Haftet der Ehegatte?
Der Ehegatte haftet bei Insolvenz nicht automatisch. Gehen Sie also in Insolvenz, so haftet Ihr Ehepartner nicht automatisch für Ihre Schulden mit. Jeder steht hier für das ein, was er selbst auch unterschieben hat. Nur mit seiner Unterschrift ist Ihr Ehegatte oder auch zukünftiger Ehegatte haftbar. Wenn er also auf keinem Dokument, was die Insolvenz betrifft, seine Unterschrift geleistet hat, so ist er auch von dem folgenden Verfahren nicht betroffen. Jeder haftet für seine eigenen Schulden und für das, was er letztlich auch selbst unterschieben hat.
Geteilte Gerichtskosten
Der einzige Punkt sind die Gerichtskosten. Es kann passieren, dass Ihr Ehepartner die Gerichtskosten für das Verfahren vorstrecken muss. In der Regel werden die Gerichtskosten gestundet. Hierbei leiht der Staat das Geld für das Verfahren. Sie müssen den Betrag dann nach dem beendeten Verfahren und nach dem Erhalt der Restschuldbefreiung zurückzahlen. Muss Ihr Ehepartner die Kosten vorstecken, so beläuft sich dies auf eine Summe von ca. 1.500 Euro, die sofort getilgt werden müssen. Ist Ihr Ehegatte vermögend oder besitzt ein besonders hohes Einkommen, beispielsweise über 2.500 Euro netto, so muss er die Gerichtskosten komplett vorstrecken. Auf einem anderen Weg kann das Gericht jedoch nicht in das Vermögen des Ehegatten eingreifen. Trotz Ehe werden Sie bei Insolvenz getrennt betrachtet.
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