Was gehört zum Insolvenzantrag
Der Antrag selbst ist ein Formblatt zur Verfahrenseröffnung des Insolvenzverfahrens. Allerdings gibt es mehrere Anlagen, die hier berücksichtigt werden müssen. Zunächst müssen Schuldner über ihr Vermögen das Verfahren eröffnen und können gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Es ist anzugeben, ob und wann bereits ein solcher Antrag gestellt wurde. Außerdem werden Sie im Antrag selbst über die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht informiert und versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Danach folgen die weiteren Anlagen:
- Personalbogen
- Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs mit außergerichtlichem Plan
- Gründe für das Scheitern der außergerichtlichen Einigung
- Abtretungserklärung
- Vermögensübersicht
- Vermögensverzeichnis mit den darin vorgesehenen Ergänzungsblättern
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Schuldenbereinigungsplan
- Sonstige
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Falsch beraten?
Die Praxis zeigt: Viele Schuldner werden falsch oder unzureichend beraten. Die zuständigen Beratungsstellen sind überlastet oder es geht nur noch um das Abarbeiten der vielen Fälle. Oftmals kann ein Insolvenzantrag vermieden werden, wenn ein entsprechendes Vergleichsverfahren durchgeführt wird. Auch über einen Insolvenzplan ist es mittlerweile möglich, die Privatinsolvenz zu vermeiden. Daneben benötigt man für den Insolvenzantrag ohnehin eine Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Vergleich. Diesen stellen wir gern in unserer Kanzlei aus. Formular für die Privatinsolvenz:
Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!
Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.
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