Firma in Insolvenz: Tipps für Arbeitnehmer:
In Deutschland gibt es jährlich mehrere Tausend Insolvenzen von Unternehmen, Selbstständigen und Gesellschaftern. Vor allem mittelständige Unternehmen leiden sehr schnell unter finanziellen Engpässen und riskieren dadurch ein Großteil der Arbeitsplätze. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie sich als Arbeitnehmer eines kritischen Unternehmens verhalten können.
Firma in Insolvenz: Tipp 1: Kündigungsfristen
Im Falle einer Insolvenz (siehe: Insolvenz Arbeitgeber) werden im Unternehmen viele Kündigungen ausgesprochen. Der Zeitpunkt der Kündigung spielt hier eine wichtige Rolle. Trotz Insolvenz bleibt ein Arbeitsvertrag mit allen seinen Inhalten bestehen. Arbeitslohn und Gehalt müssen auch weiterhin bezahlt werden und der Arbeitgeber muss seinen Verpflichtungen genauso wie der Arbeitnehmer nachkommen. Allerdings können sich während der Insolvenz der Arbeitsinhalt und der Umfang ändern und durch einen neuen Vertrag bestätigt werden. Der Insolvenzverwalter darf Sie als Arbeitnehmer beispielsweise auch freistellen. Ein Kündigungsgrund liegt aber nicht zwingend vor. Auch hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Tipp 2: Kündigungsschutz
Arbeitnehmer in Elternzeit oder im Mutterschutz stehen ohnehin unter Kündigungsschutz. Dieser bleibt auch in der Insolvenz bestehen. Gleichzeitig gibt es bei Menschen mit Behinderung einen Sonderkündigungsschutz. Nur mit der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde ist hier eine Kündigung möglich. Der Insolvenzverwalter kann diese Mitglieder des Betriebes nur außerordentlich kündigen.
Tipp 3: Wiedereinstellung
Nach einer rechtmäßigen Kündigung besteht kein allgemeingültiger Anspruch auf Wiedereinstellung. Liegt ein Betriebsübergang vor, so zeigt sich die Lage etwas anders. Wird das Unternehmen beispielsweise nach einer Stilllegung und der Kündigung der Arbeitnehmer fortgeführt, können Sie auf eine Wiedereinstellung setzen. Bei abgelaufener Kündigungsfrist ist das nicht mehr möglich. Tipps für Arbeitnehmer? Fragen?
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