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Private Folgen durch die Insolvenz?

Private Folgen durch die Insolvenz? Wie sehen diese aus? Die erste und wichtigste der Folgen auf das Privatleben eines Insolvenzverfahrens: Sie zahlen keine Schulden mehr und erhalten im besten Fall nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Dafür wird allerdings Ihr Einkommen um den pfändbaren Teil gekürzt und Sie müssen dem Insolvenzverwalter regelmäßig Auskunft geben.

Was wird gepfändet?

Eine gravierende Veränderung tritt also nur ein, wenn Sie sich oberhalb der Pfändungsgrenze befinden. Je nach Einkommen und Unterhaltspflichten müssen Sie einen Teil an die Insolvenzgläubiger abführen. Erst mit der Restschuldbefreiung wird auch diese Pfändung aufgehoben. Befinden Sie sich unterhalb der Pfändungsgrenze, so bleibt alles gleich. Sie müssen keinen Teil des Einkommens abgeben und haben auch keine anderen Pfändungen mehr laufen. Zu Beginn des Verfahrens wird die Insolvenzmasse ermittelt. Hier verwertet der Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen. Dazu zählen die Lebensversicherungen oder auch Ihr Fahrzeug. Dieses dürfen Sie nur behalten, wenn Sie es für die Arbeit benötigen. Kleidung, Einrichtung und Schmuck bleiben meist davon verschont. Möbel oder andere Gegenstände werden nur gepfändet, wenn sie enorm teuer sind.

Job behalten?

Eine normale Verbraucherinsolvenz ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Ausnahme gibt es im sicherheitsrelevanten Bereich oder in einer gehobenen Position. Viele Arbeitgeber begrüßen eine Insolvenz sogar, da mögliche Lohnpfändungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen. Ansonsten müssen Sie den Pflichten des Insolvenzverwalters gegenüber nachkommen. Vor allem der Wohnungswechsel ist anzugeben. Erfüllen Sie Ihre Pflichten nicht, kann die Restschuldbefreiung untersagt werden. Gläubiger und andere Personen lassen Sie in der Insolvenz in Ruhe. Sie dürfen sich selbstständig machen und das pfändungsfreie Einkommen nach Ihrem eigenen Ermessen ausgeben. Niemand darf sich weiter in Ihr Privatleben einmischen.

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