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Post vom Inkasso­unternehmen – was tun?

 

Post vom Inkassounternehmen? Viele Gläubiger geben ihre Forderung an ein Inkassounternehmen weiter. Sie bekommen als Schuldner dann keine Gläubigerpost mehr, sondern direkt vom Inkassounternehmen. Der Unterschied: hohe Inkassokosten, Zinsen und Mahngebühren werden folgen. Deshalb gibt es hier einige Punkte zu beachten:

1. Hauptforderung

Die Hauptforderung muss in der Aufstellung des Inkassounternehmens aufgeführt sein und hier noch die gleiche Höhe zeigen. Liegt die Hauptforderung deutlich höher als in allen Mahnschreiben davor, handelt es sich um versteckte Kosten. Ebenso sollten Sie wissen, dass ein vom Insolvenzgläubiger beauftragtes Inkassounternehmen Pfändungen einleiten darf.

2. Zinsen

In den meisten Schreiben sind Zinsen berechnet. Allerdings muss die Berechnung des Zinssatzes korrekt erfolgen. Der Gläubiger selbst stellt oft Verzugszinsen in der Rechnung, wobei diese Zinsen variieren. Bei einem Verbrauchergeschäft dürfen die Verzugszinsen nur 5 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen. Liegt der Zinssatz bei 0,12 Prozent, so dürfen nur 5,12 Prozent auf die Hauptforderung berechnet werden.

3. Inkassokosten

Jedes Inkassounternehmen stellt seine eigenen Kosten in Rechnung. Diese dürfen jedoch nur einmal vom Schuldner abverlangt werden. Allerdings kann es passieren, dass zusätzlich zu den Inkassokosten Anwaltsgebühren anfallen.

Wichtig: Sobald Sie ein Inkassoschreiben bekommen, sollten Sie einen Kosten- und Zinsstop mit dem Unternehmen vereinbaren. Andernfalls werden die Forderungen trotz Ratenzahlung nur sehr langsam weniger. Das Inkassounternehmen würde täglich Verzugszinsen in Rechnungen stellen, weil die Kosten nicht viel weniger werden und Sie erst zum Schluss die Hauptforderung bedienen. Verzugszinsen dürfen in diesem Fall auf die Hauptforderung und auf die Kosten geltend gemacht werden. Einen Zinseszins gibt es hier aber nicht.

  Post vom Inkassounternehmen?

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