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Insolvenzverfahren: Pro und Contra

Insolvenzverfahren: Pro und Contra? Eine spannende Frage, die wir hier beantworten.

Der Schritt in die Insolvenz ist sowohl für Privatpersonen als auch für Selbstständige schwer. Lediglich die Rechtsformen der GmbH und ähnliche stehen unter der Antragspflicht und kommen bei finanzieller Notlage nicht an einem Insolvenzverfahren vorbei. Gerade Freiberufler oder Einzelunternehmer wollen das Ende ihres Betriebes nicht anerkennen und kämpfen lieber. Dabei stellt sich die Frage: Soll die Insolvenz angemeldet werden oder nicht?

Contra Insolvenzverfahren

Die Insolvenz bedeutet in den meisten Fällen auch die Aufgabe der Selbstständigkeit. Zwar gibt es auch die Möglichkeit, die Selbstständigkeit fortzuführen, sie ist jedoch sehr schwierig. Besteht also die begründete Chance auf eine Besserung der finanziellen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Situationen, so sollten Sie in Verhandlungen mit den Gläubigern gehen. Möglicherweise halten diese still, bis die Phase vorüber ist. Haben Sie kein Vermögen zum vollstrecken, können Sie auch hier mit den Gläubigern verhandeln. Für einige Zeit halten die Betroffenen ihre Füße still. Außerdem bietet sich das Insolvenzverfahren nicht an, wenn Sie ohnehin keine Restschuldbefreiung erhalten würden. Sie betrifft beispielsweise eine Straftat wegen Bankrott. Informieren Sie sich deshalb vorher über die Rechtslage und die möglichen Risiken in Ihrem Bereich. Ebenso wenig lohnt sich das Verfahren, wenn der Großteil der Schulden ohnehin aus der Restschuldbefreiung herausgenommen ist.

Pro Insolvenzverfahren

Mit dem Antrag des Insolvenzverfahren leben Sie in einer rechtlich geregelten Situation. Natürlich ist dieser Schritt nicht schwer, doch es gibt klare Richtlinien und keine Verhandlungen mit den Insolvenzgläubigern mehr. Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung sind Sie in maximal sechs bis sieben Jahren schuldenfrei und können von vorn beginnen. Sie sollten dennoch einen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern anstreben.

 

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