuldenbereinigungsplan

Ist für Sie die Verfahrenseröffnung der Privatinsolvenz die bessere Lösung, um später ein schuldenfreies Leben führen zu können, berechnen wir eine Grundgebühr von 950,00 € und eine Bearbeitungsgebühr pro Gläubiger von 50,00 €. Unsere Leistungen umfassen die Sichtung und Erfassung der uns bekannten Unterlagen und Daten in das EDV-System, Nachfragen bei Ihnen, Verarbeitung Ihrer Antworten, Vertretungsanzeige und Ermittlung des aktuellen Schuldenstands bei Ihren Gläubigern. Sie erhalten die aktualisierte Gläubigerliste zur Überprüfung. Wir fertigen einen Schuldenbereinigungsplan an. Im Fall des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsverfahrens stellen wir eine amtliche Bescheinigung über den Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen.

Außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern ohne Insolvenz

Kommt es – unter Vermeidung eines Insolvenzverfahrens – zu einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern, berechnen wir eine Grundgebühr von 1.800,00 € inkl. USt. und ab dem sechsten Gläubiger eine Gebühr pro Gläubiger von 110,00 €.

Unsere Leistungen umfassen  die Sichtung und Erfassung der uns bekannten Unterlagen und Daten in das EDV-System, Nachfragen bei Ihnen,  Beantwortung Ihrer Fragen,  Vertretungsanzeige und Ermittlung des aktuellen Schuldenstands bei Ihren Gläubigern. Sie erhalten eine aktualisierte Gläubigerliste zur Überprüfung. Wir legen gemeinsam die Höhe des Vergleichsvorschlags fest. Wir fertigen einen Zahlungsvergleich nach Absprache mit Ihnen an und senden Ihnen die Antworten der Insolvenzgläubiger zu. Wir führen Nachverhandlungen mit einzelnen Gläubigern durch und übergeben eine Auszahlungs-/Quotenübersicht.

Gerichtliche Einigung mit allen Gläubigern in der Insolvenz

Kommt es zu einer gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern, berechnen wir zusätzlich eine Grundgebühr von 600,00 € und ab dem sechsten Gläubiger eine Gebühr pro Gläubiger von 110,00 €, sofern wir vorher an der außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern beteiligt waren.

Unsere Leistungen umfassen  die Sichtung und Erfassung der uns bekannten Unterlagen und Daten in das EDV-System, Nachfragen bei Ihnen,  Beantwortung Ihrer Fragen,  Vertretungsanzeige und Ermittlung des aktuellen Schuldenstands bei Ihren Gläubigern.

Sie erhalten eine aktualisierte Gläubigerliste zur Überprüfung. Wir legen gemeinsam die Höhe des Vergleichsvorschlags fest. Wir fertigen einen Zahlungsvergleich an und senden Ihnen die Antworten der Insolvenzgläubiger zu.  

Wir führen Nachverhandlungen mit einzelnen Gläubigern durch. Bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung stellen wir eine amtliche Bescheinigung über den Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen.

Nach Wunsch stellen wir zusätzlich drei Anträge unter Verwendung des amtlichen Formulars beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht, nämlich – Insolvenzantrag – Antrag auf Verfahrenskostenstundung der Insolvenzverfahrenskosten – Antrag auf Durchführung der Wohlverhaltensphase. Wir geben die Anträge an das Insolvenzgericht ab.

Zuschläge bei Verhandlungen mit Gläubigern besonderer Art

Liegt kein Standardfall vor, weil zum Vermögen z. B. ein Grundstück gehört oder kommt es zu zeitintensiven Verhandlungen mit Banken, (Kranken-)Versicherungen und Behörden (wie Finanzverwaltung, Stadtkämmerei), fallen Gebühren, je nach Aufwand, von mindestens 700,00 €.

Kosten der Insolvenzantragsstellung

Für die Bearbeitung des amtlichen Formulars und die Antragstellung bei Gericht beträgt die Vergütung 780,00 €. Unsere Leistungen umfassen die Stellung von drei Anträgen beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht unter Verwendung des amtlichen Formulars: Insolvenzantrag, Antrag auf Stundung der Insolvenzverfahrenskosten, Antrag auf Durchführung der Wohlverhaltensphase. Zusätzlich kümmern wir uns um die Übersendung der Anträge an das jeweilige Insolvenzgericht.

Insolvenzbegleitung durch unsere Kanzlei

Möchten Sie von uns nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzverfahren begleitet werden, fallen Gebühren, je nach Aufwand, von mindestens 1.200,00 € an. Der größte Fehler in solchen Situationen ist es, nichts zu tun. Aus der anfänglichen Verschuldung wird in einem schleichenden Prozess dann zwangsläufig eine schwer lösbare Überschuldung. Die Folgen können die ganze wirtschaftliche Existenz bedeuten.

Insolvenzplanverfahren

Seit dem 01.07.2014 gilt die Durchführung von Insolvenzplanverfahren gemäß §§ 217 InsO auch für die Verbraucherinsolvenz. Abweichend von dem Standardfall entwickeln wir für Ihre Entschuldung einen „Maßanzug“. Für den Ausgleich unserer Kosten schließen wir eine Vergütungsvereinbarung ab. Die Kosten berechnen wir je nach Ihren Vorgaben und dem Zeitaufwand oder als Festhonorar, was im Einzelfall gemeinsam festgelegt wird. Unsere Leistungen umfassen die Fertigung des Plans durch uns, Teilnahme am Erörterungs- & Abstimmungstermin, Planüberwachung durch uns.

Sonstige Beratungsthemen

Ihre Fragestellungen zur Verhinderung von Einzelzwangsvollstreckungen, zu einer Feststellungsklage der Krankenkassen, in Beschwerdeverfahren bei einer Obliegenheitsverletzung i.S.v. § 295 InsO etc., die nicht im Zusammenhang mit der Schuldenregulierung stehen, werden gesondert abgerechnet. Fragen Sie uns, damit wir die Kosten gemeinsam kalkulieren können.

Die optimale Beratung für Ihre Situation

1. Beratungsgespräch

In einem einleitenden Beratungsgespräch erfasse ich Ihre aktuelle Situation.  Diskretion und gute Erreichbarkeit sind für mich selbstverständlich. In Krisenzeiten zählt jede Minute.

2. Exakte Analyse

Ich nehme mir die Zeit, um Ihre persönliche Situation bestmöglich einzuschätzen. Dazu gehört auch die Aufstellung Ihrer Gesamtverbindlichkeiten.

3. Schuldenbereinigungsplan

Auf Basis der eingehenden Beurteilung stelle ich passende Zahlungspläne und einen Schuldenbereinigungsplan auf.

4. Kontaktaufnahme

Als erfahrener Anwalt suche ich den Kontakt zu Ihren Gläubigern und führe die Verhandlungen in Ihrem Sinne. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kann die Privatinsolvenz ein hoffnungsvoller Ausweg sein.

Allgemeine Informationen zu entstehenden Kosten

Damit für Sie die Kosten planbar sind, sprechen Sie mit uns alle Aspekte durch. Wir können uns flexibel auf Ihre Situation einstellen.

Nicht jeder Fall eignet sich für eine Abrechnung über eine Pauschalvergütung. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot, wenn wir gemeinsam mit Ihnen den Umfang unserer Tätigkeit für das von Ihnen verfolgte Ziel – nämlich die Befreiung von Schulden – ermittelt haben

Vergütungsvereinbarung

Auf Wunsch kann unsere Vergütung abweichend von der RVG (Rechtsanwaltsgebührengesetz) auch auf der Grundlage einer Stundensatzvereinbarung abgerechnet werden. Wir legen bei einem Fachanwalt einen Stundensatz von 252,10 € netto (inkl. 19 % USt. 300,00 €) zugrunde.

Ratenzahlungsvereinbarung

Bei der Vergütung unserer Leistungen orientieren wir uns an Ihren finanziellen Möglichkeiten. Deshalb bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung in sechs Raten an.