Zum Inhalt springen

Private Folgen durch die Insolvenz?

Private Folgen durch die Insolvenz? Wie sehen diese aus? Die erste und wichtigste der Folgen auf das Privatleben eines Insolvenzverfahrens: Sie zahlen keine Schulden mehr und erhalten im besten Fall nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Dafür wird allerdings Ihr Einkommen um den pfändbaren Teil gekürzt und Sie müssen dem Insolvenzverwalter regelmäßig Auskunft geben.

Was wird gepfändet?

Eine gravierende Veränderung tritt also nur ein, wenn Sie sich oberhalb der Pfändungsgrenze befinden. Je nach Einkommen und Unterhaltspflichten müssen Sie einen Teil an die Insolvenzgläubiger abführen. Erst mit der Restschuldbefreiung wird auch diese Pfändung aufgehoben. Befinden Sie sich unterhalb der Pfändungsgrenze, so bleibt alles gleich. Sie müssen keinen Teil des Einkommens abgeben und haben auch keine anderen Pfändungen mehr laufen. Zu Beginn des Verfahrens wird die Insolvenzmasse ermittelt. Hier verwertet der Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen. Dazu zählen die Lebensversicherungen oder auch Ihr Fahrzeug. Dieses dürfen Sie nur behalten, wenn Sie es für die Arbeit benötigen. Kleidung, Einrichtung und Schmuck bleiben meist davon verschont. Möbel oder andere Gegenstände werden nur gepfändet, wenn sie enorm teuer sind.

Job behalten?

Eine normale Verbraucherinsolvenz ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Ausnahme gibt es im sicherheitsrelevanten Bereich oder in einer gehobenen Position. Viele Arbeitgeber begrüßen eine Insolvenz sogar, da mögliche Lohnpfändungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen. Ansonsten müssen Sie den Pflichten des Insolvenzverwalters gegenüber nachkommen. Vor allem der Wohnungswechsel ist anzugeben. Erfüllen Sie Ihre Pflichten nicht, kann die Restschuldbefreiung untersagt werden. Gläubiger und andere Personen lassen Sie in der Insolvenz in Ruhe. Sie dürfen sich selbstständig machen und das pfändungsfreie Einkommen nach Ihrem eigenen Ermessen ausgeben. Niemand darf sich weiter in Ihr Privatleben einmischen.

Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

Private Folgen durch die Insolvenz? Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken