Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht Ihnen, Ihre Finanzen wieder selbst in die Hand zu nehmen und einen Neuanfang ohne Insolvenzverwalter zu starten. Wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch zur Schuldenregulierung fehlschlägt, tritt das Insolvenzgericht in Aktion. Dabei ist es wichtig, dass der außergerichtliche Einigungsversuch innerhalb der letzten sechs Monate vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stattgefunden hat. Liegt er länger als sechs Monate zurück, muss ein neuer außergerichtlicher Einigungsversuch gestartet werden.
Schritt 1: Der schriftliche Antrag und die Bedeutung der Restschuldbefreiung
Das Verfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. Dabei kann Sie Ihr Schuldnerberater unterstützen und Ihnen bei der Vorbereitung helfen. In der Regel müssen Sie nur noch die ausgefüllten Formulare unterschreiben und gleichzeitig die Restschuldbefreiung beantragen. Wenn Sie Aussicht auf Stundung der Verfahrenskosten haben, sollte Ihr Berater einen entsprechenden Antrag stellen.
Schritt 2: Die Einreichung des Insolvenzantrags und die Rolle des Gerichts
Für die Einreichung des Insolvenzantrags müssen alle bisherigen schriftlichen Kommunikationen beim Gericht eingereicht werden. Dabei muss für jedes Dokument eine Kopie für jeden Gläubiger erstellt werden. Dieser Prozess erfordert Zeit und Geld, da die Kosten nicht über das Stundungsverfahren abgerechnet werden können. Alle Unterlagen müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Eröffnung des Verfahrens eingereicht werden.
Das Gericht leitet Ihre Kopien, die Vermögensübersicht und den möglicherweise überarbeiteten Schuldenbereinigungsplan an alle Gläubiger weiter und legt eine kurze Notfrist von einem Monat für eine Stellungnahme fest. Innerhalb dieser Frist ist eine Stellungnahme an das Gericht möglich. Das Ausbleiben einer Stellungnahme wird als stillschweigende Zustimmung interpretiert.
Schritt 3: Die Zustimmung der Gläubiger und die gerichtliche Einigung
Die Mehrheitsverhältnisse der Gläubiger sind entscheidend für den weiteren Verlauf. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger oder die Mehrheit der Gesamtschuld dem Einigungsversuch zu, führt dies zu einer gerichtlichen Einigung. Das bedeutet, wenn der Schuldner die im Schuldenbereinigungsplan festgelegten Beträge vollständig bezahlt hat (sei es durch Ratenzahlung oder Einmalzahlung), werden die Restschulden getilgt.
Einzelne Gläubiger können das Insolvenzverfahren nicht blockieren. Das Gericht ersetzt durch einen Beschluss ihre Zustimmung, da sie durch die Einigung nicht schlechter gestellt werden als die anderen Gläubiger. Wenn jedoch die ablehnenden Gläubiger die „Mehrheit des Kapitals“ darstellen, scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch und das Insolvenzverfahren wird eröffnet.
Schritt 4: Die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Trotz des erhöhten Drucks auf die Gläubiger ist es dem Gericht nicht immer möglich, eine Einigung zu erzielen. In diesem Fall leitet der Richter das tatsächliche Verbraucherinsolvenzverfahren gegen Sie ein.
Fazit: Auf dem Weg zur finanziellen Freiheit
Der gerichtliche Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren bietet die Möglichkeit, die finanzielle Situation wieder selbst zu regeln und einen Neuanfang ohne Insolvenzverwalter zu wagen. Mit Unterstützung eines Schuldnerberaters können Sie die notwendigen Schritte unternehmen und Ihre Gläubiger in die Schuldenregulierung einbeziehen. Machen Sie den ersten Schritt in Richtung finanzieller Freiheit und nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Beratung, um mehr über die gerichtlichen Abläufe im Insolvenzantragsverfahren zu erfahren.
Hilfe steht Ihnen zu Seite
Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Kontaktieren Sie noch heute unsere Kanzlei, um eine kostenlose telefonische Beratung zu vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den gerichtlichen Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten und Ihre Schulden auf dem Weg zur finanziellen Freiheit zu regeln. Zögern Sie nicht und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zukunft in die Hand nehmen!
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