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Mein Haus muss noch abbezahlt werden – In der Insolvenz

Hilfe: Haus muss noch abbezahlt werden!

Mein Haus muss noch abbezahlt werden in der Insolvenz: Viele Schuldner haben noch ein Kredit bei der Bank zur Finanzierung eines Hauses laufen. Diesen sollten Sie auf jeden Fall weiter bedienen, wenn Ihnen am Haus gelegen ist. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, das Haus in der Insolvenz zu verkaufen. Der Interessent würde hier einen Schuldnerwechsel anbieten und den Kredit auf das Haus mit übernehmen.

Mein Haus muss noch abbezahlt werden in der Insolvenz: Die Bank entscheidet.

Vor jedem Verkauf muss zwingend Rücksprache mit der Bank gehalten werden. Sie steht mit ihren Ansprüchen fest im Grundbuch drin. Daneben ist die Bank durch den Darlehensvertrag als Vertragspartnerin an diesen Vertrag gebunden. Sie kann nicht einfach von dem Vertrag zurücktreten. In den meisten Fällen steht die Bank, die das Darlehen gewährt hat, mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch drin. Hier kann sie selbst die Zwangsversteigerung oder auch eine Zwangsverwaltung beantragen. Dem Insolvenzverwalter ist es dann nicht mehr möglich, das Haus in den freihändigen Verkauf zu geben. So muss auf Antrag der Bank gehandelt werden und das Haus geht in die Versteigerung. Wird eine Zwangsverwaltung von der Bank verlangt, so kann sie auch die eingenommenen Mietzahlungen für sich selbst verwenden und einbehalten. Ein derartiges Verhalten kommt jedoch in der Praxis eher selten vor. Die Kosten für eine Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung sind relativ hoch. Somit ist der Erlös aus einer solchen Versteigerung nur relativ niedrig und kommt deshalb nicht infrage. Prinzipiell ist es möglich, das Haus auch in einer Privatinsolvenz zu verkaufen. Allerdings müssen alle damit zusammenhängenden Schritte immer mit der Bank oder dem Insolvenzverwalter abgeglichen werden. So wird geprüft, ob sich der Verkauf überhaupt lohnt. Das hängt ganz allein von der persönlichen Situation ab. Haben Sie Schulden und besitzen eine Immobilie?  

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