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Wer braucht ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren? – angesprochen werden vor allem die Menschen, die nicht selbständig sind.

 

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren spielt vor allem in der Verbraucherinsolvenz eine wichtige Rolle. Der Schuldner kann den Schuldenbereinigungsplan dazu selbst aufstellen. Das bedeutet: Sämtliche Insolvenzgläubiger müssen in einer Gläubigerliste zusammengetragen und angeschrieben werden. Beim Schuldenbereinigungsplan sind alle Gläubiger gleich zu behandeln. Scheitert der außergerichtliche Versuch, kann der Insolvenz stattgegeben werden.

Bestätigung des Scheiterns

Jedes Gericht benötigt bei Antrag einer Verbraucherinsolvenz auch eine Bestätigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung. Genauer gesagt muss das Scheitern des Schuldenbereinigungsplans bestätigt werden. Diese Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs muss von einer dazu „geeigneten“ Stelle bestätigt werden und ist dem Insolvenzantrag direkt beizufügen. Schuldner bekommen die Bescheinigung meist bei einer der vielen Schuldnerberatungsstellen. Der Vorteil ist die kostenfreie Beratung und Anfertigung der Schreiben. Der Nachteil ist die lange Wartezeit. Andernfalls dürfen sich Schuldner auch an einen Rechtsanwalt, einen Notar oder einen Steuerberater werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Termin bei der jeweils beratenden Stelle muss der Schuldner eine Kopie des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mitbringen. Er muss sowohl den allgemeinen Voraussetzungen als auch den Anforderungen genügen. Andernfalls muss erneut ein ernsthafter Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden. Eine ausreichende Dokumentation ist hier erforderlich. Wer bereits vorher Fehler vermeiden will, sollte sich schon beim Erstellen des Schuldenbereinigungsplans an eine professionelle Stelle wenden. Schließlich kann hier auch gleich die Bestätigung über das Scheitern des Verfahrens erstellt werden.

Bei Fragen und Unterstützung steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in den Büros in Eislingen, Leonberg, Stuttgart und Tübingen sind lange in diesem Bereich tätig und helfen Ihnen umgehend weiter.

 

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