Anfechtung der Zahlungen
Jeder Insolvenzverwalter wird prüfen, ob unberechtigte Zahlungen vor der Pleite eines Unternehmens geflossen sind. Er darf diese Rechtsgeschäfte anfechten und die Zahlungen wieder in das Unternehmen zurückholen. Vor allem Familienmitglieder werden genau geprüft, wenn sie der Zahlungsempfänger sind. Zahlungen für einen Gefallen zu erhalten, ist oft nicht rechtskräftig genug. Aus gesetzlicher Hinsicht ist das Anfechten des Geldflusses in dieser Situation besonders einfach. Aus diesem Grund sollten alle Zahlungen an Familienmitglieder unterlassen werden.
Schwerer Fall: GmbH
Bei einer GmbH ist dieses Verhalten noch deutlich kritischer. Als Geschäftsführer könnten Sie der Unterschlagung beschuldigt werden, wenn Gelder aus der GmbH an Familienmitglieder ausgezahlt werden. Natürlich bringt dieses Verhalten Konsequenzen mit sich, die rechtlich eingeleitet werden. Einzelunternehmer und Freiberufler haben es hier deutlich einfacher. Sie können den Betrieb einfach stilllegen und die Betriebseinrichtung verkaufen. Dieser Verkauf ist bei Einzelunternehmern nicht verboten und aus gesetzlicher Sicht spielt es keine Rolle, wenn sie noch vorhanden ist oder nicht. Starbar ist diese Tat erst, wenn ein Offenbarungseid geleistet wird und das Geld für den Verkauf nicht erwähnt wird. Größere Unternehmen sollten auf keinen Fall die Betriebseinrichtung an die Auffanggesellschaft verkaufen, da auch dieses Geld Teil des Unternehmens ist und mit in die Insolvenz geht. Â
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