Dauer der Privatinsolvenz – Wie lange dauert Ihr Weg in die Schuldenfreiheit?

In drei strukturierten Phasen zur Restschuldbefreiung. Klar. Überschaubar. Planbar.

Der erste Schritt in die Entlastung: Zu wissen, wie lange alles dauert

Viele Menschen, die heute in unsere Kanzlei kommen, haben dieselbe Sorge:

„Bin ich dann jahrelang eingeschränkt? Wird die Insolvenz mein Leben komplett bestimmen?“

Unsere Erfahrung zeigt:
Die Angst ist verständlich — aber das Gegenteil tritt ein.

Eine Privatinsolvenz nimmt Ihnen nicht die Freiheit.
Sie gibt sie Ihnen zurück.

✔ Sie zahlen nur das, was Sie können
✔ Sie sind während des gesamten Verfahrens geschützt
✔ Sie erhalten finanzielle und emotionale Stabilität
✔ Und am Ende steht die Restschuldbefreiung – ein echter Neuanfang

Für alle Verfahren ab dem 01.10.2020 dauert die Privatinsolvenz regulär nur noch rund drei Jahre.

Damit ist der Weg in die Schuldenfreiheit heute überschaubar, klar strukturiert und rechtlich vollständig planbar.

Die drei Phasen der Privatinsolvenz — in der Übersicht

Gesamtdauer: ca. 3 Jahre + einige Wochen Vorbereitung

Für Verfahren vor dem 01.10.2020 gelten Übergangsregelungen (siehe unten).

Die Insolvenz gliedert sich in drei Abschnitte:

  1. Vorbereitungsphase (4–6 Wochen)
  2. Gerichtliches Insolvenzverfahren (ca. 1 Jahr)
  3. Wohlverhaltensphase (3 Jahre ab Verfahrenseröffnung)

1. Vorbereitungsphase (ca. 4–6 Wochen) – der Start in Ihre neue Ordnung

Wie schnell die Vorbereitung gelingt, hängt wesentlich davon ab, wie früh Sie geeignete Unterstützung in Anspruch nehmen.

Mit der Kanzlei Schmidt dauert die Vorbereitungsphase durchschnittlich:

➡ 4 bis 6 Wochen

In dieser Zeit:

  • strukturieren wir alle Unterlagen
  • ermitteln Ihre Gläubiger
  • erstellen Ihre Finanzübersicht
  • führen den außergerichtlichen Einigungsversuch durch
  • bereiten alle Antragsunterlagen vollständig vor

Warum professionelle Begleitung entscheidend ist

Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden kann, muss das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchsbestätigt werden – und zwar durch eine:

  • geeignete Person
  • geeignete Stelle

Wir übernehmen das vollständig für Sie.
Öffentliche Stellen haben Wartezeiten von 9–12 Monaten.
Bei uns starten Sie innerhalb weniger Tage.

Dauer bis zur gerichtlichen Eröffnung

Nach Einreichen des Antrags dauert es:

➡ 1 bis maximal 3 Wochen

(je nach Auslastung des Insolvenzgerichts)

Gleichzeitig stellen wir für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenstundung, sodass sich weder Zeit noch Geld verzögern.

2. Gerichtliches Insolvenzverfahren (ca. 1 Jahr)

Ist Ihr Antrag eingegangen, beginnt das eigentliche Verfahren.

Das Gericht:

  • setzt einen Insolvenzverwalter ein
  • sichert Ihre unpfändbaren Einkünfte
  • stoppt jegliche Einzelvollstreckung
  • ordnet die gleichmäßige Verteilung an

Der Insolvenzverwalter:

  • verwertet pfändbares Vermögen
  • erstellt eine Gläubigerliste
  • klärt offene Ansprüche
  • schützt Ihr Existenzminimum

Das Verfahren endet mit der Schlussverteilung.

Dauer:

➡ ca. 12 Monate

Kurze Entlastung zwischendurch

Während des gesamten Verfahrens gilt:
Sie zahlen nur, was Sie tatsächlich leisten können.
Der Rest wird rechtlich geschützt.

3. Wohlverhaltensphase (3 Jahre ab 01.10.2020)

Der wichtigste Abschnitt – und Ihr sicherer Weg in die Schuldenfreiheit.

Für alle Verfahren ab dem 01.10.2020 gilt:

➡ Dauer: 3 Jahre

(unabhängig von Höhe der Schulden oder der Quote)

Sie müssen in dieser Phase:

  • dem Insolvenzverwalter Veränderungen melden
  • einer zumutbaren Tätigkeit nachgehen oder sich bemühen
  • Ihren pfändbaren Einkommensanteil abführen

Das Gericht nimmt Ihnen in dieser Zeit keinen Aufwand ab — aber die Phase ist klar strukturiert und ohne zusätzliche Termine.

Wichtig:

Ihr Selbstbehalt steigt im Laufe der Zeit an.
→ Das motiviert und schafft Stabilität.

Sonderregelungen für ältere Verfahren (vor dem 01.10.2020)

Für ältere Verfahren gelten Übergangsfristen:

  • regulär 5 oder 6 Jahre
  • Verkürzung auf 5 oder 3 Jahre möglich
  • abhängig von Zahlungen & Kostenübernahmen

Datenschutzbedingt gelten gestaffelte Übergangsregelungen für:

Insolvenzanträge zwischen 17.12.2019 und 30.09.2020

Antrag gestelltDauer
17.03.2020 – 16.04.20205 Jahre + 4 Monate
17.04.2020 – 16.05.20205 Jahre + 3 Monate
17.05.2020 – 16.06.20205 Jahre + 2 Monate
17.06.2020 – 16.07.20205 Jahre + 1 Monat
17.07.2020 – 16.08.20205 Jahre
17.08.2020 – 16.09.20204 Jahre + 11 Monate
17.09.2020 – 30.09.20204 Jahre + 10 Monate

Kann die Wohlverhaltensphase verkürzt werden?

Für Verfahren ab dem 01.10.2020:

Nein, sie beträgt immer 3 Jahre.

Für ältere Verfahren vor dem 01.10.2020 gilt:

Es existieren folgende Möglichkeiten:

  1. Zahlung aller Verfahrenskosten
    → Verkürzung auf 5 Jahre
  2. Zahlung zusätzlich 35 % der Gläubigerforderungen + Kosten
    → Verkürzung auf 3 Jahre
  3. Insolvenzplanverfahren (Einigung während der Insolvenz)
    → sofortige Beendigung möglich
  4. Begleichung sämtlicher Forderungen (100 %)
    → sofortige Restschuldbefreiung

Unser Hinweis:

Ob eine Verkürzung sinnvoll und realistisch ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen anhand eines klar strukturierten Finanzplans.

Unser Tipp: Der sicherste und schnellste Weg ist eine gute Vorbereitung

Je früher Sie sich melden, desto schneller:

  • erhalten Sie Gläubigerschutz
  • können wir Unterlagen strukturieren
  • gewinnen Sie Ruhe und Orientierung

Mit der Schutzschild-Methode starten Sie in 3 Schritten:

Schritt 1

Schulden-Check-up

Klarheit statt Überforderung.

Wir analysieren Ihre Situation, sichten Unterlagen, prüfen Risiken und geben Ihnen erste konkrete Handlungsempfehlungen – verständlich und sofort umsetzbar.

Schritt 2

Schutzschild-Strategie

Druck stoppen, Existenz sichern.

Wir übernehmen die Kommunikation mit Gläubigern, sichern Ihr Existenzminimum im gesetzlichen Rahmen und bereiten alle Formalitäten für den Insolvenzantrag vor.

Schritt 3

Schuldenfrei-Wegweiser

Sichere Begleitung bis zum Antrag.

Wir erstellen Ihren Insolvenzantrag vollständig, rechtssicher und ohne Formfehler – und begleiten Sie bis zur Eröffnung des Verfahrens.

Finden Sie heraus, wie schnell Ihre Schuldenfreiheit möglich ist

Kostenfreie Ersteinschätzung – anonym & unverbindlich

  • schnelle Einschätzung

  • konkrete Handlungsempfehlungen

  • absolut vertraulich

  • in wenigen Minuten online