Wie lange speichert die Schufa die Daten? Mit Eröffnung der Verbraucherinsolvenz werden die Daten bei der Schufa drei Jahre lang vermerkt. Auch die weiteren Verfahrensschritte sind bei der Schufa vermerkt und können bis zu zehn Jahre nach Insolvenzbeginn abgerufen werden. Ein negativer Vermerk in der Schufa bringt jedoch viele Nachteile mit sich in Bezug auf Kreditgeschäfte und neue Verträge.
Wie funktioniert die Schufa?
Die Schufa gibt verschiedenen Unternehmen in Deutschland Auskunft über die künftigen Vertragspartner. Dazu gehören Telefonanbieter, Banken oder Leasinggesellschaften. Eingetragen werden von den Schuldnern beispielsweise nicht erfüllte Kreditgeschäfte. Auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und letztlich die Eröffnung der Insolvenz sind mit einem Eintrag versehen. Doch wie erfährt die Schufa diese Daten? Die Eröffnung des Verfahrens erkennt die Schufa an den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Dabei werden die Insolvenzverfahren in regionalen Tageszeitungen veröffentlich und im Bundesanzeiger.
So läuft die Speicherung ab
Die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz und das Ende des Verfahrens werden zum Schlusstermin jeweils 3 Jahre zum Jahresende abgespeichert. Wurde ein Insolvenzantrag von einem Gericht abgewiesen, so werden diese Unterlagen 5 Jahre zum Jahresende gespeichert. In der Wohlverhaltensphase speichert die Schufa außerdem die Ankündigung der Restschuldbefreiung. In der Regel beträgt eine Verbraucherinsolvenz sechs Jahre. Am Ende dieser Zeit mit dem Erhalt der Restschuldbefreiung trägt die Schufa den erfolgreichen Abschluss in die Unterlagen ein. Dies wird nochmals für 3 Jahre gespeichert. Somit ist die Schufa spätestens zehn Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens wieder vollkommen rein.
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
 Wie lange speichert die Schufa die Daten? Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.