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Besteht Arbeitspflicht in der Insolvenz?

Hier erhalten Sie eine Antwort auf den Themenbereich Restschuldbefreiung

Arbeitspflicht in der Insolvenz: Der Arbeitswille sinkt bei Betroffenen in einer Insolvenz enorm. Schließlich können Sie nur den nicht-pfändbaren Teil des Lohns behalten. Alles über die Pfändungsgrenzen hinweg wird abgegeben. Allerdings besteht eine gesetzliche Arbeitspflicht in der Insolvenz zur Ausübung einer entsprechenden und angemessenen Erwerbstätigkeit. Diese wird jedoch nicht immer eingefordert. Besteht der Insolvenzverwalter allerdings auf die Pflicht, stehen regelmäßige Bewerbungen auf der Tagesordnung.

Keine Beschäftigung ablehnen

Laut §295 der Insolvenzordnung sind alle Betroffenen verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Besteht bei Ihnen keine Beschäftigung, dann müssen Sie sich darum bemühen und sich regelmäßig bewerben. Eine zumutbare Beschäftigung darf nicht abgelehnt werden. Diese Vorgaben gelten insgesamt sechs Jahre während des kompletten Insolvenzverfahrens. Über die Beschäftigung soll ein möglichst großer Teil der Verbindlichkeiten aller Insolvenzgläubiger noch mit ausgeglichen werden.

Untersagung der Restschuldbefreiung

Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie den Insolvenzverwalter über Ihre Beschäftigungsverhältnisse informieren. Werden Sie gekündigt im aktuellen Verhältnis, so müssen Sie eine neue Beschäftigung suchen. Lehnen Sie eine entsprechende Stelle ab oder bemühen Sie sich als Arbeitsloser nicht genügend, kann Ihnen die Restschuldbefreiung von einem Gläubiger untersagt werden.

Ausbildung oder Weiterbildung

Maßnahmen zu einer neuen Ausbildung oder einer Weiterbildung sind vom Gesetz her nur erlaubt, wenn Sie Aussichten auf einen besser bezahlten Beruf haben und damit noch mehr Gläubiger befriedigen können. Verdienen Sie also als Schuldner unterhalb der Pfändungsgrenze und haben Sie eine geringe berufliche Qualifikation, stellt eine Ausbildung oder Weiterbildung kein Problem dar. Bei einem hohen Verdienst muss eine Fortbildungsmaßnahme gut begründet sein. Allerdings entscheidet hier der Insolvenzverwalter, wodurch sehr viel von seiner Person abhängt. Bei einem strengen Verwalter ist Widerstand zwecklos.

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