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Gibt es einen Vorschuss auf Insolvenzgeld? eine Frage, die jeden Mitarbeiter einer insolventen Unternehmung interessiert

Vorschuss auf Insolvenzgeld:

In der Regel wird das Insolvenzgeld erst bei Verfahrenseröffnung der Insolvenz ausgezahlt. Gleiches gilt für die Abweisung mangels Masse. Für die Zeit zwischen dem Antrag auf Insolvenz und der Eröffnung oder der Abweisung des Verfahrens lässt sich ein Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

Voraussetzungen und Unterlagen

Um den Vorschuss Insolvenzgeld zu beantragen, muss das Arbeitsverhältnis tatsächlich und rechtskräftig beendet worden sein. Außerdem muss die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits beantragt worden sein und auch alle anderen Voraussetzungen zum Anspruch auf Insolvenzgeld müssen vorliegen. Zur Bearbeitung des Vorschusses benötigt die Agentur für Arbeit jedoch noch einige Unterlagen:

  • Arbeitsentgeltabrechnung oder gleichwertige Bescheinigung
  • schriftliche Bestätigung über das fehlende Arbeitsentgelt

Legen Sie der Agentur für Arbeit einfach die letzte vollständige Abrechnung über das Arbeitsentgelt vor oder eine gleichwertige Bescheinigung. Außerdem wird eine schriftliche Erklärung benötigt über den Zeitraum und die Höhe des Arbeitseinkommens, das Ihnen der Arbeitgeber noch schuldet. Diese Erklärung kann sowohl vom Arbeitgeber selbst, als auch vom vorläufigen Insolvenzverwalter, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat verfasst werden.

Vorfinanzierung durch Insolvenzverwalter

Anstelle der Agentur für Arbeit kann auch der Insolvenzverwalter selbst eine Vorfinanzierung vornehmen. Hierzu gibt es eine Absprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Er nimmt für das Unternehmen bei der Bank einen Kredit auf und finanziert die anstehenden Löhne und Gehälter. Alle Arbeitnehmer erhalten dann den Lohn zur gewohnten Zeit. Allerdings muss die Agentur für Arbeit diesem Kredit zustimmen. Die Zustimmung richtet sich dabei nach den Erfolgsaussichten der Sanierung von Unternehmen.

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