Ihr Konto wurde gepfändet? Handeln Sie jetzt: Wandeln Sie Ihr Girokonto sofort in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Damit sind monatlich mindestens 1.560 € geschützt (Stand: Juli 2025). Die Umwandlung ist kostenlos und Ihr gesetzliches Recht. Ihre Bank muss innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die sieben wichtigsten Schritte – damit Sie schnell wieder Zugriff auf Ihr Geld haben.
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Inhaltsverzeichnis
ToggleWas bedeutet eine Kontopfändung – und wie läuft sie ab?
Wenn ein Gläubiger eine rechtskräftige Forderung gegen Sie hat – etwa aus einem Urteil, einem Vollstreckungsbescheid oder einem Steuerbescheid – kann er beim Vollstreckungsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erwirken. Dieser wird Ihrer Bank zugestellt. Ab diesem Moment ist Ihr Konto für den Zahlungsverkehr gesperrt.
Das klingt bedrohlich. Aber es ist wichtig zu wissen: Ihr Konto wird nicht gelöscht oder gekündigt. Es wird lediglich der Zugriff auf das Guthaben eingeschränkt, bis die Forderung bedient oder der Pfandschutz greift. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Und noch etwas: Sie sind damit nicht allein. Allein im Jahr 2025 wurden in Deutschland über 107.000 Privatinsolvenzen eröffnet – hinter jeder einzelnen steht ein Mensch, der in eine schwierige Lage geraten ist. Eine Kontopfändung ist kein Grund für Scham. Es ist eine Situation, die sich lösen lässt – wenn Sie jetzt die richtigen Schritte gehen.
Die gute Nachricht: Das deutsche Recht schützt Ihr Existenzminimum. Mit einem P-Konto können Sie sicherstellen, dass Ihnen genug zum Leben bleibt. Die folgenden sieben Schritte zeigen Ihnen genau, wie das funktioniert.
Die 7 Sofort-Schritte bei Kontopfändung
Wenn Ihr Konto gepfändet wurde, zählt jeder Tag. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, sofort wieder Kontrolle zu gewinnen.
Schritt 1: Ruhe bewahren und Überblick verschaffen
Atmen Sie durch. Lesen Sie den Pfändungsbeschluss sorgfältig. Dort stehen drei entscheidende Informationen: Wer pfändet (Name des Gläubigers), welche Forderung geltend gemacht wird (Hauptforderung, Zinsen, Kosten) und wann der Beschluss Ihrer Bank zugestellt wurde.
Notieren Sie sich das Zustelldatum – es ist der Startpunkt für die Ein-Monats-Frist, innerhalb derer Sie Ihr Konto mit rückwirkendem Schutz in ein P-Konto umwandeln können. Bewahren Sie alle Unterlagen auf. Sie werden sie später brauchen.
Schritt 2: Sofort das P-Konto beantragen
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist Ihr wichtigstes Schutzinstrument. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf, Ihr bestehendes Girokonto jederzeit in ein P-Konto umzuwandeln (§ 850k ZPO). Die Bank darf das nicht ablehnen.
So gehen Sie vor: Gehen Sie zu Ihrer Bank – persönlich am Schalter, telefonisch oder schriftlich – und beantragen Sie die Umwandlung. Die Bank muss innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen. Die Umwandlung ist kostenlos – Ihre Bank darf dafür keine Gebühren verlangen.
Wichtig: Wenn Sie die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses beantragen, gilt der Pfändungsschutz rückwirkend (§ 899 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Das bedeutet: Ihr vorhandenes Guthaben ist bis zur Höhe des Freibetrags geschützt. Warten Sie also nicht – jeder Tag zählt.
Schritt 3: Freibetrag prüfen – 1.560 € sind geschützt
Sobald Ihr Konto als P-Konto geführt wird, sind monatlich 1.560,00 € vor Pfändung geschützt. Dieser Grundfreibetrag gilt seit dem 1. Juli 2025 und basiert auf der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025. Er wird jährlich angepasst – die nächste Anpassung erfolgt voraussichtlich im Juli 2026.
Alles, was bis zu diesem Betrag auf Ihrem Konto eingeht – Gehalt, Bürgergeld, Rente – kann nicht gepfändet werden. Dieser Schutz greift automatisch, ohne dass Sie etwas nachweisen müssen.
Schritt 4: Freibetrag erhöhen lassen (bei Unterhaltspflichten)
Haben Sie Unterhaltspflichten – etwa für Kinder, einen Ehepartner oder Angehörige – können Sie Ihren Freibetrag deutlich erhöhen lassen. Dafür brauchen Sie eine P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO.
Diese Bescheinigung können ausstellen: Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte, Ihr Arbeitgeber (für den Nachweis von Einkommen), die Familienkasse (für Kindergeld) oder Sozialleistungsträger. Die erhöhten Freigrenzen im Überblick:
| Personenzahl | Erhöhung | Gesamt |
| Grundfreibetrag (ohne Unterhalt) | – | 1.560,00 € |
| + 1. unterhaltsberechtigte Person | + 585,23 € | 2.145,23 € |
| + 2. unterhaltsberechtigte Person | + 326,04 € | 2.471,27 € |
| + 3. unterhaltsberechtigte Person | + 326,04 € | 2.797,31 € |
| + 4. unterhaltsberechtigte Person | + 326,04 € | 3.123,35 € |
| + 5. unterhaltsberechtigte Person | + 326,04 € | 3.449,39 € |
Zusätzlich wird Kindergeld (derzeit 259 € pro Kind) separat geschützt – es zählt nicht gegen den Freibetrag.
Schritt 5: Eingehende Zahlungen prüfen
Prüfen Sie, welche Zahlungen auf Ihr Konto eingehen. Gehalt, Bürgergeld, Rente und Kindergeld sind auf dem P-Konto bis zum Freibetrag automatisch geschützt. Ein praktischer Vorteil: Der sogenannte 3-Monats-Ansparübertrag (§ 899 Abs. 2 ZPO) ermöglicht es Ihnen, nicht ausgeschöpften Freibetrag in die drei Folgemonate zu übertragen. Wenn Sie also in einem Monat weniger verbrauchen, bleibt das Geld geschützt.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Daueraufträge für Miete, Strom und Versicherungen noch laufen. Diese Zahlungen sind existenziell und sollten Priorität haben.
Schritt 6: Die Forderung prüfen lassen
Nicht jede Forderung, die zur Pfändung führt, ist in der geltend gemachten Höhe berechtigt. Häufig sind Inkassokosten überzogen, Zinsen falsch berechnet oder die Forderung bereits verjährt. Ein Rechtsanwalt kann die Forderung für Sie prüfen – auf Berechtigung, Höhe und mögliche Einwendungen.
Auch wenn das Geld knapp ist: Mit einem Beratungshilfeschein kostet die anwaltliche Beratung nur 15 € Eigenanteil. Den Schein erhalten Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Voraussetzung ist, dass Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder ein geringes Einkommen beziehen.
Schritt 7: Eine langfristige Lösung planen
Die Kontopfändung ist ein Symptom. Die Ursache liegt tiefer: in einer Schuldensituation, die sich ohne Plan nicht von selbst löst. Das P-Konto verschafft Ihnen Luft zum Atmen – aber für eine dauerhafte Lösung brauchen Sie eine Strategie.
In unserer Kanzlei arbeiten wir mit der Schutzschild-Methode in drei klaren Schritten:
1. Schulden-Check-up: Wir verschaffen uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Situation – welche Gläubiger gibt es, wie hoch sind die Forderungen, welche sind berechtigt?
2. Schutzschild-Strategie: Wir stoppen den Gläubigerdruck – durch Verhandlungen, rechtliche Schritte oder einen außergerichtlichen Einigungsversuch.
3. Schuldenfrei-Wegweiser: Wir erarbeiten Ihren persönlichen Plan bis zur Schuldenfreiheit – ob über eine außergerichtliche Einigung oder, wenn nötig, über eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren.
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P-Konto-Freigrenzen 2025/2026 – die aktuelle Übersicht
Die folgenden Freigrenzen gelten vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025, BGBl. 2025 I Nr. 110). Die nächste Anpassung erfolgt voraussichtlich im Juli 2026.
| Posten | Monatlich (ab 01.07.2025) | Vorperiode (bis 30.06.2025) |
| Unpfändbarer Grundbetrag (Einkommen) | 1.555,00 € | 1.491,75 € |
| P-Konto-Freibetrag (aufgerundet) | 1.560,00 € | 1.500,00 € |
| Zuschlag 1. Unterhaltsperson | 585,23 € | 561,43 € |
| Zuschlag je weitere Person | 326,04 € | 312,78 € |
| Obergrenze (volle Pfändbarkeit) | 4.766,99 € | 4.573,10 € |
Gut zu wissen: Kindergeld (derzeit 259 € pro Kind) wird zusätzlich zum Freibetrag geschützt. Außerdem können Sie nicht ausgeschöpften Freibetrag über den 3-Monats-Ansparübertrag in die Folgemonate mitnehmen (§ 899 Abs. 2 ZPO). Das verschafft Ihnen zusätzlichen finanziellen Spielraum.
Sonderfall: Kontopfändung durch das Finanzamt
Wenn das Finanzamt Ihr Konto pfändet, gelten besondere Regeln. Der wichtigste Unterschied: Das Finanzamt ist eine eigene Vollstreckungsbehörde (§§ 249 ff. Abgabenordnung). Es braucht kein Gericht, um eine Kontopfändung zu veranlassen. Ein Steuerbescheid reicht als Vollstreckungstitel aus.
Das bedeutet in der Praxis: Zwischen einer fälligen Steuernachzahlung und der Kontopfändung können nur wenige Tage vergehen – deutlich schneller als bei privaten Gläubigern, die erst den Gerichtsweg beschreiten müssen. Besonders bei ausstehenden Umsatzsteuer- oder Einkommensteuerzahlungen greifen Finanzämter oft zügig durch.
Die gute Nachricht: Der P-Konto-Schutz gilt auch bei Finanzamtspfändungen uneingeschränkt. Die §§ 899 ff. ZPO schützen Ihr Existenzminimum unabhängig davon, wer die Pfändung veranlasst hat.
Unser Rat: Nehmen Sie bei einer Finanzamtspfändung sofort Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter auf. Das Finanzamt hat in der Regel die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung zu gewähren – gerade wenn Sie nachweisen können, dass die Zahlung vorübergehend nicht möglich ist. Ein Anwalt kann hier verhandeln und gegebenenfalls die Forderungshöhe prüfen.
Die 5 häufigsten Fehler bei Kontopfändung – und wie Sie sie vermeiden
Aus Panik oder Unwissenheit passieren bei einer Kontopfändung immer wieder die gleichen Fehler. Lassen Sie sich nicht in diese Fallen locken.
„Geld schnell abheben, bevor die Bank es sperrt“ – Das funktioniert nicht. Die Bank friert Ihr Konto sofort bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses ein. Ein Versuch, vorher größere Beträge abzuheben, kann im schlimmsten Fall als Gläubigerbenachteiligung gewertet werden.
„Einfach ein zweites Konto eröffnen“ – Der P-Konto-Schutz gilt nur für ein einziges Konto. Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Ein zweites Konto ohne P-Konto-Status bietet keinerlei Pfändungsschutz.
„Den Pfändungsbeschluss ignorieren“ – Das ist der folgenschwerste Fehler. Wenn Sie nicht handeln, zahlt die Bank Ihr Guthaben nach Ablauf der Ein-Monats-Frist an den Gläubiger aus. Ohne P-Konto verlieren Sie jeden Schutz.
„Alles bar bezahlen und kein Konto mehr nutzen“ – In der modernen Welt kaum noch machbar. Arbeitgeber und Behörden überweisen auf Bankkonten. Ohne ein funktionierendes P-Konto machen Sie sich das Leben unnötig schwer.
„Die Bank ist schuld“ – Ihre Bank setzt lediglich eine richterliche Anordnung um – sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Die Bank ist nicht Ihr Gegner. Im Gegenteil: Die Mitarbeiter am Schalter können Ihnen bei der Umwandlung in ein P-Konto helfen.
Häufige Fragen zur Kontopfändung
Wie lange dauert die Umwandlung in ein P-Konto?
Ihre Bank ist verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen umzusetzen. In der Praxis geht es oft schneller – manchmal noch am selben Tag, wenn Sie persönlich am Schalter vorstellig werden.
Kann ich trotz Pfändung mein Gehalt bekommen?
Ja. Auf einem P-Konto ist Ihr Gehalt bis zum Freibetrag von 1.560 € (bzw. dem erhöhten Betrag bei Unterhaltspflichten) automatisch geschützt. Ihr Arbeitgeber überweist ganz normal – die Bank stellt sicher, dass der geschützte Betrag verfügbar bleibt.
Was passiert mit Kindergeld auf dem gepfändeten Konto?
Kindergeld wird auf dem P-Konto zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt (§ 902 Satz 1 Nr. 6 ZPO). Es zählt also nicht gegen Ihren Freibetrag. Für den Nachweis kann eine P-Konto-Bescheinigung der Familienkasse hilfreich sein.
Wird mein Arbeitgeber über die Kontopfändung informiert?
Nein. Eine Kontopfändung betrifft nur das Verhältnis zwischen Ihnen, Ihrer Bank und dem Gläubiger. Ihr Arbeitgeber erfährt davon nichts – es sei denn, zusätzlich eine Lohnpfändung veranlasst wird. Das sind zwei verschiedene Verfahren.
Kann ich die Kontopfändung aufheben lassen?
Grundsätzlich ja. Wenn die zugrunde liegende Forderung bezahlt, verjährt oder unberechtigt ist, kann die Pfändung aufgehoben werden. Ein Anwalt kann prüfen, ob Gründe für eine Aufhebung vorliegen, und die entsprechenden Schritte einleiten.
Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?
Nichts. Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos. Die Bank darf dafür weder Gebühren erheben noch die Kontokonditionen verschlechtern.
Wie lange bleibt eine Kontopfändung bestehen?
So lange, bis die Forderung vollständig beglichen ist, eine Einigung mit dem Gläubiger erzielt wurde oder die Pfändung gerichtlich aufgehoben wird. Bei einem Vollstreckungstitel hat der Gläubiger bis zu 30 Jahre Zeit, seine Forderung durchzusetzen. Deshalb ist eine aktive Lösung wichtig.
Kann ich mit einem P-Konto noch online überweisen?
Ja. Ein P-Konto funktioniert wie ein normales Girokonto – mit Online-Banking, Überweisungen, Daueraufträgen und Kartenzahlungen. Der einzige Unterschied: Ihr Guthaben bis zum Freibetrag ist vor Pfändung geschützt.
Was ist der Unterschied zwischen Kontopfändung und Lohnpfändung?
Bei einer Kontopfändung wird Ihr Bankguthaben gepfändet. Bei einer Lohnpfändung wird ein Teil Ihres Gehalts direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger abgeführt, bevor es auf Ihrem Konto ankommt. Beide können gleichzeitig laufen, und für beide gibt es gesetzliche Schutzgrenzen.
Kann mein Vermieter erfahren, dass mein Konto gepfändet wurde?
Nur indirekt – wenn durch die Pfändung Mietzahlungen ausbleiben. Die Pfändung selbst wird dem Vermieter nicht mitgeteilt. Sorgen Sie dafür, dass existenzsichernde Zahlungen wie Miete über das P-Konto weiterhin priorisiert werden.
Kontopfändung stoppen – Ihr nächster Schritt
Eine Kontopfändung fühlt sich an wie ein Kontrollverlust. Aber Sie haben mehr Möglichkeiten, als Sie in diesem Moment vielleicht glauben. Der erste Schritt – das P-Konto – schützt Sie sofort. Um die Ursache dauerhaft zu lösen, brauchen Sie einen Plan.
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