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Erst Vorauskasse, dann Insolvenz – was tun?

Vorauskasse, dann Insolvenz?

Erst Vorauskasse, dann Insolvenz – was tun? Die Vorauszahlung einer Dienstleistung bei höheren Beträgen ist keine Seltenheit. Besonders gängig ist diese Form der Bezahlung bei Fluggesellschaften, Hotels und Reiseveranstalter. Was passiert jedoch, wenn die genannten Unternehmen die Vorauszahlung erhalten haben und kurze Zeit später Insolvenz anmelden? Es gibt viele Betroffene, die solch einen Fall schon miterleben mussten. Sie buchen eine Reise oder einen Flug vorzeitig, um die günstigsten Preise zu erhalten. Meist liegt ein halbes Jahr zwischen der geleisteten Zahlung und der Inanspruchnahme der Dienstleistung. Geht das Unternehmen vorher in die Insolvenz, sehen die meisten Betroffenen ihr Geld nicht wieder. Dieser Verlust ist jedoch nicht der einzige. Auch die zum großen Teil schon bezahlte Leistung werden die Betroffenen dann nicht mehr erhalten. Eingegangene Vorauszahlungen sind deshalb als besonders risikoreich zu sehen und gelten im Insolvenzfall als verloren.

Überhöhte Forderungen unzulässig

In einem Insolvenzverfahren muss die bereits bezahlte Gegenleistung, wie beispielsweise die Flugreise oder eine Stromlieferung, nicht mehr erbracht werden. Der Insolvenzverwalter freut sich hier über die erhöhte Insolvenzmasse. Der Betroffene geht jedoch mit einer Quote von etwa 0 – 5 % leer aus, obwohl er keine Leistung erhalten hat und seine Reise gestrichen wurde. Viele Verbraucherzentralen gehen diese Vorauszahlungen vor. Gerade Fluggesellschaften fordern einen sehr hohen Betrag viele Wochen vor dem eigentlichen Flugantritt. Einige Landgerichte haben bereits Verfahren in diesen Fällen führen können. Das Ergebnis: die überhöhte Anzahlung bei der Buchung ist ein klarer Verstoß gegen das Ware-gegen-Geld-Prinzip. Ist der gesamte Flugpreis über mehrere Monate im Voraus zu begleichen, sehen die Gerichte den Fluggast als benachteiligt und schätzen die Zahlung als unangemessen ein.  

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