Vorab:
Sie brauchen den Insolvenzverwalter nicht um Hilfe fragen, wenn Sie einen Nebenjob annehmen wollen. Diese Entscheidung obliegt ganz Ihnen und darf durch den Insolvenzverwalter nicht beeinflusst werden. Ist der Arbeitsvertrag unterschrieben und stehen die Konditionen fest, muss dennoch eine Information an den Insolvenzverwalter weitergegeben werden. Am besten teilen Sie die neuen Umstände schriftlich mit. Diese Mitteilung können Sie mit einer Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages versehen, damit der Insolvenzverwalter über sämtliche Daten zum neuen Nebenjob Bescheid weiß. Ebenso übersenden Sie dem Insolvenzverwalter die monatlichen Gehaltsnachweise. Diesen Pflichten müssen Sie unbedingt nachkommen. Sie besitzen schließlich eine Informationspflicht dem Insolvenzverwalter gegenüber.
Nebenjob im Insolvenzverfahren: Pfändungsgrenzen kennen
Die Initiative muss stets von Ihnen ausgehen. Sie müssen den Insolvenzverwalter eine Nachricht zukommen lassen, wenn sich Veränderungen in Ihrer Einkommenssituation ergeben. Ebenso muss der Insolvenzverwalter Bescheid wissen, wenn Sie umziehen. In sämtlichen anderen Fällen brauchen Sie sich nur melden, wenn Sie angeschrieben werden. Vor dem Antritt des neuen Jobs gilt es zuletzt noch zu überlegen, ob sich das Einkommen überhaupt hinsichtlich der Pfändungsgrenzen lohnt. Alle Nettoeinkommen werden in der Insolvenz zusammengezählt. Von diesem Gesamteinkommen geht der pfändbare Betrag weg. Diese Grenze sollten Sie stets im Auge behalten.
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
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