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Ablauf der Privatinsolvenz

Alles, was Sie wissen müssen.

Das neu überarbeitete Insolvenzrecht bringt Hoffnung für alle Schuldner. Denn wenn Sie trotz redlichen Bemühens nicht mehr weiterkommen, haben Sie die Möglichkeit, nach drei Jahren einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten, wenn Sie den Weg zur Schuldenbereinigung einschlagen.

Damit Sie sich einen Eindruck davon machen können, was während einer Privatinsolvenz auf Sie zukommt, möchten wir Sie mit dem genauen Ablauf des gesamten Verfahrens vertraut machen.

Die erste Phase haben Sie bereits durchlaufen, wenn Ihr Antrag vor Gericht liegt. Nach Eingang Ihres Antrages prüft das Gericht zunächst die Vollständigkeit Ihrer Angaben sowie die Zulässigkeit Ihres Antrags auf Privatinsolvenz.

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Reise begonnen, um Ihre Schulden loszuwerden. Der erste Teil der Reise ist geschafft, sobald Sie Ihren Antrag bei Gericht eingereicht haben. Was passiert dann? Das Gericht schaut sich Ihren Antrag genau an. Es überprüft, ob Sie alle nötigen Informationen angegeben haben und ob Ihr Antrag auf Privatinsolvenz in Ordnung ist, also ob er erlaubt ist.

Ist auch dieses Problem geregelt, wird das Gericht Ihr Verfahren eröffnen. Dann können Sie sich erst einmal entspannen, denn ab diesem Zeitpunkt dürfen Ihre Gläubiger nicht mehr einzeln ihre Forderungen vollstrecken. Darüber werden Sie auch vom Gericht informiert. Ab jetzt ist das vorrangige Ziel, die gesamte Gläubigergemeinschaft gleichmäßig zufrieden zu stellen.

Nun beginnt das eigentliche „vereinfachte Verfahren auf Privatinsolvenz“. Das Gericht setzt zunächst einen geeigneten Insolvenzverwalter – z. B. einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht – ein. Während der gesamten Zeit des Insolvenzverfahrens wird dieser Ihre Finanzen verwalten und verwerten. Dabei wird er vom Gericht überwacht.

Zunächst erstellt der Insolvenzverwalter eine Insolvenztabelle mit Angabe Ihrer Gläubiger und deren Forderungen. Auf dieser Grundlage verwertet er Ihr vorhandenes pfändbares Vermögen und versucht, materielle Güter zu Geld zu machen. Lebens- und Rentenversicherungen werden gekündigt und aufgelöst. Brauchen Sie Ihren Wagen nicht für den täglichen Weg zur Arbeit, so wird dieser verkauft. Bei manchen Schuldnern fallen auch Immobilien mit in die Insolvenz. Zum Schluss wird auch Ihr zukünftiges Einkommen gepfändet. Hierzu zählen Arbeitseinkommen, Rente, Pension oder Arbeitslosengeld. Den Erlös verteilt er dann nach Abzug der Verfahrenskosten an Ihre Gläubiger. Auf diesem Weg werden möglichst viele Ihrer Schulden ausgeglichen.

Gleichzeitig hat der Insolvenzverwalter aber auch die Aufgabe, Ihre unpfändbaren Einkünfte vor anderen Ansprüchen zu schützen. Das bedeutet, dass weder er noch jemand anderes Ihnen wegnehmen darf, was Sie zum Leben oder für Ihre Arbeit brauchen. Wie hoch dieser Betrag ist, richtet sich grundsätzlich nach der Pfändungstabelle. Der Betrag kann sich unter Umständen aber erhöhen, wenn Sie in einer Sondersituation sind, z. B. hohe Miete oder hohe Unterhaltspflichten haben. Sollten Sie nicht sicher sein, wie viel Geld Ihnen zusteht, kontaktieren Sie uns gern – wir helfen Ihnen und setzen notfalls Ihre Ansprüche durch.

Sobald alles in Ordnung ist, beginnt das Gericht mit dem Insolvenzverfahren. Das ist wie der Startschuss für einen Marathon. Nun können Sie ein wenig aufatmen, denn ab jetzt können die Leute, denen Sie Geld schulden, ihre Forderungen nicht mehr einzeln eintreiben. Das Gericht wird Ihnen darüber Bescheid geben. Jetzt geht es darum, alle Leute, denen Sie Geld schulden, gleichmäßig zu befriedigen.

Jetzt startet der Teil, den wir „vereinfachtes Verfahren auf Privatinsolvenz“ nennen. Das Gericht bestimmt jemanden, der sich um Ihr Geld und Ihre Schulden kümmert, z.B. einen Rechtsanwalt, der sich mit Insolvenzrecht auskennt. Er verwaltet Ihr Geld und verkauft Dinge, die Sie nicht unbedingt brauchen. Dabei schaut das Gericht, ob alles richtig läuft.

Zuerst macht der Insolvenzverwalter eine Liste mit allen Personen, denen Sie Geld schulden, und wie viel das ist. Dann verkauft er Dinge, die Sie besitzen und die Sie nicht unbedingt brauchen, um Geld zu bekommen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen werden gekündigt und das Geld davon genutzt. Wenn Sie Ihr Auto nicht für die Arbeit brauchen, wird es auch verkauft. Manchmal müssen auch Häuser oder Wohnungen verkauft werden. Am Ende wird auch Geld, das Sie in der Zukunft verdienen, genutzt, um Schulden zu bezahlen. Hierzu zählen Löhne, Renten, Pensionen oder Arbeitslosengeld. Nachdem alle Kosten für das Verfahren bezahlt wurden, wird der Rest des Geldes an die Leute verteilt, denen Sie Geld schulden. So werden so viele Schulden wie möglich bezahlt.

Gleichzeitig hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Sie genug Geld zum Leben haben. Das bedeutet, dass niemand Ihnen das Geld wegnehmen darf, das Sie zum Leben oder für Ihre Arbeit brauchen. Wie viel das genau ist, steht in einer Tabelle. Manchmal kann der Betrag auch höher sein, wenn Sie zum Beispiel hohe Miete oder hohe Unterhaltszahlungen haben. Wenn Sie nicht sicher sind, wie viel Geld Sie zum Leben brauchen, können Sie uns gern fragen. Wir helfen Ihnen und sorgen dafür, dass Sie genug Geld zum Leben haben.

Im Anschluss an diese Verteilung beginnt die Wohlverhaltensphase. Diese ist der längste und zentrale Abschnitt der Privatinsolvenz. Dieser Teil dauert drei Jahre.

In dieser Phase müssen Sie eine Reihe von Auflagen erfüllen, um anschließend Anspruch auf Restschuldbefreiung zu erhalten. Sie müssen insbesondere alle nötigen Anstrengungen unternehmen, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Insolvenzverwalter überwacht die gesamte Wohlverhaltensperiode und hat dabei immer das Ziel im Blick, Sie langfristig und nachhaltig zu entschulden.

Mit dem Insolvenzgericht selbst werden Sie in dieser Zeit nicht mehr in Berührung kommen und keine Termine wahrnehmen müssen. Sie erhalten in dieser Zeit lediglich regelmäßig einen Fragebogen des Insolvenzverwalters zu bedeutenden persönlichen und wirtschaftlichen Veränderungen wie einem Wechsel des Arbeitgebers, einem Umzug oder einer Erbschaft. Diesen müssen Sie wahrheitsgemäß ausfüllen (sog. Obliegenheit). Damit Sie hier keine Fehler machen und Ihre Entschuldung gefährden, helfen wir Ihnen diesbezüglich gern weiter.

Der Insolvenzverwalter verwaltet außerdem weiter Ihr Einkommen und führt die über Ihren Selbstbehalt hinausgehenden Beträge an Ihre Gläubiger ab. Damit Sie während des Zeitraums aber motiviert bleiben, steigt Ihr Selbstbehalt im Laufe der Zeit an.

Die Wohlverhaltensphase ist ein wesentlicher Teil des Privatinsolvenzverfahrens und kommt unmittelbar nach der Phase der Vermögensverwertung. Diese Phase ist die längste Phase des Verfahrens und dauert drei Jahre. Während dieser Zeit sind Sie verpflichtet, bestimmte Regeln zu befolgen, um am Ende die sogenannte Restschuldbefreiung zu erhalten, die Ihnen ermöglicht, schuldenfrei zu werden.

Der wichtigste Teil dieser Regeln ist, dass Sie alles in Ihrer Macht Stehende tun müssen, um Arbeit zu finden und Geld zu verdienen, wenn Sie nicht bereits einer Beschäftigung nachgehen. Der Insolvenzverwalter, der vom Gericht ernannt wurde, um Ihr Verfahren zu überwachen, wird Sie während dieser Zeit ständig im Auge behalten. Sein Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass Sie langfristig und nachhaltig von Ihren Schulden befreit werden.

Obwohl Sie während der Wohlverhaltensphase nicht mehr direkt mit dem Insolvenzgericht interagieren müssen und keine Termine beim Gericht wahrnehmen müssen, bedeutet das nicht, dass Sie vollkommen frei von Verpflichtungen sind. Der Insolvenzverwalter wird Ihnen regelmäßig einen Fragebogen zuschicken, in dem Sie über wichtige persönliche und wirtschaftliche Veränderungen informieren müssen. Beispiele für solche Veränderungen sind ein Wechsel des Arbeitgebers, ein Umzug oder eine Erbschaft.

Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Fragebögen ehrlich und vollständig ausfüllen. Wenn Sie dies nicht tun, könnten Sie Ihre Chance auf eine Restschuldbefreiung gefährden. Deshalb stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie alles richtig machen und keine Fehler begehen, die Ihre finanzielle Zukunft gefährden könnten.

Während der gesamten Wohlverhaltensphase wird der Insolvenzverwalter weiterhin Ihr Einkommen verwalten. Dies bedeutet, dass alle Einkünfte, die über Ihrem Selbstbehalt liegen, an Ihre Gläubiger weitergeleitet werden, um Ihre Schulden abzubezahlen. Der Selbstbehalt ist der Betrag, der Ihnen zum Leben bleibt und der nicht zur Schuldenbegleichung verwendet wird.

Eine gute Nachricht ist, dass Ihr Selbstbehalt im Laufe der Zeit ansteigen wird. Dies ist ein Anreiz für Sie, motiviert zu bleiben und weiterhin hart zu arbeiten, um Ihre Schulden zu begleichen. Es ist auch eine Erinnerung daran, dass, obwohl das Insolvenzverfahren anstrengend und zeitaufwendig sein kann, es dennoch einen Weg gibt, um wieder finanziell gesund zu werden und ein schuldenfreies Leben zu führen. In diesem Prozess sind wir da, um Sie zu unterstützen und sicherzustellen, dass Sie am Ende erfolgreich sind.

Ebenfalls seit Juli 2014 im Gesetz geregelt ist das sogenannte Insolvenzplanverfahren. Sollte sich innerhalb der Wohlverhaltensphase etwas an Ihren Vermögensverhältnissen oder der Einstellung Ihrer Gläubiger ändern, ist ein erneuter Einigungsversuch möglich, der die Insolvenz vorzeitig beendet. Sie können in dem Plan ganz individuell entscheiden, welche Quote Sie an Ihre Gläubiger zahlen und wie viel Zeit Sie dafür benötigen.

Eine weitere Möglichkeit, die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens zu erreichen, ist die Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Tabellengläubiger. Reichen die Geldmittel von Verwandten und Freunden aus, werden die Tabellengläubiger Ihrem Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens unterstützen. So ebnen Sie sich den Weg vorzeitig für ein künftiges sorgenfreies Leben.

Sollte sich in Ihrem Fall kein Insolvenzplanverfahren ergeben, entscheidet das Gericht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase nach einer Zusammenkunft mit Ihnen und Ihren Gläubigern über die Restschuldbefreiung. Es kann Sie entweder verbindlich feststellen oder auf einen begründeten Antrag der Gläubiger hin versagen.

Wenn Sie zuvor all Ihre Verpflichtungen erfüllt haben und keine anderen Gründe dagegensprechen, werden Ihnen (fast) alle noch bestehenden Verbindlichkeiten erlassen. Das bedeutet, dass alle Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren ihre Forderungen endgültig nicht mehr durchsetzen können.

Ausnahmen können z. B. für Unterhaltszahlungen bestehen – welche sonstigen Zahlungen in Ihrem Fall offenbleiben könnten, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Außerdem werden alle Einträge in der Schufa gelöscht. Zwar bleibt für drei Jahre ein Eintrag über das Privatinsolvenzverfahren bestehen, dieser wird jedoch nicht als negativ gekennzeichnet und hat damit keine Auswirkungen für Sie.

Das bedeutet: Sie sind wieder schuldenfrei und dürfen nun frei über Ihr gesamtes Einkommen verfügen – ein neuer Lebensabschnitt beginnt.

Auch das sogenannte Insolvenzplanverfahren ist seit Juli 2014 im Gesetz verankert. Wenn sich während der Wohlverhaltensphase Ihre Vermögensverhältnisse oder die Einstellung Ihrer Gläubiger ändert, ist ein neuer Einigungsversuch möglich, der die Insolvenz vorzeitig beenden kann. Sie können in diesem Plan individuell festlegen, welchen Anteil Sie an Ihre Gläubiger zahlen und wie viel Zeit Sie dafür benötigen.

Eine weitere Möglichkeit, das Insolvenzverfahren vorzeitig zu beenden, besteht in der Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung der Tabellengläubiger. Wenn Sie ausreichende finanzielle Mittel von Verwandten oder Freunden zur Verfügung haben, werden die Tabellengläubiger Ihren Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens unterstützen. Damit ebnet Ihnen dies den Weg zu einem zukünftig sorgenfreien Leben.

Sollte sich in Ihrem Fall kein Insolvenzplanverfahren ergeben, entscheidet das Gericht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase nach einer Zusammenkunft mit Ihnen und Ihren Gläubigern über die Restschuldbefreiung. Es kann diese entweder verbindlich feststellen oder auf einen begründeten Antrag der Gläubiger hin ablehnen.

Wenn Sie zuvor alle Ihre Verpflichtungen erfüllt haben und keine anderen Gründe dagegen sprechen, werden Ihnen (fast) alle noch bestehenden Verbindlichkeiten erlassen. Das bedeutet, dass alle Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren ihre Forderungen endgültig nicht mehr durchsetzen können.

Ausnahmen können beispielsweise für Unterhaltszahlungen bestehen. Welche sonstigen Zahlungen in Ihrem Fall offenbleiben könnten, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Zudem werden alle Einträge in der Schufa gelöscht. Zwar bleibt für sechs Monate ein Eintrag über das Privatinsolvenzverfahren hinaus bestehen, bevor dieser endgültig gelöscht wird.

Das bedeutet: Sie sind wieder schuldenfrei und dürfen nun frei über Ihr gesamtes Einkommen verfügen – ein neuer Lebensabschnitt beginnt.

Sollte sich in Ihrem Fall kein Insolvenzplanverfahren ergeben, entscheidet das Gericht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase nach einer Zusammenkunft mit Ihnen und Ihren Gläubigern über die Restschuldbefreiung. Es kann Sie entweder verbindlich feststellen oder auf einen begründeten Antrag der Gläubiger hin versagen.

Wenn Sie zuvor all Ihre Verpflichtungen erfüllt haben und keine anderen Gründe dagegensprechen, werden Ihnen (fast) alle noch bestehenden Verbindlichkeiten erlassen. Das bedeutet, dass alle Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren ihre Forderungen endgültig nicht mehr durchsetzen können.

Ausnahmen können z. B. für Unterhaltszahlungen bestehen – welche sonstigen Zahlungen in Ihrem Fall offenbleiben könnten, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Außerdem werden alle Einträge in der Schufa gelöscht. Zwar bleibt für drei Jahre ein Eintrag über das Privatinsolvenzverfahren bestehen, dieser wird jedoch nicht als negativ gekennzeichnet und hat damit keine Auswirkungen für Sie.

Das bedeutet: Sie sind wieder schuldenfrei und dürfen nun frei über Ihr gesamtes Einkommen verfügen – ein neuer Lebensabschnitt beginnt.

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Sind Sie aufgrund der Privatinsolvenz für immer bei der SCHUFA registriert?

Die privatwirtschaftlichen Auskunfteien gelangen über privatwirtschaftliche Verträge mit Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen zu ihren Informationen, aus denen Sie die Einträge erstellt. Insolvenzverfahren liegen dabei im besonderen Fokus der Auskunfteien.

Wie Sie nun wissen, nimmt eine Privatinsolvenz eine gewisse Zeit in Anspruch und ist mit zahlreichen finanziellen Entbehrungen verbunden. Dies führt dazu, dass die Schuldner sich regelmäßig nur nach dem Ende des Verfahrens sehnen und sich erhoffen, dann alles hinter sich zu lassen.

Sobald der Beschluss des Amtsgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung ergeht, wird dies auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die SCHUFA gleicht ihren Datenbestand regelmäßig mit dem Inhalt des Schuldnerverzeichnisses ab. Also taucht der Eintrag über die Restschuldbefreiung auch bei Ihrem Eintrag zu Ihrer SCHUFA auf.

Nun stellt sich die brennende Frage, wie lange dieser Eintrag erhalten bleibt. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass dieser Eintrag erst nach einem Zeitraum von drei Jahren gelöscht wird. Damit verlängert sich die Insolvenz rein faktisch um weitere drei Jahre, indem sich der Eintrag negativ auf die Geschäfte auswirken kann, die Sie in Angriff nehmen wollen.

Gute Nachrichten: Nach der noch relativ neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine vorzeitige Löschung entgegen der Ansicht der Auskunfteien durchaus möglich. Wenn der Betroffene Gründe darlegt, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben und die Löschung umfassend begründen, besteht ein Anspruch auf Löschung der Einträge. Das verpflichtet die Auskunfteien dann, eine auf den Einzelfall bezogene Interessensabwägung durchzuführen und die Löschung dann ggf. vorzunehmen.

Die besten Chancen, eine vorzeitige Löschung Ihres Eintrages zu erreichen, haben Sie mit einem Experten auf diesem Gebiet an Ihrer Seite.

Ablauf und Leistungen einer Schuldnerberatung in Kurzform

Die Schuldnerberater arbeiten nach folgenden Schritten:

  1. Maßnahmen zur Existenzsicherung, insbesondere bei Mietschulden und Kontopfändungen.
  2. Ermittlung des verfügbaren Einkommens für den Schuldenabbau.
  3. Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans.
  4. Verhandlungen mit allen Gläubigern basierend auf dem Schuldenbereinigungsplan.
  5. Idealerweise erzielen der Schuldner und die Gläubiger eine Einigung und es wird ein Vergleich vereinbart. Der Schuldenabbau erfolgt dann entsprechend des Plans.
  6. Falls der Einigungsversuch scheitert, besteht die Möglichkeit einer Privatinsolvenz.

 

Hinweis: Es ist zu beachten, dass dies eine allgemeine Beschreibung des typischen Ablaufs einer Schuldnerberatung ist. Die genauen Schritte und Leistungen können je nach Schuldnerberater und individueller Situation variieren.