Autofinanzierung und Leasing in der Insolvenz: Viele Schuldner nehmen ein Auto mit in die Insolvenz. Hier stellt sich jedoch die Frage, was mit dem Auto genau passiert. Zuerst muss unterschieden werden, ob es sich um ein finanziertes Auto oder um ein eigens Auto handelt. Wichtig: Sie dürfen das Fahrzeug nie vor dem Insolvenzverwalter verstecken!
Bank zählt als Gläubiger
Leasing oder eine Autofinanzierung geht immer mit einer Bank einher. Die Bank zählt im Insolvenzverfahren zu Ihren Gläubigern. Durch den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Insolvenzgläubiger gehört also auch die Bank der Autofinanzierung in die Gläubigerliste von Ihrem Insolvenzantrag. Somit muss die Bank gleichwertig behandelt werden und Sie dürfen die Raten nicht einfach weiterhin so zahlen. Der Insolvenzverwalter wird alle Gläubiger einschließlich der Bank anschreiben. Diese kann Ihnen den Vertrag sofort kündigen, sodass Sie das Auto abgeben müssen. Eine Möglichkeit wäre hier, dass ein Freund für Sie den Finanzierungsvertrag/das Leasing übernimmt und sie es weiterhin nutzen dürfen. Auf diesem Weg können Sie Ihr Fahrzeug behalten. Allerdings muss Ihr Freund den Vertrag komplett in dieser Version fortführen. Die Bank schreibt ihn also nur ohne Änderungen um. Der gleiche Fall zählt bei einem geleasten Auto. Auch hier besteht nur die Möglichkeit, dass ein Freund den Vertrag in der alten Version fortführt.
Die Bank ist auf der Gläubigerliste
Leasing oder eine Autofinanzierung geht immer mit einer Bank einher. Die Bank zählt im Insolvenzverfahren zu Ihren Gläubigern. Durch den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Insolvenzgläubiger gehört also auch die Bank der Autofinanzierung in die Gläubigerliste von Ihrem Insolvenzantrag. Somit muss die Bank gleichwertig behandelt werden und Sie dürfen die Raten nicht einfach weiterhin so zahlen. Der Insolvenzverwalter wird alle Gläubiger einschließlich der Bank anschreiben. Diese kann Ihnen den Vertrag sofort kündigen, sodass Sie das Auto abgeben müssen. Eine Möglichkeit wäre hier, dass ein Freund für Sie den Finanzierungsvertrag übernimmt und sie es weiterhin nutzen dürfen. Auf diesem Weg können Sie Ihr Fahrzeug behalten. Allerdings muss Ihr Freund den Vertrag komplett in dieser Version fortführen. Die Bank schreibt ihn also nur ohne Änderungen um. Der gleiche Fall zählt bei einem geleasten Auto. Auch hier besteht nur die Möglichkeit, dass ein Freund den Vertrag in der alten Version fortführt.
Leasing: Das eigene Auto behalten
Gehört das Auto Ihnen, wird der Insolvenzverwalter es in jedem Fall verwerten wollen. Möchten Sie das Auto behalten, so müssten Sie das Auto bewerten lassen und diesen Wert in die Insolvenzmasse einzahlen. Somit kaufen Sie Ihr eigenes Auto dem Insolvenzverwalter ab. Auch ältere Fahrzeuge werden vom Insolvenzverwalter noch verwertet und fallen nicht einfach aus die Insolvenzmasse aus. Erhalten Sie jedoch von Ihrem Arbeitgeber ein Bestätigungsschreiben, dass Sie das Fahrzeug zum Ausüben Ihres Berufs benötigen, darf der Insolvenzverwalter Ihnen den Wagen nicht wegnehmen. Oder Sie übertragen den Wagen kurz vor dem Insolvenzverfahren noch auf einen Freund. Deckt der Insolvenzverwalter diesen Transfer aus, kann er jedoch wieder rückgängig gemacht werden.
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