Zum Inhalt springen

Gekündigt: Arbeitsverhältnis in der Insolvenz

Arbeitsverhältnis in der Insolvenz: Das private Insolvenzverfahren kann enormen Einfluss auf das bestehende Arbeitsverhältnis in der Insolvenz nehmen. Viele Schuldner trauen sich nicht, über eine mögliche Insolvenz zu sprechen und haben Angst vor einer Kündigung. Darf der Vertrag so einfach gekündigt werden und muss der Arbeitgeber von der Insolvenz erfahren?

Kündigung des Arbeitsvertrages nicht möglich

Der Arbeitsvertrag zwischen dem Schuldner und seinem Arbeitgeber darf auch von einem Insolvenzverfahren nicht berührt werden. Ihnen als Schuldner steht es weiter frei, den Vertrag selbst zu kündigen oder einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen. Eine Zustimmung von Ihrem Insolvenzverwalter ist nicht notwendig. Dennoch dürfen Sie ihre Arbeitsverhältnisse nicht mutwillig verschlechtern. So sehen es die Rechte und Pflichten der Insolvenz und Wohlverhaltensphase vor. Auch der Arbeitgeber darf Ihnen das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, nur weil Sie sich im Insolvenzverfahren befinden. Als besonderer oder außerordentlicher Kündigungsgrund gilt dies nicht. Dennoch gibt es Ausnahmen, wenn beispielsweise in der jeweiligen Branche eine extreme Vertrauenswürdigkeit gefragt ist. Bei Kassierern einer Bank können Lohnpfändung oder die Meldung zur Insolvenz ihre Konsequenzen mit sich bringen. In größeren Unternehmen wird meist eine Versetzung in einen anderen Bereich angestrebt.

Kenntnis von der Insolvenz

Sie brauchen und können die Insolvenz nicht vor Ihrem Arbeitgeber geheim halten. Nach der Verfahrenseröffnung wird der Insolvenzverwalter Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen. Er bittet um Mitteilung zur Höhe der Einkünfte. Besitzen Sie ein pfändbares Einkommen, so muss der Arbeitgeber den Betrag an den Insolvenzverwalter abführen. Sie bekommen dann nur noch die Differenz überwiesen. Wie hoch die Grenze zum pfändbaren Einkommen liegt, ist in der aktuellen Pfändungstabelle verzeichnet. Arbeitsverhältnis in der Insolvenz:

Sie brauchen professionelle Hilfe? Wir gehen diesen Weg mit Ihnen!

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service:

Es wird unsere Aufgabe sein, Sie von der Beratung bis hin zur Umsetzung der besprochenen Strategie zu begleiten.

Dabei umfasst unser Leistungspaket neben den rechtlichen, auch die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Ganz gleich in welcher Rechtsform Sie ihre Unternehmung betreiben: Unser zufriedener Mandantenstamm besteht aus Einzelunternehmern, Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Beratungsphilosophie: Wir bringen Sie an Ihr Ziel als Ihr persönlicher
Mutmacher
Problemlöser
Querdenker
Erfolgstrainer
Überlebenstrainer und
Kapitalbeschaffer.
Wollen Sie alle relevantes Details noch einmal nachhören? Wir bieten Ihnen zu diesem brennenden Thema ein Video an, das auf Ihre Fragen eingeht.

Mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zu vielen anderen Themen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei Schmidt. Für hilfreiche Videos zu anderen Fragestellungen klicken Sie hier.


Kompaktes Wissen zum Thema Schulden und Insolvenz: Downloaden Sie sich jetzt unseren Insolvenzratgeber als eBook mit über 160 Seiten Fachwissen!
Kostenfreier Download eBook „Insolvenzratgeber“ hier klicken