Guter Kontakt zum Insolvenzverwalter:
Der Insolvenzvertreter sichert Ihr Vermögen und ist erster Ansprechpartner bei allen Fragen zum Verfahren. Allerdings muss er möglichst viel Insolvenzmasse für die Gläubiger sicher und steht faktisch auf deren Seite. Wie gut sollte also der Kontakt zum eigenen Insolvenzverwalter sein?
Kontakt zum Insolvenzverwalter: Denken Sie an die Auskunftspflicht
In der Regel werden Sie Ihren Insolvenzverwalter nur einmal zu einem persönlichen Gespräch kennenlernen. Der weitere Kontakt erfolgt in den meisten Fällen schriftlich. Zunächst muss der Insolvenzverwalter Ihre finanzielle Situation beurteilen und ein Gutachten für das Gericht erstellen. Sämtliche Informationen zu Ihrem Vermögen, Unterlagen und Belege müssen Sie umgehend dem Verwalter zur Verfügung stellen. Kommen Sie dieser Auskunfts- und Mitwirkungspflicht und seinen Anforderungen nach, so wird es im Laufe des Verfahrens nur noch selten Kontakt geben. In der Regel ist der seltene Kontakt ein gutes Zeichen und Sie dürfen sich keinesfalls immer nach dem Sachstand erkundigen.
Sie sind nicht rechtlos
Als Schuldner sollten Sie den Insolvenzverwalter nicht als Ihren Freund betrachten. Schließlich will er Ihnen nicht helfen, sondern sämtliches Vermögen verwerten. Bleiben Sie daher auf einer sehr sachlichen Ebene. Mit dem Geld unterhalb der Pfändungsgrenze können Sie verfahren, wie Sie möchten. Auch für einen Urlaub und für einen Umzug müssen Sie den Insolvenzverwalter nicht um Erlaubnis fragen. Allerdings haben Sie die Veränderungen in Ihrem Leben mitzuteilen. Das bedeutet: andere Wohnanschrift oder auch andere Einkommensverhältnisse. Zusätzlich rechtlichen Rat können Sie sich trotzdem einholen, denn auch im Insolvenzverfahren sind Sie nicht rechtlos.
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