Häufig gestellte Fragen zur Privatinsolvenz beantwortet
Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen – ohne juristisches Kauderwelsch.
Wenn man unter Schulden leidet, fühlt sich vieles unsicher an.
Nicht nur die Zahlen — sondern das ganze Leben.
Damit Sie nicht im Nebel bleiben, beantworten wir hier die häufigsten Fragen, die uns Mandantinnen und Mandanten stellen. Kurz, verständlich und ehrlich.
Wenn Sie danach merken: „Ich brauche eine klare Einschätzung für meinen Fall“, sind wir da.
FAQ – Privatinsolvenz im Überblick
Wer darf Privatinsolvenz beantragen?
Grundsätzlich kann jede Privatperson in Deutschland eine Verbraucherinsolvenz beantragen – unabhängig davon, ob sie arbeitet, selbstständig ist, arbeitslos oder Rentner.
Wichtig: Bei (ehemals) Selbstständigen prüfen wir, ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz richtig ist. Das hängt u. a. von Gläubigeranzahl und möglichen Schulden aus Arbeitsverhältnissen ab.
👉 Mehr dazu auf: „Privatinsolvenz beantragen“
Wie läuft das Privatinsolvenzverfahren ab?
Das Verfahren besteht aus klaren Phasen:
außergerichtlicher Einigungsversuch → gerichtliches Verfahren → Wohlverhaltensphase → Restschuldbefreiung.
Wir haben das Schritt für Schritt ausführlich erklärt.
👉 Zum Ablauf-Guide: „Ablauf Privatinsolvenz“
Darf ich meinen PKW behalten?
Oft ja — aber es kommt auf den Zweck an.
- Brauchen Sie den Wagen für den Arbeitsweg oder die Berufsausübung, kann er unpfändbar sein.
- In bestimmten Fällen lässt sich ein Pfändungsschutzantrag stellen.
- Ist das Auto nicht notwendig oder deutlich über dem üblichen Wert, kann eine Verwertung drohen.
Wir prüfen das immer konkret mit Blick auf Ihren Alltag und Ihre Arbeit.
👉 Mehr dazu auf: „Auto in der Privatinsolvenz“
Ist mein Haustier von der Insolvenz betroffen?
Nein. Haustiere gelten nicht als verwertbares Vermögen.
Das bedeutet:
✅ Ihr Haustier gehört nicht zur Insolvenzmasse.
✅ Ein Insolvenzverwalter darf es nicht verkaufen oder verwerten.
👉 Mehr dazu auf: „Pfändungsschutz für Haustiere“
Was darf gepfändet werden?
Grundregel: Nur verwertbare, nicht lebensnotwendige Gegenstände.
Pfändbar können sein:
- wertvolle Elektronik (z. B. hochwertiger TV)
- Schmuck / Sammlerstücke
- teure Möbelstücke
- Luxusgegenstände
Nicht pfändbar sind u. a.:
- Kleidung / Bett / normale Möbel
- Haushaltssachen (Küche, Wäsche, übliche Geräte)
- Dinge, die Sie für eine angemessene Lebensführung benötigen
Auch wenn vorkommt, dass Gläubiger „mehr wollen“: Es gibt klare Grenzen. Wir sorgen dafür, dass diese eingehalten werden.
👉 Mehr dazu auf: „Was darf gepfändet werden?“
Was passiert, wenn ich während der Insolvenz neue Schulden mache?
Neue Schulden sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Sie müssen sie also voll zurückzahlen.
Noch wichtiger:
Wenn ein Gläubiger nachweist, dass neue Schulden leichtfertig entstanden sind, kann er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Kurz gesagt:
✅ ja, neue Schulden sind möglich (z. B. unvermeidbare Rechnungen)
❌ aber sie dürfen Ihre Entschuldung nicht gefährden
Wir helfen Ihnen, Risiken in der Wohlverhaltensphase klar zu vermeiden.
“
Heiraten während der Insolvenz – haftet mein Ehepartner für meine Schulden?
Heiraten ist kein Problem während der Insolvenz.
Weder Gericht noch Insolvenzverwalter können eine Hochzeit verhindern.
Ihr Ehepartner haftet nicht automatisch für Ihre Schulden.
Trotzdem gilt:
- Der Insolvenzverwalter sollte informiert werden.
- Je nach Güterstand kann es wirtschaftliche Folgewirkungen geben.
👉 Mehr dazu auf: „Heiraten trotz Privatinsolvenz“
Haben Gläubiger Zugriff auf Gegenstände meines Ehepartners?
In einer Zugewinngemeinschaft kann es im Einzelfall zu Zugriffen kommen — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wichtig ist vor allem:
- Wem gehört was wirklich?
- Wann wurde die Ehe geschlossen?
- Welche Vermögenswerte sind betroffen?
Das ist nie ein Schema-Fall. Wir klären das konkret mit Ihnen.
Darf ich im Insolvenzverfahren dazuverdienen?
Ja. Sie dürfen grundsätzlich so viel verdienen, wie Sie können.
Aber:
Der pfändbare Teil des Einkommens wird an den Insolvenzverwalter abgeführt.
Gute Nachricht:
Mehr Arbeit kann sich trotzdem lohnen, weil
- der pfändungsfreie Betrag steigt (z. B. bei Unterhaltspflichten)
- Sie sich wirtschaftlich stabilisieren
- zusätzliche Rücklagen im pfändungsfreien Rahmen möglich sind
👉 Mehr dazu auf: „Pfändungsfreigrenzen verstehen & Pfändungsrechner“
Ist meine Lebensversicherung / Altersvorsorge gesichert?
Grundsätzlich gibt es Pfändungsschutz für Altersvorsorge – für Arbeitnehmer und Selbstständige.
- Lebens-/Rentenversicherungen sind nicht automatisch weg.
- Nur der pfändbare Anteil kann betroffen sein (nach Pfändungstabelle).
- Je nach Vertragsart (z. B. Riester, Basisrente, bestimmte private Vorsorge) gelten besondere Schutzregeln.
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Vorsorge geschützt ist.
Wie hoch sind die Kosten für einen Insolvenzplan?
Ein Insolvenzplan ist eine maßgeschneiderte Lösung, um das Verfahren ggf. zu verkürzen oder vorzeitig zu beenden.
Die Kosten hängen davon ab, wie viel Geld im Plan verfügbar gemacht werden kann und wie komplex Ihr Fall ist.
Faustregel:
- Der Plan muss wirtschaftlich attraktiver sein als der normale Verfahrensverlauf.
- Typischer Rahmen: ca. 5.000 € bis 20.000 €
(je nach Streitwert, Gläubigerstruktur, Gericht- und Verwalterkosten).
Wir sagen Ihnen nach einer Analyse klar, ob ein Insolvenzplan realistisch und sinnvoll ist.
Wann wird der SCHUFA-Eintrag nach der Insolvenz gelöscht?
Hier gab es eine wichtige Änderung.
Alte Rechtslage:
Der Eintrag zur Restschuldbefreiung blieb 3 Jahre gespeichert.
Neue SCHUFA-Regelung seit 28.03.2023:
Der Eintrag über die Restschuldbefreiung wird automatisch nach 6 Monaten gelöscht.
Sie müssen dafür nichts beantragen.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Löschung korrekt erfolgt ist, prüfen wir das gerne mit Ihnen.
👉 Mehr dazu auf: „SCHUFA-Eintrag nach Insolvenz“
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen, den besten Weg zu finden.
Manche Fragen lassen sich online gut klären — andere brauchen einen Blick auf Ihren konkreten Fall.
In der kostenfreien Ersteinschätzung bekommen Sie:
-
Klarheit, wo Sie stehen
-
Welche Lösung realistisch ist
-
Welche Schritte jetzt Sicherheit bringen
-
Und ob Insolvenz wirklich nötig ist