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Haftung für Schulden von Freunden oder Geschäftspartnern?

  Die Haftung für Schulden von Ehegatten, Freunden oder Geschäftspartnern ist von den Vertragsmodalitäten abhängig. So haften Sie für die Schulden Ihres Ehegatten nicht automatisch. Für die Schulden der Geschäftspartner bei einer GbR werden Sie auch für die komplette Haftung herangezogen.

Haftung in der Ehe

Haftung des Ehepartners Eine Haftung erfolgt nie automatisch. Leben Sie mit dem Schuldner in einem Haushalt, sind verheiratet oder haben eine Lebensgemeinschaft zusammen, müssen Sie nicht automatisch für dessen Schulden einstehen. Gerade bei Ehegatten sind sich viele Schuldner unsicher. Sie denken, nur bei einer Gütertrennung ist eine Haftung ausgeschlossen. Dem ist jedoch nicht so. Auch ohne Gütertrennung erfolgt der Haftungsausschluss. Die Gütertrennung ist jedoch sinnvoll, wenn beispielsweise das Vermögen beim Ehegatten bleiben soll, der es auch in die Ehe eingebracht hat oder während der Ehe verdient hat. Auf die Schulden des anderen Ehegatten hat dies jedoch keine Auswirkung. Man haftet prinzipiell nur für das, was man auch unterschieben hat. Lediglich die Gerichtskosten müsste der Ehepartner übernehmen. Eine Ausnahme gibt es bei der Einkommenssteuer. Hier haftet jeder Ehegatte auf die volle Einkommenssteuer. Diese Haftung lässt sich mit einem Antrag auf getrennte Veranlagung ausschließen. Der Antrag wird bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt.

Haftung für Schulden von Freunden und Haftung bei Geschäftspartnern

Haben Sie sich mit einem Geschäftspartner zu einer GbR zusammengeschlossen, so haften alle Gesellschafter gemeinschaftlich für die Schulden. Dies betrifft die volle Summe. Werden Darlehensverträge oder Leasingverträge von allen Gesellschaftern unterschrieben, ist die Haftung ohnehin eindeutig. Für das, was Sie unterschrieben haben, müssen Sie letztlich auch haften.

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