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Insolvenz gescheitert: Versagung der Restschuld­befreiung

Versagung der Restschuldbefreiung:

Das wichtigste Ziel in einer Insolvenz ist für die Schuldner die Restschuldbefreiung. Das bedeutet: Die Betroffenen werden von den Schulden freigesprochen und können ihren neuen Start ins Leben beginnen. Die Voraussetzung dafür ist ein Ablauf der Wohlverhaltensphase ohne weitere Vorfälle. Sie müssen als Schuldner all Ihren Verpflichtungen nachkommen. Allerdings dürfen die Gerichte auch unter gewissen Umständen die Restschuldbefreiung untersagen. In diesem Fall gilt die Insolvenz als gescheitert.

Fehlverhalten des Schuldners

Scheitert ein Insolvenzverfahren, so bleiben sämtliche Zahlungspflichten bestehen. Bereits erwirkte Titel können 30 Jahre lang vollstreckt werden. Was führt also zur Versagung der Restschuldbefreiung? In der Regel liegt das Fehlverhalten des Schuldners zugrunde. Dazu zählen nicht nur Fehler in der Wohlverhaltensphase, sondern auch Fehler, die dem eigentlichen Insolvenzantrag vorausgegangen sind. Machen Sie beispielsweise falsche Angaben, um sich Sozialleistungen oder Leistungen aus Kreditverträgen zu erschleichen, könnte Ihnen die Restschuldbefreiung untersagt werden. Voraussetzung ist, dass diese im Zeitraum von drei Jahren vor dem Insolvenzantrag getätigt wurden. Ebenso als einer der sieben Versagungsgründe zählt, wenn Sie im vergangenen Jahr vor Verfahrenseröffnung der Insolvenz einen Teil des Vermögens auf unangemessene Art ausgegeben haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie Verpflichtungen eingegangen sind, obwohl sich die finanzielle Notlage bereits abgezeichnet hat.

Strafrechtliche Vergangenheit

Verschiedene strafrechtliche Delikte aus Ihrer Vergangenheit könne ebenso eine Rolle spielen. Hier zählt vor allem, wenn Sie gegen das Insolvenzrecht verstoßen haben unter vorsätzlicher Handlung, was strafrechtliche Folgen nach sich zog. Allerdings kann auch die Restschuldbefreiung untersagt werden, ohne dass Sie mit böser Absicht gehandelt haben. Wichtig ist auch, dass in den letzten zehn Jahren keine erfolgreiche Durchführung eines Insolvenzverfahrens verzeichnet ist.

 

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