Kosten der Privatinsolvenz

Schritt für Schritt verständlich. Menschlich begleitet. Sicher umgesetzt.

Wenn man schon genug Sorgen hat, ist eine Frage besonders schwer auszuhalten:
„Was kostet mich das alles – und kann ich mir Hilfe überhaupt leisten?“

Genau deshalb ist diese Seite so wichtig.
Wir erklären Ihnen transparent und verständlich, welche Kosten im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz entstehen können – und wie wir dafür sorgen, dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Denn eines ist klar:
Schuldenregulierung funktioniert nur, wenn Sie wieder Planungssicherheit bekommen.

Warum Transparenz bei den Kosten entscheidend ist

Viele Betroffene zögern, sich Hilfe zu holen, weil sie Angst haben:

  • „Am Ende wird es teurer, als ich tragen kann.“
  • „Ich verliere den Überblick über Gebühren.“
  • „Ich will nicht in noch mehr Kosten rutschen.“

Diese Sorge ist nachvollziehbar.
Deshalb gilt bei Kanzlei Schmidt:

  • Sie wissen vorab, was auf Sie zukommt.

  • Wir erklären Ihnen jede Position verständlich.

  • Wir arbeiten mit klaren Paketlösungen – nicht mit unübersichtlichen Einzelabrechnungen.

  • Ratenzahlung ist möglich, angepasst an Ihre Situation.

Muss ich die Kosten einer Privatinsolvenz selbst tragen?

Ja.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren tragen Schuldner die Verfahrenskosten grundsätzlich selbst. Dazu gehören:

  • Gerichtskosten
  • Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders
  • ggf. weitere Verfahrenskosten

Wenn Sie zusätzlich anwaltliche Begleitung wünschen (was wir in den meisten Fällen dringend empfehlen), kommen die Anwaltskosten hinzu.

Werden die Kosten von einer Versicherung übernommen?

In der Regel nein.

  • Rechtsschutzversicherungen decken Insolvenzen üblicherweise nicht ab.
  • Prozesskostenhilfe ist im Verbraucherinsolvenzverfahren nicht vorgesehen.

Aber:
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht sofort zahlen können, gibt es eine gesetzliche Lösung:

Verfahrenskostenstundung
Das heißt: Die Kosten werden zunächst gestundet und erst nach der Restschuldbefreiung in kleinen Raten zurückgezahlt – abhängig von Ihrer wirtschaftlichen Lage.

Alle Kosten im Überblick

Vier klar strukturierte Pakete – passend zu Ihrem Ziel.

Im Rahmen der Schuldenregulierung und Insolvenzbegleitung bietet Kanzlei Schmidt vier Hauptpakete an.
Sie unterscheiden sich in Ziel, Leistungsumfang und Preis – so bekommen Sie genau die Hilfe, die zu Ihrer Situation passt.

1. Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung

Zweck: Erste Orientierung bei drohender Verschuldung oder Überschuldung.

0

/ 15 - 20 Minuten

Leistungen

  • unverbindliches Gespräch zur Einschätzung Ihrer Lage

  • Beantwortung allgemeiner Fragen zu Schulden & Insolvenz

  • erste konkrete Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte

Für wen geeignet?
Für alle, die gerade merken, dass es kritisch wird – und endlich Klarheit brauchen, was sinnvoll ist.

2. Telefonische Rechtsberatung (ca. 20 Minuten)

Zweck: Juristische Erstbewertung Ihrer Schuldensituation.

0

(inkl. MwSt.)

Leistungen

  • strukturierte Abfrage Ihres Sachverhalts

  • erste rechtliche Einschätzung durch einen Rechtsanwalt

  • Klärung Ihrer Optionen (Insolvenz? Einigung? Schutzmaßnahmen?)

Für wen geeignet?
Wenn Sie schon mitten im Druck sind und eine konkrete juristische Einordnung brauchen.

3. Schutzschild-Paket (Standardlösung mit Insolvenzoption)

Zweck: Kombination aus außergerichtlicher Schuldenregulierung und – wenn nötig – Insolvenzantrag.

AB 0

(inkl. MwSt.)

Leistungen

  • sofortige Strukturierung Ihrer Unterlagen

  • komplette Gläubigerkommunikation durch uns

  • Erstellung eines individuellen Schuldenfrei-Plans

  • Vorbereitung und Antragstellung beim Insolvenzgericht

  • rechtssichere Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch

Zusatzkosten (transparent):

  • ab dem 6. Gläubiger: + 50 € pro Gläubiger

  • pro Immobilie: + 100 € pro Objekt

Für wen geeignet?
Für die meisten Mandanten:
Wenn Sie eine schnelle, klare Standardlösung wollen – mit dem sicheren Weg in die Insolvenz, falls außergerichtlich nicht möglich.

4. Einigungspaket (außergerichtliche Einigung ohne Insolvenz)

Zweck: Intensive Verhandlungen zur Vermeidung der Insolvenz.

AB 0

(inkl. MwSt.)

Leistungen

  • vollständige Vertretung gegenüber Inkasso, Banken & Behörden

  • Erstellung und Umsetzung eines Schuldenbereinigungsplans

  • Verhandlungsführung bis zur Einigung

  • klare Quoten- und Zahlungsübersichten

  • persönliche Begleitung bis zur endgültigen Schuldenregelung

Zusatzkosten (transparent):

  • ab dem 6. Gläubiger: + 110 € pro Gläubiger

Für wen geeignet?
Wenn Sie Insolvenz vermeiden möchten und realistische Chancen auf einen Vergleich bestehen.

Weitere Angebote im Überblick

Für besondere Situationen oder höhere Komplexität.

5. Insolvenzbegleitung durch unsere Kanzlei

Zweck: Begleitung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

AB 0

(inkl. MwSt.) (je nach Aufwand)

Leistungen

  • individuelle Beratung während des laufenden Verfahrens

  • Unterstützung bei Fragen gegenüber Treuhänder & Gericht

  • Sicherung Ihrer Pfändungsfreigrenzen

  • strategische Begleitung zur Vermeidung von Folgeproblemen

Für wen geeignet?
Wenn Sie im laufenden Verfahren Rückhalt brauchen – damit nichts schiefgeht.

6. Individuelles Insolvenzplanverfahren

Zweck: Maßgeschneiderte Entschuldung außerhalb des Standardverfahrens.

Preis: nach Vergütungsvereinbarung (Zeitaufwand oder Festhonorar)

Ihre Vorteile

  • Entwicklung eines individuellen Insolvenzplans

  • Teilnahme an Erörterungs- und Abstimmungsterminen

  • Überwachung der Planumsetzung

  • Fortlaufende Betreuung

Für wen geeignet?
Bei komplexen Fällen oder wenn eine Vorzeitigkeit realistisch möglich ist.

7. Sonderberatung zu insolvenzrechtlichen Einzelfragen

Zweck: Klärung rechtlicher Spezialthemen außerhalb der Regulierung.

Preis: individuelle Kalkulation

Beispiele

  • Verhinderung von Einzelzwangsvollstreckungen

  • Feststellungsklagen durch Krankenkassen

  • Beschwerden bei Obliegenheitsfragen (§ 295 InsO)

8. Individuelle Beratung außerhalb der Paketangebote

Manche Fälle sind nicht „Standard“.
Zum Beispiel, wenn:

  • Immobilienvermögen besteht
  • Unternehmensreste betroffen sind
  • hohe oder atypische Gläubigerforderungen vorliegen
  • mehrere Sonderthemen ineinandergreifen

Ablauf in 4 Schritten:

  • Beratungsgespräch – diskret, strukturiert

  • Analyse – vollständige wirtschaftliche und rechtliche Einordnung

  • Schuldenbereinigungsplan – realistische Zahlungs-/Vergleichsstruktur

  • Gläubigerkommunikation – Verhandlungen in Ihrem Sinn

Kostenmodell:

  • Vergütungsvereinbarung nach Aufwand oder Festhonorar
  • Stundensatz: 416,50 € inkl. MwSt. (350 € netto)
  • Ratenzahlung möglich in bis zu drei Teilbeträgen
  • flexible Anpassung an Ihre Situation

Was ist mit den Gerichtskosten?

Unabhängig vom Paket entstehen im Insolvenzfall gerichtliche Verfahrenskosten.
Wenn Sie diese nicht sofort tragen können, beantragen wir mit Ihnen:

Stundung der Verfahrenskosten
Sie zahlen dann erst nach der Restschuldbefreiung zurück – je nach Leistungsfähigkeit.

Das schützt Sie davor, dass Kosten zur neuen Belastung werden.

Warum diese Kosten gut investiert sind

Das Wichtigste ist nicht der Betrag.
Das Wichtigste ist, was er für Sie bedeutet:

  • Stopp des Gläubigerdrucks
  • rechtssichere, fehlerfreie Antragstellung
  • Schutz des Existenzminimums
  • klare Strategie statt Chaos
  • echte Chance auf Neustart

Viele Mandanten sagen im Rückblick:
„Der größte Fehler war nicht die Insolvenz – sondern zu lange zu warten.“

Kostenfreie Ersteinschätzung - Klarheit in 15 Minuten – ohne Risiko.

Wenn Sie gerade unsicher sind, welches Paket passt, oder ob Insolvenz überhaupt nötig ist, starten Sie hier:

  • kurze Analyse Ihrer Lage

  • klare Empfehlung für den nächsten Schritt

  • auf Wunsch erste Kosteneinordnung

  • absolut vertraulich

FAQ – Häufige Fragen rund um den Insolvenzantrag

Was, wenn ich kein pfändbares Einkommen habe?

Auch dann ist Insolvenz möglich. Die Gerichtskosten werden gestundet und später in kleinen Raten gezahlt.

Ihr nächster Schritt

Sie müssen diese Entscheidung nicht alleine treffen.
Wir helfen Ihnen, den wirtschaftlich sinnvollsten und menschlich entlastendsten Weg zu finden – mit klaren Kosten und klarer Begleitung.