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Inkassobriefe mit Drohungen: Was steckt dahinter – und wie Sie sich schützen

Ein Brief vom Inkassobüro – und plötzlich ist die Verunsicherung groß.

Frau M., 72 Jahre alt und alleinlebend in Erfurt, erhält Post von der TPI Investment GmbH. Gefordert werden 421,37 Euro – angeblich wegen eines DSL-Vertrags mit der Firma 1N Telecom. Hinzu kommen Mahngebühren, Zinsen und der Hinweis auf einen drohenden Schufa-Eintrag. Frau M. ist schockiert: Sie kennt weder die Firma noch hat sie einen Vertrag abgeschlossen. Dennoch fühlt sie sich plötzlich wie eine zahlungsunfähige Schuldnerin. Ihre Sorge: „Was passiert, wenn ich verklagt werde?“

Solche Fälle häufen sich – Verbraucherzentralen in ganz Deutschland warnen aktuell vor unseriösen Inkassoforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der TPI Investment GmbH und 1N Telecom. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie solche Schreiben einordnen, Ihre Rechte kennen und sich auch mit geringem Einkommen effektiv schützen können.

Unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Zahlreiche Verbraucher berichten von Forderungsschreiben der TPI Investment GmbH, die angeblich auf DSL-Verträge mit 1N Telecom beruhen. In vielen Fällen wissen die Betroffenen nichts von einem Vertragsabschluss.

Wie entstehen solche Forderungen?

Oft beginnt es mit einem Werbeanruf oder einem Online-Kontakt zu einem vermeintlichen Gratisangebot. Aus dieser Interaktion wird später ein angeblicher Vertrag abgeleitet – inklusive Anschlusskosten, Technikpauschalen und monatlicher Gebühren. Viele erhalten keine ordentliche Vertragsbestätigung. Wochen oder Monate später folgt ein Inkassobrief.

Ihre Rechte als Verbraucher: Besonnen bleiben – prüfen – reagieren

Laut dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gelten klare Vorgaben für Inkassodienstleister. Drohungen, unbelegte Forderungen oder Irreführungen sind unzulässig.

Wichtig

  • Zahlen Sie nicht vorschnell. Bestehen Sie auf einen Nachweis (Vertrag, Rechnung, Vollmacht).
  • Ohne gerichtlichen Titel kann kein Inkassobüro Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
  • Ziehen Sie bei Unsicherheit eine Verbraucherzentrale oder eine spezialisierte Kanzlei hinzu.

So reagieren Sie richtig

Erhalten Sie ein Inkassoschreiben mit fragwürdiger Forderung, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Lassen Sie sich nicht einschüchtern
    Inkassoschreiben enthalten häufig drastische Formulierungen. Doch sie stellen nur Zahlungsaufforderungen dar, keine gerichtlichen Entscheidungen. Erst ein gerichtlicher Mahnbescheid erfordert eine formale Reaktion.
  2. Forderung bestreiten – schriftlich und nachweisbar
    Erklären Sie schriftlich, dass Sie die Forderung nicht anerkennen. Nutzen Sie Einwurfeinschreiben. Die Verbraucherzentrale stellt dafür kostenlose Muster zur Verfügung. Verlangen Sie Nachweise.
  3. Belege sammeln
    Sichern Sie alle Dokumente: E-Mails, Werbematerial, Telefonnummern, Gesprächsnotizen. Diese Informationen können helfen, den Hergang zu klären.
  4. Fachkundige Hilfe nutzen
    Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungen und Kanzleien wie www.sg-kanzlei.de stehen Ihnen zur Seite.
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Inkassoforderungen nicht sofort zahlen!

Drei Beispiele aus der Praxis

Fall 1: Rentnerin widerspricht erfolgreich

Frau M. nutzt einen Musterbrief der Verbraucherzentrale. Nach dem schriftlichen Widerspruch kommt keine weitere Forderung.

Fall 2: Alleinerziehende fordert Belege – ohne Erfolg für das Inkassobüro

Frau T. erinnert sich an einen Werbeanruf, erkennt aber keinen Vertrag. Sie fordert Nachweise – es folgen keine. Die Forderung wird eingestellt.

Fall 3: Verbraucherinsolvenz als Lösung

Herr K., Geringverdiener, hat mehrere Schulden. Er entscheidet sich mit anwaltlicher Hilfe für eine Verbraucherinsolvenz. Auch die strittige Inkassoforderung wird geregelt. Drei Jahre später: schuldenfrei.

Weit verbreitete Irrtümer

  • „Ein Inkassobrief bedeutet, dass ich zahlen muss“: Nein, es ist nur eine Behauptung.
  • „Ohne Zahlung gibt es sofort einen Schufa-Eintrag“: Nur unter strengen Bedingungen zulässig.
  • „Der Gerichtsvollzieher kommt direkt“: Nur mit Vollstreckungstitel möglich.

Einschätzung von Experten

Ein Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen, rät zur Besonnenheit: „Auch wenn die Forderungen unbegründet scheinen, sollte man aktiv werden.“ Eine Abtretung muss dokumentiert sein, sonst besteht keine Zahlungspflicht.

Antworten auf häufige Fragen

  • Reagieren? Ja – bei unbegründeter Forderung schriftlich widersprechen.
  • Forderung berechtigt? Nur mit klaren Nachweisen.
  • Ignorieren? Keine gute Idee – besser: aktiv widersprechen.
  • Mahnbescheid erhalten? Innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
  • Schufa-Eintrag? Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Lesen Sie auch: Was dürfen Inkassounternehmen überhaupt?

Fazit

Dubiose Inkassoforderungen sind kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig, prüfen Sie die Forderung kritisch und holen Sie sich Unterstützung. Wer informiert handelt, kann sich erfolgreich wehren.

Hilfe bei Bedarf

Die Kanzlei Schmidt bietet professionelle Beratung bei strittigen Inkassoforderungen – besonders bei niedrigem Einkommen oder Rentenbezug. Mehr Infos: www.sg-kanzlei.de

Begriffe kurz erklärt

Inkasso
Das Eintreiben offener Forderungen.

Forderung
Anspruch auf Geldzahlung.

Mahnbescheid
Erstes gerichtliches Schreiben zur Forderungseinziehung.

Titulierung
Gerichtliche Bestätigung einer Forderung.

Schufa
Wirtschaftsauskunftei zur Bewertung der Kreditwürdigkeit.


Hinweis: Dieser Text ersetzt keine rechtliche Beratung. Holen Sie sich im Zweifel professionelle Unterstützung.


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