Zum Inhalt springen

Das Insolvenzplan­verfahren in zehn Schritten

Insolvenzplanverfahren in 10 Schritten:

Das Insolvenzplanverfahren beginnt immer mit dem Einreichen eines fertigen Insolvenzplans. Der Plan bedarf ein großes Stück Vorbereitung und muss nach Fertigstellung dem Gericht vorgelegt werden. Hier wird dessen Rechtskraft geprüft und bestätigt. Der komplette Prozess des Verfahrens umfasst 10 Schritte: Schritt 1: Das Verfahren kann erst beginnen, wenn der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht wurde. Schritt 2: Danach werden die formellen Voraussetzungen des Antrags vom Gericht überprüft. Damit der Plan nicht zusätzlich gefährdet wird, kann die Verwertung und Verwaltung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt werden. Schritt 3: Die Gläubiger werden nun zu einem Abstimmungstermin geladen. Alle Gläubiger, der Schuldner, der Insolvenzverwalter und der der Betriebsrat nehmen an diesem Termin teil. Schritt 4: In diesem Termin wird der komplette Insolvenzplan erörtert und das Stimmrecht der Gläubiger geprüft. Danach findet eine Anhörung der Gläubiger statt auch hinsichtlich der möglichen Änderungsvorschläge. Schritt 5: Die Gläubiger stimmen danach über den Insolvenzplan ab. Dabei sind auch absonderungsberechtigte Gläubiger stimmberechtigt, wenn der Schuldner bei ihnen auch privat haftet und die Gläubiger auf die abgesonderte Befriedigung verzichten. Schritt 6: Für die Abstimmung werden Gläubigergruppen gebildet. Gruppe für Gruppe muss dann entscheiden. Bei der Bildung der Gruppen kann ein wichtiger Punkt für den Erfolg des Planes berücksichtigt werden. Schritt 7: Nach Aufruf von der Stimmliste muss jeder Gläubiger öffentlich bekanntgeben, ob er für den Plan spricht oder dagegen. Schritt 8: Wurde der Plan durch die Gläubiger und den Schuldner angenommen, so kann die Bestätigung des Gerichts folgen. Danach ist der Insolvenzverwalter anzuhören. Schritt 9: Im nächsten Schritt wird die Rechtskraft des Plans festgesetzt, sodass alle niedergeschriebenen Wirkungen jetzt für alle Beteiligten gelten. Schritt 10: Sobald der Plan rechtskräftig ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, das Unternehmen ist schuldenfrei und alle gerichtlichen Verfügungen werden ebenso aufgehoben.  

Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie Ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

  Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken