Die Insolvenz sieht vor, einen Schuldner aus seiner misslichen Lage zu befreien. Dafür muss er sich jedoch an Regeln halten und darf beispielsweise keine neuen Schulden machen. Andernfalls ist die Restschuldbefreiung in Gefahr. Doch wie verhält man sich, wenn doch neue Schulden in der Insolvenz entstanden sind? Ist nun alles aussichtslos? Die Insolvenz ist nicht automatisch hinfällig, nur weil Sie neue Schulden gemacht haben. Auch die Restschuldbefreiung ist nicht sofort untersagt, wenn neue Schulden in der Insolvenz entstanden sind. Das Verfahren bedeutet, Sie von den alten Schulden zu befreien, die noch vor der Verfahrenseröffnung der Insolvenz entstanden sind. Alle Schulden sind im Insolvenzantrag verzeichnet und in einer Gläubigerliste aufgenommen. Entstehen nun neue Schulden, gehen Sie wieder vollkommen in die komplette Haftung für diese. Sie müssen für die Schulden aufkommen, da sie nicht mit in die Insolvenz zählen.
Neue Schulden in der Insolvenz: Gläubiger untersagen Restschuldbefreiung
Die neuen Schulden zählen also nicht mit zur Restschuldbefreiung und müssen beglichen werden. Allerdings besteht hier eine große Gefahr. Wissen die alten Gläubiger beispielsweise von den neuen Schulden, so können sie eine Versagung der Restschuldbefreiung beim Gericht beantragen. Schließlich wird ein Insolvenzverfahren unter der Bedingung gewährt, dass keine neuen Schulden entstehen. Wird das Insolvenzverfahren abgebrochen und die Restschuldbefreiung untersagt, so ist wieder die volle Summe der Schulden gültig. Deshalb sollten Sie Vorsicht bei neuen Schulden walten lassen. Ein erneutes Insolvenzverfahren kann Ihnen erst wieder nach 10 Jahren gewährt werden.
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