Justizplattform? Jetzt haben wir es amtlich. Was ist, wenn dadurch eine Frist versäumt wird?
Der BGH kommt in einer Entscheidung vom 10.10.2013 – Az: IX ZB 229/11 – zu folgendem Ergebnis: Die Abfragemaske der Justizplattform ist irreführend gestaltet. Es mangelt ihr an einer verlässlichen und einfachen Handhabung.
Versuchen Sie es selbst!
Geben Sie erst den Vornamen und dann den Nachnamen ein. Das Ergebnis: Sie erzielen keinen Treffer. Nach der Logik des Systems müssen Sie erst den Nachnamen und dann den Vornamen oder ausschließlich den Nachnamen eingeben. Hinweise darauf, dass nur der Familienname eingeben werden darf, vermisst der BGH.
Wie war der Ausgangsfall?
Das Insolvenzgericht hatte bei seinen Veröffentlichungen den Schuldnernamen unterschiedlich verwendet: mal waren Beschlüsse mit zweimal mit vorangestelltem Vornamen des Schuldners und zweimal mit durch Komma abgetrenntem nachgestellten Vornamen des Vornamen des Schuldners eingestellt. Die Trefferquote des Gläubigers war gleich Null. Erleiden Sie durch einen „Bedienungsfehler“ einen Rechtsverlust, weil Sie vom Insolvenzgericht nicht über den Anhörungstermin informiert worden sind, um einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, dann hilft diese BGH-Entscheidung weiter. Durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird die unverschuldete Fristversäumnis wieder ungeschehen gemacht und die Anhörung muss wiederholt werden.
Justizplattform? Haben Sie noch Fragen?
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