Wollen Inhaber eines P-Kontos ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen, müssen sie einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen. Dieser Beitrag erläutert, wie Sie dabei vorgehen sollten.
Wenn die Ausgaben ständig über Ihren Einnahmen liegen, wachsen die Schulden. Immer mehr Rechnungen bleiben unbezahlt – aber irgendwann wollen die Gläubiger ihr Geld zurück und lassen Ihr Konto pfänden. Um zu verhindern, dass Ihr gesamtes Konto leergeräumt wird, sollten Sie sich bei Ihrer Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen. Dieses schützt einen Teil Ihres Einkommens, den Grundfreibetrag, bis zu einer bestimmten Grenze und auf Antrag auch darüber hinaus.
So hoch ist der Grundfreibetrag
Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, erlaubt es Ihnen, auf Ihr Geld zuzugreifen, während das Konto gepfändet ist. Sie dürfen über Ihr Geld bis zu einer Freigrenze von 1.410 Euro verfügen – egal wie hoch Ihre Schulden sind.
Nur vollstreckbare Titel führen zur Kontenpfändung
Wenn Sie jemandem Geld schulden, wird dieser versuchen, Ihr Einkommen wie zum Beispiel Lohn, Gehalt, Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu pfänden, wenn er vermutet, dass Sie über genügend Einkommen verfügen. Aber: Ein Gläubiger, der von Ihnen Geld fordert, muss einen vollstreckbaren Titel besitzen. Vollstreckbare Titel sind beispielsweise Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse oder notarielle Urkunden. Eine Pfändung aufgrund unbezahlter Rechnungen oder Mahnungen ist nicht zulässig. Vermögen über dem Grundfreibetrag unterliegt der Pfändung und soll dazu dienen, Ihre Schulden bei den Gläubigern zu begleichen. Der Pfändungsschutz kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.
Unter diesen Umständen können Sie den Freibetrag erhöhen
Sie haben das Recht, den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wann eine Erhöhung zulässig ist, ist in § 850k Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich geregelt. Zum Beispiel, wenn Sie:
- Kindergeld bekommen.
- Unterhalt an andere Personen zahlen.
- Einmalige Sozialleistungen erhalten (zum Beispiel, wenn das Jobcenter die Kosten für eine Klassenfahrt übernimmt).
- Sozialleistungen für Personen entgegennehmen, gegenüber denen Sie als Schuldner nicht unterhaltspflichtig sind (etwa in Bedarfsgemeinschaften oder Patchworkfamilien).
Ein Fallbeispiel dazu wie Anna Müller, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern es erreicht hat, dass Ihr Antrag beim Vollstreckungsgericht zur Erhöhung wegen der Unterhaltspflicht erreicht hat.
„Anna hat ein P-Konto, weil ihr Einkommen knapp ist und sie sicherstellen möchte, dass sie und ihre Kinder im Falle einer Kontopfändung nicht ohne finanzielle Mittel dastehen. Als alleinerziehende Mutter zahlt sie keinen Unterhalt, erhält aber auch keines für ihre Kinder, da der Vater nicht leistungsfähig ist. Ihr Grundfreibetrag liegt bei 1.410 Euro. Da sie jedoch Kindergeld für zwei Kinder erhält, stellt sie einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beim Vollstreckungsgericht. Mit den entsprechenden Nachweisen über das Kindergeld und die Geburtsurkunden ihrer Kinder kann sie den Freibetrag erfolgreich um den gesetzlich festgelegten Betrag pro Kind erhöhen.“
Zusätzlich können Sie den Pfändungsfreibetrag erhöhen, wenn Sie wegen einer Krankheit sogenannte Mehrbedarfszahlungen erhalten. Mit Mehrbedarf sind Krankenkostzulagen gemeint, die Patienten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung für eine kostenintensivere Ernährung benötigen. Mehrbedarfszahlungen beziehen Betroffene ähnlich wie das Pflegegeld laufend. Das Geld kann aber auch nur einmalig fließen, zum Beispiel dann, wenn die Krankenkasse eine Kostenerstattung vornimmt.
Eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen hoher berufsbedingter Aufwendungen ist ebenfalls möglich. Haben Sie zum Beispiel hohe Fahrtkosten zur Arbeit, so sieht das Gesetz vor, dass die monatlichen Mehraufwendungen ähnlich wie bei Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden können. Daraus kann sich eine erhebliche Entlastung ergeben.
Ein weiteres Fallbeispiel dazu wie Tom Schneider, Berufspendler Anna Müller, Berufspendler, erreicht hat, dass durch den Antrag beim Vollstreckungsgericht der Pfändungsfreibetrag wegen hoher Fahrtkosten erhöht wurde.
„Tom arbeitet in einer Stadt, die 60 Kilometer von seinem Wohnort entfernt liegt. Da keine direkte öffentliche Verkehrsanbindung existiert, ist er auf sein Auto angewiesen. Die hohen Fahrtkosten belasten sein Budget erheblich. Als sein Konto aufgrund einer alten Forderung gepfändet wird, richtet er es als P-Konto ein. Um seine tatsächlichen Lebenshaltungskosten besser abzubilden, beantragt er eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund seiner hohen berufsbedingten Fahrtkosten. Er reicht beim Vollstreckungsgericht einen detaillierten Antrag ein, der seine monatlichen Fahrtkosten belegt. Obwohl die Entscheidung von Gericht zu Gericht variieren kann, erkennen die Richter in Toms Fall die hohen Fahrtkosten als berechtigten Mehrbedarf an und gewähren ihm eine angemessene Erhöhung seines Pfändungsfreibetrags.“
Diese Unterlagen benötigen Sie für den Erhöhungsantrag wegen Fahrtkosten
Um eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze wegen Ihrer Fahrtkosten anzustreben, müssen Sie einen Antrag stellen. Hier gilt der sogenannte Beibringungsgrundsatz im Privatrecht. Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle – in diesem Fall dem Vollstreckungsgericht – nachzuweisen, dass eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze aufgrund hoher Fahrtkosten gerechtfertigt ist. Dafür reichen Sie einen schriftlichen Antrag gemäß §§ 850k Abs. 4 ZPO bei der Vollstreckungsabteilung beim Amtsgericht ein, welche in der Regel auch die Lohnpfändung oder Kontopfändung ausgesprochen hat.
Strenge Gerichte
Allerdings sind die Grenzen eng gesteckt. Gerichte betrachten einen einfachen Fahrtweg zur Arbeit von etwa 40 Kilometern als zumutbar. Fahren Sie also 80 Kilometer hin und zurück, wird das in der Regel für eine mögliche Erhöhung der Pfändungsfreigrenze nicht anerkannt. Zudem dürfen hohe Fahrtkosten nicht dazu führen, dass eine Pfändung des Kontos unmöglich ist. Bei der Entscheidung wägen Gerichte immer ab zwischen Ihrem persönlichen Bedarf für den Lebensunterhalt und den Interessen der Gläubiger.
Ein weiteres Fallbeispiel dazu wie Tom Schneider, Berufspendler, es erreicht hat, dass seinem Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags wegen hoher Fahrtkosten statt gebe wurde.
„Tom arbeitet in einer Stadt, die 60 Kilometer von seinem Wohnort entfernt liegt. Da keine direkte öffentliche Verkehrsanbindung existiert, ist er auf sein Auto angewiesen. Die hohen Fahrtkosten belasten sein Budget erheblich. Als sein Konto aufgrund einer alten Forderung gepfändet wird, richtet er es als P-Konto ein. Um seine tatsächlichen Lebenshaltungskosten besser abzubilden, beantragt er eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund seiner hohen berufsbedingten Fahrtkosten. Er reicht beim Vollstreckungsgericht einen detaillierten Antrag ein, der seine monatlichen Fahrtkosten belegt. Obwohl die Entscheidung von Gericht zu Gericht variieren kann, erkennen die Richter in Toms Fall die hohen Fahrtkosten als berechtigten Mehrbedarf an und gewähren ihm eine angemessene Erhöhung seines Pfändungsfreibetrags.“
Vor- und Nachteile eines Pfändungsschutzkontos
Ein P-Konto bietet Schutz vor Pfändungen, eine automatische Freigrenze, die Möglichkeit zur Erhöhung bei Unterhaltspflichten und verursacht keine Gebühren für die Umstellung. Nachteile können Einschränkungen bei der Kontonutzung, Kosten der Kontoführung, eine gewisse Stigmatisierung und das Fehlen von Kreditmöglichkeiten sein. Es ist wichtig, die persönliche Situation zu bewerten und zu entscheiden, ob die Vorteile eines P-Kontos die möglichen Nachteile überwiegen.
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