Hausrat für Beruf und Ausbildung
Grundsätzlich dürfen Dinge für den Beruf oder die Ausbildung nicht gepfändet werden. Dazu gehören beispielsweise Bücher, Computer, Scanner und andere fachbezogene Gegenstände. Ebenso sind viele Dinge aus dem alltäglichen Leben nicht der Pfändung unterworfen. Diese Dinge stehen im persönlichen Gebrauch und dienen einer bescheidenen Lebensführung. Dazu gehören:
- Kleidungsstücke
- Betten
- Wäsche
- Hausgeräte
- Küchengeräte
Was ist eine bescheidene Lebensführung?
Die bescheidene Lebensführung muss in diesem Fall jedoch interpretiert werden und ist oft an der Verschuldung gemessen. Während man früher einen Farbfernseher als unbescheiden ansah, haben sich die Zeiten längst geändert. Nur besonders wertvolle Gegenstände unterliegen hier also der Pfändung. Der Insolvenzverwalter wird sehr teure elektronische Geräte, wie Kamera, Fernseher oder DVD-Player näher in Betracht ziehen. Viele dieser Geräte besitzen jedoch eine kurze Halbwertszeit und haben durch ihren Gebrauch längst nicht mehr den ursprünglichen Wert. Eine Pfändung lohnt sich in diesem Fall nicht mehr. Deutlich interessanter sind demnach wertvolle Teppiche, Gemälde, Kunst oder Goldschmuck. Der Insolvenzverwalter wird diese Dinge einziehen und den Verkauf oder die Versteigerung in die Wege leiten. Die Praxis zeigt: eine Pfändung von Hausrat kommt nur in den seltenen Fällen vor. Viele Schuldner besitzen keine besonderen Vermögenswerte, die sich für den Insolvenzverwalter lohnen. Hausrat: Was darf gepfändet werden?
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