Konto im Minus vor der Insolvenz:
War Ihr Konto vor der Insolvenz im Minus, so ist dringend Handlungsbedarf erforderlich. Mit der Insolvenz wird Ihre Bank das Konto schließen, um noch größeren Schaden für sich selbst zu verhindern. Das bedeutet: Sie brauchen dringen ein Konto bei einer fremden Bank. Sobald das Girokonto im Minus ist und die Bank von einer Verbraucherinsolvenz oder nur von den Vorbereitungen erfährt, kann sie das Konto fristlos kündigen und einfach schließen. Diese Kündigung erfolgt meist unmittelbar nach dem Zahlungseingang des Einkommens. Somit schmälert die Bank die Forderung und Sie stehen jedoch einen kompletten Monat ohne Gehalt da. Ein gerichtlicher Freigabebeschluss bringt Sie bei einem überzogenen Girokonto auch nicht weiter. Bei einem normal gepfändeten Konto kommen Sie mit diesem Beschluss üblicherweise an Ihr Geld. Die Bank hat jedoch das Recht, Ihre Schulden mit dem Guthaben auf dem Konto zu verrechnen. Das trifft aber nicht nur ein überzogenes Konto. Auch andere Schulden bei der Bank können mit einem Girokonto im Plus verrechnet werden. Die erste Maßnahme zur Entschuldung ist deshalb die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank.
Was passiert mit dem Schulden bei der Bank?
Die Bank selbst behandeln Sie im zukünftigen Insolvenzverfahren wie einen Insolvenzgläubiger. Haben Sie bereits einen Schufa-Eintrag und bekommen bei der neuen Bank kein Konto, dann fragen Sie direkt nach einem Guthabenkonto. Allerdings wird Ihnen nicht jede Bank ein solches Konto einrichten. Bleiben Sie hartnäckig und geben Sie nicht auf. Sobald das Konto eingerichtet ist, lassen Sie Ihr Gehalt auf dieses Konto überweisen. Leisten Sie von dem Konto aus jedoch keine Zahlungen an alte Gläubiger. Â
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