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Das Verhalten der Bank bei Kontopfändung

 

Viele Unternehmer oder beispielsweise GmbH-Geschäftsführer waren schon einmal von einer – veranlasst durch ihre Bank Kontopfändung betroffen. Um darauf zielführend und richtig zu reagieren, ist es hilfreich, das Verhalten der Bank nach einer Kontopfändung zu verstehen.

Fehlerhafte Steuerbescheide des Finanzamts: das Verhalten der Bank nach einer Kontopfändung

Dem Finanzamt steht es zu, Ihre Bescheide im Kleingedruckten unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen. Das bedeutet für Sie, dass das Finanzamt Steuerbescheide ausstellt, von denen sich später ergibt, dass sie fehlerhaft ausgestellt wurden. So entstehen im Nachhinein Steuerrückstände in für Sie schon abgeschlossenen Zeiträumen.

Erhalt der Information

Wenn derartige fehlerhafte Bescheide in der Welt sind, reagiert Praxis schnell darauf. Besonders schnell handeln die Behörden bei Steuerzahlern, die schon mehrfach durch Steuerrückstände aufgefallen sind. Zuerst informiert die Einzugsstelle des Finanzamts die Bank des Steuerpflichtigen über diese Maßnahmen.

Bearbeitung der Information

Die Bank ist dann dazu verpflichtet, alle Auszahlungen sofort einzustellen. Dies geschieht nicht zwingend durch den jeweiligen Sachbearbeiter, sondern in vielen Fällen durch irgendeinen Sachbearbeiter, dem der Kontoinhaber nicht bekannt ist. Aus der Praxis sind auch immer wieder Fälle bekannt, in denen der Kontoinhaber erst nach dem Hinweis eines Lieferanten von der Sperrung erfuhr.

 

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