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Erbschaft während der Wohlverhaltens­periode

Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode: Eine Privatinsolvenz gliedert sich grundsätzlich in zwei Teile. Nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnt die Wohlverhaltensphase. Sie ist mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach etwa ein bis drei Jahren gültig und ist die Vorlaufphase zur Restschuldbefreiung. Ab diesem Zeitpunkt gehen kaum noch neue Vermögensanteile in die Insolvenzmasse ein. Wie verhält es sich also mit einer Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode?

Ablauf der Wohlverhaltensperiode

Die Wohlverhaltensperiode dauert in einem normalen Insolvenzverfahren etwa sechs Jahre an. Diese Frist gilt allerdings nicht erst ab der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Sie ist bereits ab der Verfahrenseröffnung gültig. Erben Sie als Schuldner während Sie sich in der Wohlverhaltensperiode befinden, müssen Sie die Hälfte des Erbes an den Insolvenzverwalter herausgeben. Somit geht das Erbe auch nach dem Insolvenzverfahren noch zur Hälfte in die Insolvenzmasse ein. Der Insolvenzverwalter muss über diesen Vorgang zwingend benachrichtigt werden. Andernfalls verletzten Sie ihre Pflichten, denen Sie in genau dieser Phase nachkommen müssen. Die Folge: Sie riskieren die Restschuldbefreiung.

Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode: Erbe ausschlagen

Auch in der Wohlverhaltensperiode ist es möglich, eine Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode auszuschlagen oder den Pflichtanteil nicht geltend machen zu müssen. Schlagen Sie das Erbe nicht aus, so wird die Hälfte des Pflichtteils oder des gesamten Erbes Teil der Insolvenzmasse. Besteht der Erbfall bereits im Insolvenzverfahren und Sie treten das Erbe erst in der Wohlverhaltensperiode an, so ist dennoch das gesamte Erbe an den Insolvenzverwalter herauszugeben. Eine andere Möglichkeit: Sie schlagen das Erbe aus und einigen sich mit den Miterben (meistens den Geschwistern). Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode:

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