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Gehaltspfändung bei Insolvenz – das dürfen Sie behalten

Gehaltspfändung bei Insolvenz:

Eine Verbraucherinsolvenz geht mit der Offenlegung aller Vermögensverhältnisse einher. Dazu gehört auch die Angabe des eigenen Einkommens. Es gibt eine Grundversorgung während der Insolvenz, mit der Ihnen ein kleiner Teil Ihres Gehalts verbleibt. Wie viel dürfen Sie also zur freien Verfügung behalten? Unser Pfändungsrechner hilft Ihnen weiter (https://sg-kanzlei.de/expertenlexikon/pfaendungsrechner/).

Pfändungsberechnung und unpfändbares Einkommen

Die Pfändung des Einkommens erfolgt laut § 840 ZPO (Zivilprozessordnung) direkt beim Arbeitgeber. Er ist für die Berechnung zuständig und überweist den pfändbaren Lohnanteil an den Insolvenzverwalter. Die Pfändungsgrenzen gelten immer nach den aktuellen Vorschriften des §850c ZPO. Zu den unpfändbaren Teilen des Arbeitseinkommens gehören gemäß § 850a ZPO:

  • Die Hälfte der Vergütung für Mehrarbeit (Ãœberstunden; Stundenlohn und Zuschläge).
  • Das zusätzliche Urlaubsgeld (die Lohnfortzahlung während des Urlaubs ist pfändbar).
  • Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Ãœblichen nicht übersteigen.
  • Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen.
  • Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial.
  • Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Ãœblichen nicht übersteigen.
  • Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro.
  • Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird.
  • Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge.
  • Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen.
  • Blindenzulagen
  • Vermögenswirksame Leistungen

Der pfändbare Lohnanteil berechnet sich später aus dem bereinigten Nettogehalt. Viele Schuldner kennen sich mit der Berechnung nicht aus und wissen nicht, was ihnen monatlich zusteht. Über unseren Pfändungsrechner rechnen Sie sich bequem den verbleibenden Betrag nach der Pfändung aus. Zu berücksichtigen sind dabei die Unterhaltspflichten. Haben Sie unterhaltspflichtige Kinder? Dann bleibt Ihnen eine höhere Pfändungsgrenze.  

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